Rechtslage bei Privatverkauf ohne Kaufvertrag
Ich habe vor ein paar Tagen einen Kinderwagen verkauft, welcher zuvor vom Käufer in Augenschein genommen wurde und für in Ordnung befunden wurde. Ich habe auf die mir bekannten Mängel hingewiesen und den Wagen verkauft.
Nun bekomme ich die Mail, dass der Kinderwagen nach Katzenurin stinken würde, die Gesundheit des Kindes gefährdet sei und der Käufer diesen nun zurück geben möchte und ich den Kaufpreis erstatten soll.
Wir haben keine Katzen in der Wohnung und mir war dieser Mängel nicht bewusst!
Nun droht der Käufer mit rechtlichen Folgen, aber mir stellt sich die Frage, ob ich rechtlich belangt werden kann, denn erstens habe ich ja auf die mir bekannten Mängel hingewiesen und der Käufer hat den Wagen wie gesagt vorher in Augenschein genommen und daraufhin bezahlt und mitgenommen.
Ich freue mich über entsprechende Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
1 Antwort
Mach dir erst einmal keine Sorgen, der Käufer muss zunächst den Mangel der Ware beweisen. da du keine Katzen hast (er vielleicht aber?), warte seine rechtlichen Schritte ab.Ich nehme an, der gebrauchte Kinderwagen war nicht so teuer dass sich das Einschalten eines Rechtsanwaltes überhaupt lohnt Es gibt doch sicherlich nicht einmal einen Kaufvertrag. Sollte der Kinderagen im Sinne des § 434 BGB bei Übergabe wirklich mehr als die von dir benannten Mängel gehabt haben, so stünden dem Käufer die Rechte nach § 437 BGB zu. Er könnte vorrangig grundsätzlich Nacherfüllung (also Katzenuringeruch "wegmachen") und so dann Schadensersatz verlangen, Minderung oder Rücktritt geltend machen. Die Voraussetzungen (also, dass der Kinderwagen mehr Mängel hatte als dem Käufer beii Kauf bekannt) müsste der Käufer allerdings erst einmal beweisen. Sollte er wider Erwarten rechtliche Schritte einleiten, geh zuerst zur Verbraucherzentrale und lass dich beraten. das kannst du auch gleich schon tun! War es denn ein ebay-Kauf? Dann lies hier und geh aber trotzdem zur VZ:
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.
Das habe ich noch im I-Net gefunden...ich habe den Wagen von der Sache her ja nicht geliefert, sondern er wurde gekauft wie gesehen. Worin besteht da jetzt der Unterschied?
Ist eh interessant: Woher weiß der Käufer, wie Katzenurin riecht?
gute Frage ;-)
Nein, war kein ebay-Verkauf/Kauf - ich hatte über Kleinanzeigen bei Facebook annonciert. Wir hatten kurz schriftlichen Kontakt, recht schnell wurde der Wagen in Augenschein genommen, ausprobiert und daraufhin mitgenommen. Der Wagen hat schon ein bissel was gekostet, ist ein Markenwagen. Aber ich habe ich für weniger angeboten, als er wohl eigentlich wert gewesen wäre. Aber das liegt dann wohl auch im Auge des Betrachters.
Ich habe wie gesagt, auf die mir bekannten Mängel hingewiesen gehabt und hatte auch erwähnt, dass der Wagen viel mit draußen war. Aber mir war kein Gestank aufgefallen und im Haus konnte es definitiv nicht passiert sein.
Es hätte doch bei der Besichtigung schon auffallen müssen oder beim Transport im Auto? Aber jetzt ein paar Tage später damit aufzutauchen finde ich halt auch frech. Gewaschen war der Wagen natürlich auch vorher.
Danke auf jeden Fall für die Antwort! Hat mich ein bissel beruhigt...