Rechtsfähigkeit des Kindes bis zum 6. Lebensjahr

9 Antworten

Pflichten gibt es für das Kind in dem Alter ganz bestimmt nicht. Es gibt die sogenannte "Deliktfähigkeit", aus der sich eine eigene Verantwortung des Kindes für sein Handeln ableiten läßt. Und die beginnt (frühestens) ca. mit dem 9. Lebensjahr. Sie ist aber auf die tatsächliche Reife des Kindes abzustellen.

Reiswaffel87  25.05.2010, 19:44

Genau genommen beginnt sie frühestens mit der Vollendung des 7. Lebensjahres.

Du hast dir die Frage schon selbst beantwortet,

Zitat: "Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt eines Menschen und endet mit dessen Tod."

Ein Kind in diesem Alter hat keine Pflichten. Die von dir zitierte Beschreibung sagt auch nicht dass dem so ist, sondern dass es in der Lage ist Rechte und Pflichten zu tragen. So wie jeder Mensch.

Die nächste Altersgrenze, die von Interesse ist, ist der Beginn der Deliktsfähigkeit mit Vollendung des siebten Lebensjahres.

Hansemaenner 
Beitragsersteller
 25.05.2010, 20:06

Welche Pflichten ist denn ein Kind im Alter von 0 - 6 Jahren in der Lage, zu tragen?

eingeschränkt rechtsfähig gibt es nicht, wenn dan beschränkt geschäftsfähig! Ein Kind ist genauso Träger von Pflichten. Es hat die Pflicht in die Schule zu gehen bspw, jedoch haften die Eltern, wenn es das nicht tut.

this question i had either, deshalb bin ich doch auf dieser seite... aber das kind hat das Grundrecht. Es hat das recht auf eine durch regeln begrenzte freiheit, auf eigentum. Es hat zudem das Recht auf Leben. Das ist ein recht, das jeder hat. Außerdem hat ein kind ein befürsorgt-werden-recht. Ein tritt in den Mutter bauch zum beispiel kann auch bestraft werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Als nie machen!