Mit Bewährung nach Frankreich ziehen?
Hallo,
mein Freund hatte vor ein paar Wochen eine Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung und hat 2 Jahre auf Bewährung bekommen. Er soll einen Wohnungswechsel der Staatsanwaltschaft melden und sich alle paar Wochen mit einem Bewährungshelfer treffen. Wir wohnen an der Grenze zu Frankreich und haben dort eine schöne Wohnung gefunden, jetzt ist unsere Frage darf er nach Frankreich ziehen trotz seiner Bewährung? Er behält seine Arbeitsstelle in Deutschland und kann sich auch mit dem Bewährungshelfer treffen, da die Wohnung nur ca. 1km von der Grenze zu Deutschland entfernt ist. Sollen wir den Umzug erst melden wenn wir schon umgezogen sind oder lieber früher nachfragen? Die Gerichtsverhandlung war zwar schon aber der Brief mit seinen Auflagen ist noch nicht angekommen unddie Staatsanwältin meinte dass sie Bewährung dann beginnt wenn er die Briefe bekommt..
4 Antworten
Das habe ich dazu gefunden (Rechtschreibfehler korrigiert):
"Grundsätzlich kann man in das Ausland gehen. Eine Bewährungsstrafe steht dem nicht zwangsläufig entgegen. Entscheidender ist hier mehr, ob das Land, in das Sie reisen wollen, Sie trotz der Vorstrafe aufnehmen will. Dies hängt dann aber vom Land und dessen Einreisebestimmungen ab.
Zu beachten ist noch, dass das Gericht Ihnen Auflagen und Weisungen auferlegen kann, wie beispielsweise sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht zu melden, einen Wohnsitzwechsel anzugeben, oder das Gericht kann auch Anordnungen bezüglich ihres Aufenthaltes treffen und ihnen somit vorschreiben, wo Sie sich aufzuhalten haben.
Diese Anordnungen müssen zwingend eingehalten werden, da sonst ihre Bewährung ausgesetzt werden kann !
Es kommt also bei Ihnen darauf an, was das Gericht letztlich an Weisungen erteilt. Sie sollten dann mindestens ihren geplanten Wohnsitzwechsel vor Umzug dem Gericht mitteilen."
Danke für die Antwort! :)
Wenn regelmäßig kommt darf er. Er darf aber nur dauerhaft in F wohnen wenn er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Besprecht es VORHER. Ansonsten lesen wir hier bald von dir die Frage: "Wieso wurde mein Freund von der französischen Polizei verhaftet??"
Das besprecht Ihr VOR Umzug mit dem BWH.
Sonst ist das geheule nachher groß.
Normalerweise hat man im Land zu bleiben.
Vielleicht gibts ne Ausnahme, aber das klärt Ihr eben unbedingt mit dem zuständigen , nicht in einem Laienforum.