Chef verlangt Gartenarbeit, aber darf er das?

7 Antworten

Dein Freund muss das tun, was vertraglich als Tätigkeit vereinbart ist. Ich vermute mal, von Gärtnerarbeiten steht nichts im Arbeitsvertrag und diese Arbeiten werden sehr wahrscheinlich auch nicht unter einen Zusatz wie z.B. ......dem AN kann bei Bedarf auch eine andere gleichwertige Tätigkeit zugewiesen werden...fallen.

Rechtlich muss Dein Freund sehr wahrscheinlich keine oder nur sehr wenige andere Tätigkeiten im Betrieb (ich kenne die Details nicht) und ganz bestimmt keine Gärtnerarbeiten im privaten Bereich des AG ausüben. Da kann er sich weigern.

Allerdings hat Dein Freund das Problem, dass er in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitet. Da greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen.

Ich würde Deinem Freund empfehlen, sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Gerade als Handwerker und im Baugewerbe stehen die Chancen auf einen anderen Arbeitsplatz ganz gut.

Dein Freund soll vom jetzigen Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen. Da wird sich dieser denken können, wozu er das möchte.

Entweder der AG ändert dann sein Verhalten, das zeigt, dass er ihn weiter beschäftigen will, oder eben nicht. Dann wird er ihn weiter alle möglichen Arbeiten ausüben lassen und evtl. dann doch irgendwann kündigen, was ihm ja aus o.g. Gründen nicht schwer fallen dürfte.

jackyich 
Beitragsersteller
 26.07.2019, 13:05

So viel wie wir wissen, hat er nicht mal einen Arbeitsvertrag, ist aber Sozialpflichtig gemeldet

Hexle2  26.07.2019, 13:16
@jackyich

Ob er einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat oder nicht, spielt keine Rolle. Auch mündliche Arbeitsverträge sind wirksam.

Er kann aber bestimmt nachweisen, was sein eigentlicher Job ist. Auf alle Fälle braucht er keine Arbeiten im privaten Umfeld des AG machen. Der soll einen Gärtner anstellen oder seine Disteln selbst entfernen.

Was die Pausen betrifft: Die sind gesetzlich vorgeschrieben und verbindlich. Der AG begeht hier nach § 23 Arbeitszeitgesetz eine Straftat, wenn er die vorgeschriebenen Mindestpausen verbietet.

Sag Deinem Freund, er soll sich so schnell wie möglich bei anderen Firmen bewerben. So einen Chef braucht er nicht.

Kuestenflieger  26.07.2019, 14:28
@Hexle2

Ungelernte braucht man nur selten ! Hätte der "Chef" mehr Auftäge , wäre er auch mit da draußen - jetzt wird er trotzdem beschäftigt und entlohnt ! Mit etwas Kommunikationsfähigkeit , bräucht er nicht die "Bekannte" vorschicken !

Natürlich findest du da nichts im Netz, das Netz kennt ja seinen Arbeitsvertrag nicht. Ohne zu wissen, was darin steht, kann ich nichts dazu sagen, ausser dass der private Garten eher nicht ins Aufgabengebiet fällt.

Zur arbeiterkammer gehen und euch dort erkundigen.

Weiss nicht ob es in Deutschland auch so heisst.

Das Problem deines Freundes ist, dass er keinen Kuendigungsschutz hat und sein Chef ihm jederzeit ordentlich kuendigen kann, ohne dies begruenden zu muessen.

Nein, private Sachen muss er nicht erledigen.

Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände können durchaus dazu gehören.

was steht im Vertrag und warum möchte der Chef deinen Freund los sein