Frage zur Rechtsfähigkeit?
Ein 17-jähriger Auszubildender kauft eine Digitalkamera für 500,00 EUR in einem Fachgeschäft. Ist der Auszubildende rechtsfähig? a) Er ist rechtsfähig, weil er eine natürliche Person ist. b) Er ist nicht rechtsfähig, weil er nicht volljährig ist. c) Er ist beschränkt rechtsfähig, weil die volle Rechtsfähigkeit erst mit der Volleindung des 18. Le- bensjahres beginnt. d) Er ist rechtsfähig, weil die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung des 7. Lebensjahres beginnt. e) Er ist rechtsfähig, weil er bereits seit der Geburt Träger von Rechten und Pflichten ist.
Für mich wäre Antwort a und e richtig. Es kann aber nur eins richtig sein. .... Wo liegt mein Gedankenfehler?
7 Antworten
Erst ab dem 18 Lebensjahr ist man voll Geschäftsfähig
Danke für die Info. "Rechtsfähigkeit" ist aber nicht "Geschäftsfähigkeit"...
e) entspricht der Definition der Rechtsfähigkeit - § 1 BGB
a) ist auch nicht ganz falsch, da nur natürliche und juristische Personen rechtsfähig sein können.
Wie gesagt, dann würde ich e) den Vorzug geben. Vielleicht ist a) deshalb falsch, weil kein Zeitpunkt genannt wird, wann die Rechtsfähigkeit beginnt.
Dein Gedankenfehler liegt darin, dass du die gesetzlichen Grundlagen nicht beachtest.
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein.... Das sagt das Schulbuch und Wikipedia ...
und den § vom BBG wurde ja schon angeführt ...
also was ist richtig und warum ...hilfe
Dann a.... Ab der Geburt ist man rechtsfähiger Träger von Rechten. Aber Pflichten...?
Schon etwas tricky...:-)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1.html
Nee, e. Jedenfalls nach dieser Erläuterung zum Begriff "Rechtsfähigkeit".
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=1865963&llmid=0
Rechtsfähig ist auch schon der vorgeburtliche Embryo... Der ist aber noch keine natürliiche Person...Eigentlich sehe ich als laie keinen wirklichen Unterschied zwischen a und e. Eine natürliche Pperson ist immer auch rechtsfähig...
Also bite, bitte, bitte teile uns mal die richtige Auflösug mit Begründung mit! :-)
ich weiß leider nicht wie ich an die richtige Lösung kommen soll ...
Mein Lehrer ist unfähig was Erklärungen betrifft .... deswegen weiß ich auch nicht weiter. Morgen schreibe ich die Klausur ..ich hoffe diese Frage kommt nicht dran
Rechtsfähigkeit wird meines Wissens definiert als die Fähigkeit,Träger von Rechten und Pflichten zu sein, und rechtsfähig ist man ab der Geburt, § 1 BGB-
Sehe ich genauso .... aber eine natürliche Person ist auch immer rechtsfähig...also antwort a oder antwort e???
Bist du sicher, dass es um Rechtsfähigkeit und nicht um Geschäftsfähigkeit geht?
GF ist vermutlich der 2. Teil der Aufgabe!
aber es gibt nur eine richtige Antwort .. :-(