Reiningungskraft übernimmt alleine Aufsichtspflicht in der Kita
Hallo Leute,
ich habe ein sehr schwieriges Problem. Ich kenne eine Kita in der Frühdienst und Spätdienst von einer nichts ausgebildeten Reinigungskraft manchmal allein übernommen wird. Eine pädagogische Fachkraft ist also zu der Zeit nicht anwesend! Das Jugendamt und der Träger wissen darüber bescheid, aber niemanden von denen scheint es zu interessieren, da nicht einmal Kontrollen stattfinden. Die meisten Eltern wissen auch gar nicht darüber Bescheid, dass die Person nur eine Küchen- und Reinigungskraft ist und gar kein ausgebildeter Erzieher.
Ich weiß nicht ob das rechtens ist, da sie keine grundlegenden pädagogischen Kenntnisse besitzt und ob die Kinder überhaupt abgesichert sind, wenn mal etwas schlimmes passiert.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, die ich nicht mehr weiß, an wen ich mich wenden soll und da ich mich sehr um das Wohl der Kinder sorge.
(Die Person ist ungefähr 57 Jahre alt und etwas körperlich eingeschränkt, also nicht mehr so fit)
6 Antworten
Also wenn einem Kind etwas zustöß dann wird es Strafrechtliche konzegwenzen für die Kitaleiter und für die ältere Frau geben.Das ist gar nicht rechtlich
In Schleswig-Holstein ist es erforderlich, dass immer zwei Erwachsene in der Kita anwesend sind, eine/r davon muß Erzieher/in sein.
Wie die Regelung in anderen Bundesländern ist, kann ich nicht sagen.
Aber nur eine erwachsene Person, dass ist zu wenig - und dann auch noch ohne die entsprechende Ausbildung!
Verständige doch mal die Kindertagesstättenaufsicht.
Die Versicherung informieren. Dann wird das ganz schnell abgestellt.
Nun, wenn dort ein Kind zu Schaden kommt dann haftet natürlich die KiTa, das sollte das Problem nicht sein. Aber so ganz edel finde ich die Lösung dann auch wieder nicht, da auch die Reinigungskraft in die Haftung genommen werden kann aber das soll mal ihr Problem sein.
Dass unsere Jugendämter immer erst dann aktiv werden wenn etwas passiert ist wurde ja schon sehr oft an traurigen Beispielen in der Presse kommuniziert. Das sind Beamte und die haften eh nie für Fehlentscheidungen.
Eigentlich ist aber der Träger für derartige Personal Engpässe verantwortlich. Wenn der nicht reagiert oder handelt dann solltest Du Dich einfach an die übergeordnete Stelle wenden. Da ich keine Ahnung habe aus welchem Bundesland Du stammst und ob die KiTa eine öffentliche, private oder kirchliche Einrichtung ist, kann ich Dir leider keinen Link senden.
Geregelt sind aber derartige Dinge im sogenannten Kita Gesetz des entsprechenden Bundeslandes. Evtl. suchst Du mal nach Kita Gesetz - Bundesland
Dort wirst Du dann Deinen Ansprechpartner finden
Wenn ihr kind dort drinnen ist würde ich es rausholen aber wenn das Jugendamt davon weiß und nichts macht dann ist es wohl erlaubt
Wenn immer alles erlaubt wäre nur weil die Beamten aus dem Jugendamt nicht reagieren, dann hätten wir in diesem Land ein arges Problem.