Kontakt(-Pflicht) zu Kindsvater?

2 Antworten

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Er hat ein Recht auf Auskunft.

Die meisten Richter verstehen darunter einen halbjährlichen Bericht...

Fordere ihn auf das zu unterlassen. Kurz bei den Besuchen die Situation des Kindes umreißen, fertig.

Auf Details musst Du nicht eingehen.

§ 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

über das befinden des kindes kann der vater sich bei seinen umgängen selbst überzeugen.

übergib ihm das kind zum umgang, dann kann er mit dem kind den nachmittag verbringen und sieht dann selbst was es tut, wie es ihm geht und was es kann.

vielleicht erweiterst du den umgang einfach um die normalen zeiten:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • drei wochen urlaub

einfach mal nur noch jede dritte sms beantworten und dem vater sagen, dass du solche sms nicht mehr möchtest und dich meldest, wenn es irgendwelche wichtigen vorkommnisse geben sollte.