Mit Bewährung nach Frankreich ziehen?

4 Antworten

Das habe ich dazu gefunden (Rechtschreibfehler korrigiert):

"Grundsätzlich kann man in das Ausland gehen. Eine Bewährungsstrafe steht dem nicht zwangsläufig entgegen. Entscheidender ist hier mehr, ob das Land, in das Sie reisen wollen, Sie trotz der Vorstrafe aufnehmen will. Dies hängt dann aber vom Land und dessen Einreisebestimmungen ab. 

Zu beachten ist noch, dass das Gericht Ihnen Auflagen und Weisungen auferlegen kann, wie beispielsweise sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht zu melden, einen Wohnsitzwechsel anzugeben, oder das Gericht kann auch Anordnungen bezüglich ihres Aufenthaltes treffen und ihnen somit vorschreiben, wo Sie sich aufzuhalten haben. 

Diese Anordnungen müssen zwingend eingehalten werden, da sonst ihre Bewährung ausgesetzt werden kann ! 

Es kommt also bei Ihnen darauf an, was das Gericht letztlich an Weisungen erteilt. Sie sollten dann mindestens ihren geplanten Wohnsitzwechsel vor Umzug dem Gericht mitteilen."

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bewaehrungsstrafe-kann-ich-waehrend-der-Bewaehrungszeit-Deutschland-verlassen--f43637.html

jola2 
Beitragsersteller
 22.01.2018, 10:30

Danke für die Antwort! :)

Wenn regelmäßig kommt darf er. Er darf aber nur dauerhaft in F wohnen wenn er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Besprecht es VORHER. Ansonsten lesen wir hier bald von dir die Frage: "Wieso wurde mein Freund von der französischen Polizei verhaftet??"

Das besprecht Ihr VOR Umzug mit dem BWH.

Sonst ist das geheule nachher groß.

Normalerweise hat man im Land zu bleiben.

Vielleicht gibts ne Ausnahme, aber das klärt Ihr eben unbedingt mit dem zuständigen , nicht in einem Laienforum.