Mietvertrag unterschreiben wie lange Zeit?
Hallo Leute, habe vor einer Woche meinen neuen Mietvertrag per Post zugeschickt bekommen. Den habe ich noch nicht unterschrieben. Am 01.11.2020 würde das Mietverhältnis beginnen. Wie lange hätte ich Zeit den mietvertrag unterschrieben zurück zu schicken? Muss ich ja nicht sofort machen oder?
Vielen Dank im voraus.
7 Antworten
Wenn nichts anderes verabredet ist, kann jeden Moment jemand anders den Mietvertrag unterschreiben und die Wohnung ist weg. Warum zögerst du?
Ja ich habe so gekämpft um die Wohnung und dann habe ich die Zusage bekommen und der Vertrag lag im Briefkasten (war ja nur eine Vertrag Änderung auf mich) weil mama ausgezogen ist. Nun habe ich ein Problem mit der Nachbarin. Sie stalkt mich und ich wurde schon angegriffen von ihr. Die Polizei musste mehrmals anrücken... Wollte schauen ob ich eventuell bis zum 30. Woanders was finde... Bin auf der Suche. Habe schon kurzfristig andere Wohnungen besichtigt. Aber nichts gefunden. Oh man ich weiß nicht was ich machen soll...Ich hab mich nicht einmal richtig freuen können auf das wofür ich so gekämpft habe Monate lang.
Je laenger du wartest, desto groesser ist die Gefahr, dass die Wohnung anderweitig vermietet wird und du sie nicht mehr bekommen kannst.
Selbst wenn der Vertrag bereits vom Vermieter unterschrieben sein sollte, duerfte dieser inzwischen nicht mehr an sein Angebot gebunden sein.
Wenn du die Wohnung haben willst, unterschreibe den Vertrag. Worauf willst du denn noch warten?
Meistens passiert Stalking aus Liebe. Das wird es wohl nicht sein.
Ansonsten würde ich doch die Wohnung, die Du so tapfer erkämpft hast, auch verteidigen.
Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist und damit die Wohnung gesichert, würde ich den Vermieter bitten, dafür zu sorgen, dass die Nachstellungen und der damit verbundene Terror künftig unterbleiben. Zu den Polizeieinsätzen gibt es bestimmt Protokolle und somit Grund genug für den Vermieter, der anderen Mieterin eine klare Ansage in Form einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung zu schicken.
Macht der Vermieter nichts dergleichen und geht der Terror weiter, kannst Du die Miete mindern und ggf. auch vorübergehend in eine Ersatzwohnung gehen, um den Nachstellungen auszuweichen. Das aber dann nur mit anwaltlicher Beratung und Unterstützung.
Gut möglich, dass die Nachbarin dann sehr bald fristlos gekündigt wird.
Vielen Dank für deine Antwort.
Als die ganze Sache noch frisch war habe ich die Vermieterin angerufen um ihr mitzuteilen, dass ich mir mit der Wohnung nicht mehr so sicher bin, weil ich Probleme mit der Nachbarin hatte und das ich morddrohungen bekomme und Erzählte ihr das. Sie sagte, dass die Nachbarin auch vor mir die Vermieterin angerufen hätte und natürlich genau das selbe über mich erzählt hätte. Sie sagte mir, dass die sich da raushalten und sich bei sowas nicht einmischen. Ich habe jetzt eine einstweilige Verfügung beantragt. Das kommt alles sowieso vor Gericht, weil es auch eine körperliche Auseinandersetzung Gab. Kann ich es meinem Anwalt sagen, dass er das eventuell vor Gericht anspricht, dass die Nachbarin bei Wiederholung hier raus muss? Vielleicht kann der Richter das ja direkt auch als Urteil mit erwähnen...
Der Richter kann in einem Strafprozess nicht verfügen, dass die Nachbarin ausziehen muss. Das kannst Du vergessen.
Eine Morddrohung eines Mieters im Haus gegen einen anderen Hausbewohner reicht aus als fristlose Kündigung, wenn sie erwiesen ist.
Eine fristlose Kündigung hat den Zweck, dass sie sofort wirken soll. Wenn aber ausgehend vom Zeitpunkt der Drohung bis zum Beweis, dass sie tatsächlich erfolgt ist, ggf. erst im Rahmen einer Gerichtsverhandlung, sehr viel Zeit vergangen ist, in der nichts weiter vorgefallen ist, kommt höchstens eine Abmahnung in Frage. Dein Rechtsanwalt müsste dann den Vermieter auffordern, seiner Mieterin eine Abmahnung zuzustellen, die sich auf das Urteil bezieht und ankündigt, dass im Wiederholungsfall einer Drohung oder ähnlich schwerwiegenden Delikts sofort die fristlose Kündigung erfolgt.
Scheinbar ist es derzeit für den Vermieter nicht erkennbar, von welcher Seite der Streit seinen Ausgang nahm und wer wirklich was dem anderen gegenüber verbrochen hat. Deswegen verstehe ich es auch, wenn er sich erst einmal raus halten will.
Vielen vielen vielen vielen Dank!! Das sind sehr hilfreiche Tipps die ich mir sehr gut merken werde! Ich Habe hier ja noch 3 weitere Nachbarn die sich auch über die Nachbarin beschweren. Noch ein Junges Mädchen war auch zuvor Opfer von ihr. Das wird mir auch sehr helfen.. Ich bin Ihnen sehr dankbar!!!
Eine übliche Frist wären ein paar Tage. Sonst könnte der Vermieter auf die Idee kommen das du kein Interesse hast und die Wohnung anderweitig vermietet. Wenn du Zeit zum prüfen brauchst dann sag das deinem Vermieter damit er bescheid weiß.
Ich würde es zeitnah machen. Ansonsten könnte sich der Vermieter einen anderen Interessenten aussuchen.
Wenn du dich so lange nicht meldest, könnte er nämlich davon ausgehen, dass du kein Interesse mehr hast.
Ja ich habe so gekämpft um die Wohnung und dann habe ich die Zusage bekommen und der Vertrag lag im Briefkasten (war ja nur eine Vertrag Änderung auf mich) weil mama ausgezogen ist. Nun habe ich ein Problem mit der Nachbarin. Sie stalkt mich und ich wurde schon angegriffen von ihr. Die Polizei musste mehrmals anrücken... Wollte schauen ob ich eventuell bis zum 30. Woanders was finde... Bin auf der Suche. Habe schon kurzfristig andere Wohnungen besichtigt. Aber nichts gefunden. Oh man ich weiß nicht was ich machen soll...