Frage zur Rechtsfähigkeit?

7 Antworten

Erst ab dem 18 Lebensjahr ist man voll Geschäftsfähig

RobertLiebling  25.11.2015, 19:55

Danke für die Info. "Rechtsfähigkeit" ist aber nicht "Geschäftsfähigkeit"...

e) entspricht der Definition der Rechtsfähigkeit - § 1 BGB

a) ist auch nicht ganz falsch, da nur natürliche und juristische Personen rechtsfähig sein können.

x3beax3 
Beitragsersteller
 25.11.2015, 19:56

aber es gibt nur eine richtige Antwort .. :-(

RobertLiebling  25.11.2015, 19:58
@x3beax3

Wie gesagt, dann würde ich e) den Vorzug geben. Vielleicht ist a) deshalb falsch, weil kein Zeitpunkt genannt wird, wann die Rechtsfähigkeit beginnt.

Dein Gedankenfehler liegt darin, dass du die gesetzlichen Grundlagen nicht beachtest.

x3beax3 
Beitragsersteller
 25.11.2015, 19:50

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein.... Das sagt das Schulbuch und Wikipedia ...

und den § vom BBG wurde ja schon angeführt ...

also was ist richtig und warum ...hilfe

Dann a.... Ab der Geburt ist man rechtsfähiger Träger von Rechten. Aber Pflichten...?

Schon etwas tricky...:-)

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1.html


atzef  25.11.2015, 19:54

Nee, e. Jedenfalls nach dieser Erläuterung zum Begriff "Rechtsfähigkeit".

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=1865963&llmid=0

atzef  25.11.2015, 20:04
@atzef

Rechtsfähig ist auch schon der vorgeburtliche Embryo... Der ist aber noch keine natürliiche Person...Eigentlich sehe ich als laie keinen wirklichen Unterschied zwischen a und e. Eine natürliche Pperson ist immer auch rechtsfähig...

Also bite, bitte, bitte teile uns mal die richtige Auflösug mit Begründung mit! :-)

x3beax3 
Beitragsersteller
 25.11.2015, 20:11
@atzef

ich weiß leider nicht wie ich an die richtige Lösung kommen soll ...

Mein Lehrer ist unfähig was Erklärungen betrifft .... deswegen weiß ich auch nicht weiter. Morgen schreibe ich die Klausur ..ich hoffe diese Frage kommt nicht dran

PatrickLassan  25.11.2015, 19:48

Rechtsfähigkeit wird meines Wissens definiert als die Fähigkeit,Träger von Rechten und Pflichten zu sein, und rechtsfähig ist man ab der Geburt, § 1 BGB-

x3beax3 
Beitragsersteller
 25.11.2015, 19:49
@PatrickLassan

Sehe ich genauso .... aber eine natürliche Person ist auch immer rechtsfähig...also antwort a oder antwort e???

Bist du sicher, dass es um Rechtsfähigkeit und nicht um Geschäftsfähigkeit geht?

HugoGuth  26.11.2015, 14:28

GF ist vermutlich der 2. Teil der Aufgabe!