Privatverkauf Raten nicht gezahlt. Was tun?
Hallo zusammen, ich habe einen Motorroller verkauft. Dabei einen Kaufvertrag aufgesetzt in dem hervorgeht das die Summe in 5 Wöchentlichen Raten gezahlt wird, desweiteren das der Roller zwar benutzt werden darf, aber bis zur vollständigen Abbezahlung mein Eigentum bleibt. Desweiteren das der Käufer jegliche Haftung für Schäden etc. übernimmt bis die Ware bezahlt wurden ist.
Ergebnis: Es kam nur eine Rate und den Roller hat er weiter verkauft.
Bevor ich nun Selbstjustiz ausübe, würde ich zunächst gerne den rechtlichen Weg gehen. Wie gehe ich am besten vor?
9 Antworten
Wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages mit einer Frist die vollständige Zahlung oder Rückgabe der Kaufsache verlangen. Das wird wohl nicht erfolgen, weil er den Roller unerlaubter Weise ja schon weiter verkauft hat. Also bleiben dir zwei Möglichkeiten, ein gerichtliches Mahnverfahren oder gleich der Gang zum Anwalt.
Des weiteren wäre zu prüfen, in wie weit Strafverfahren wegen Unterschlagung und Betruges in Frage kommen. Dadurch bekommst Du aber weder deinen Roller noch dein Geld.
Und von Selbstjustiz würde ich die Finger lassen
Wie kann er deinen Roller verkaufen wenn es noch dein Eigentum ist? Ab zur Polizei / zum Anwalt.
Außerdem warum verkauft man PRIVAT ein Produkt auf Teilzahlung? Du bist doch kein Händler und auch keine Bank.
5 Wöchentlichen Raten
Wenn jemand das Geld nicht sofort parat hat, dann wird er es auch nicht aufgeteilt auf 5 Wochen haben.
Was mir nicht klar ist: bei mir wird immer der Kaufvertrag verlangt bevor das Fahrzeug abgemeldet bzw. zugelassen wird.
Ein Kaufvertrag existiert doch und der Verkäufer kann einen weiteren Vertrag machen. Der Vertrag besagt doch nicht, dass das Fahrzeug bezahlt wurde.
Also ich hinterlege jede Kleinigkeit im Vertrag - man muss sich absichern ^^
Du kannst nicht nachträglich etwas im Vertrag hintrlegen, das ist doch Quatsch.
Jemand kauf einen Roller und verkauft ihn weiter, dazu macht er einen Vertrag. Was willst du denn da "hinterlegen"? Die Kaufsumme? Klar, die steht drin, aber nicht, ob die Raten bezahlt wurden.
Nicht nachträglich. Schon im vorhinein den Vertrag auf Teilzahlung auslegen und erst nach der vollständigen Bezahlung alle Fahrzeugpapiere übergeben.
Ich kenne mich mit Verträgen aus, arbeite tagtäglich damit.
Erstatte Anzeige wegen Betrug. Offenbar hatte der Käufer ja nie vor, zu zahlen, sondern zu verkaufen und ein Geschäft zu machen.
Der andere Weg wäre ein Mahnveefahren.
Einige schreiben Anzeige stellen wegen Betrug. Kannst du machen, wird aber nichts bringen, das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt und so bekommst du auch nicht dein Geld zurück.
Das geht nur über den zivilrechtlichen Weg, daher ist es besser gleich den zu gehen. Du kannst erstmal einen Mahnbescheid beantragen, widerspricht er den nicht, kannst du den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Widerspricht er, musst du klagen. Sofern die Beweislage klar ist, solltest du auch gewinnen.
Warum wird das Verfahren eingestellt?
Ein Strafverfahren bringt nie das Geld, es bringt die Strafe für den Täter, sonst nix.
wie hoch ist die "schadenssumme"? ev kannst du dann eine anzeige machen. aber; wenn der typ ohnehin schon verschuldet ist, hast du die kosten der anzeige und wirst nichts erhalten...
"ähnlicher" Fall ging mal so aus;
ein freund kaufte mal ein auto inkl. kaufvertrag. das auto war a) ein totalschaden, b) ein unfallauto (beides im vertrag nicht erwähnt resp. sogar ausgeschlossen) und c) gehörte es nicht mal dem verkäufer.
da aber der verkäufer das geld längst nicht mehr hatte, wurde led. das FZ eingezogen und der kollege ist nun gläubiger Nr. XY, welcher auf sein geld wartet.... :-/
wie hoch ist die "schadenssumme"? ev kannst du dann eine anzeige machen
Eine Anzeige wegen Betrug ist noch nie von der Schadensumme abhängig gewesen. Außerdem "macht" nicht der FS die Anzeige, sondern die Polizei als Pflichtübung, denn dieser Straftatbestand ist ein sogenanntes Offizialdelikt und werden von Amts wegen verfolgt.
Welche Kosten der Anzeige? Da gibt es keine Gebühren.
Gebühren fallen bei einem Mahnbescheid oder Klage ein, die man aber vom Schuldner zurückholen kann - sofern er überhaupt Vermögen hat.
die kosten der anzeige
Die da wären?
Die genannten Kosten dürften auch in der Schweiz nur bei Zivilverfahren anfallen. Eine Anzeige ist aber eine strafrechtliche Angelegenheit. Die Ermittlungsbehörden arbeiten für den Anzeigenden kostenlos.
Aber doch nicht,wenn man eine Straftat meldet, auch nicht in der Schweiz, da bin ich ganz sicher.
Die Ermittlungsbeörde arbeitet ja nicht für den Melder, sondern für alle.
Auch in der Schweiz muss sicherlich nicht das Opfer eine Straftat Gebühren für eine Anzeige bezahlen!!! Als ob z. B. das Opfer einer Kinderschändung zahlen muss, damit der Täter vor Gericht kommt...
Du scheinst Zivilrecht mit Strafrecht zu verwechseln.
Anzeigen kosten nichts. Das wär ja noch schöner, wenn man für das Melden einer Straftat auch noch bezahlen müßte.
Das geht. Und der Käufer wird sogar Eigentümer, wenn er gutgläubig war (§ 932 BGB).