Ab wann darf man an der Kasse die Bedienung verweigern?
Das ist mir heute passiert und ich würde nun gerne wissen ob ich in einen solchen Fall auch rechtlich gesehen die Bedienung verweigern darf, Mein Chef sieht das eher locker mich interessiert nur die rechtliche Grundlage
Person tankt an einer namenhaften Tankstelle für 100,00€ er geht rein zum zahlen und sagt einen für den Kassierer leicht zu verstehenden Satz:
Einmal die Zwei auf Karte und dann noch eine Packung XY-Zigaretten
Der Kassierer kennt diesen Wortlaut nimmt die Karte entgegen und sagt „ gut dann machen wir erst einmal die Tankung“ bereitet die Kartenzahlung vor, Person A wird nun nochmals der Preis der ersten Buchung ( der Tankung ) gesagt und das Karten-lese-Gerät checkt die Karte und ohne Vorwarnung bricht der Kunde die Zahlung noch in der Phase ab in der erst einmal nur die Verbindung aufgebaut wird und noch keine Zahlung durch die Kundenfreigabe erfolgen kann, dabei drückt der Kunde noch auf zwei Knöpfe gleichzeitig, die Katastrophe ist perfekt, das Computersystem der Kasse wird in der Übertragung geblockt und die zu zahlende Ware wird einmal tief in das System verschoben und muss erst wieder durch den Kassierer heraus gewühlt werden, der darüber natürlich nicht glücklich ist!
Der Kunde schaut den Kassierer an und fängt an diesen zu beleidigen, im ersten Moment bleibt der kassiere freundlich und meint „ Erst die zwei auf Karte und dann eine schachte XY bedeutet normalerweise eine separate Zahlung „ worauf der Kunde ausfallen wird und die Kompetenz des Kassierers anzweifelt, in diesem Zeitraum ist die Zahlung noch nicht wieder im Computer und der kassierer weist darauf hin das der Kunde bitte beim nächsten Vorgang keine Knöpfe drückt die ihm nicht explizit gesagt würden da es sonst noch länger dauern würde.Und verweist nochmal darauf das er nicht wissen konnte das es mit dem Wortlaut eine einzige Zahlung sein sollte....der Kunde rastet aus und nach 10 Min. ist die Transaktion dann endlich abgeschlossen, der Kunde verabschiedet sich mit den Worten „Inkompetentes Ar***loch“ worauf der Kassierer nichts mehr sagt, da der Kunde zu schnell weg ist.
1 Stunde später kommt der gleiche Kunde mit einem anderen PKW vorgefahren und macht sich bereit zum Tanken, der Kassierer sieht dieses und sperrt die Zapfsäule, der Kunde fährt zu der zweiten Diesel-Säule doch der Kassierer Sperrt auch diese, als der Kunde dann wieder den Laden betritt und die vermeintliche Störung melden will verweist der Kassierer den Kunden auf das Hausrecht und bittet ihn das Geschäft und den Hof zu verlassen. Der nun nicht mehr Kunde verweigert dieses und verlangt die bedienung worauf der Kassierer auf das Recht besteht nicht mit jeden einen Kaufvertrag eingehen zu müssen. Der Kunde wird wieder ausfallend und ist gefahren.
11 Antworten
Der Kunde hat sich in jedem Fall einer Beleidigung strafbar gemacht. Vom Hausrecht kann darüber hinaus auch ohne Grund Gebrauch gemacht werden. Da zuvor aber Beleidigungen gefallen sind ist das erst Recht sinnvoll. Wenn der Kunde auf Aufforderung das Gelände nicht verlässt begeht er zusätzlich noch einen Hausfriedensbruch. Manche Menschen sind eben a) dumm UND haben b) eine schlechte Kinderstube genossen.
Wenn der Eigentümer (also der Chef) damit einverstanden ist (was er in diesem Falle zu sein scheint),dann ist das komplett in Ordnung. Es ist nicht in Ordnung wenn der Kunde absichtlich die Bezahlung mit der Karte abbricht und das dann alles auf die Kassiererin schiebt und dann auch noch mal mit einem anderem Auto kommt um wahrscheinlich das gleiche zu machen. Der Chef entscheidet wer bei seiner Tankstelle tanken darf und wer nicht..
Die Stellv. Chefin gab mir mal folgende Anweisung: Lass dir nichts gefallen und wenn Leute aussehen als hätten sie keinen Bock zu zahlen Zapfpunkte rigeros sperren, die leute zur Kasse kommen lassen ( wg. Überwachung ) und dann tanken lassen, ich solle bedenken das ich in meiner schicht der chef bin und somit das Hausrecht habe und voll ausüben und vollstrecken darf und vor allem das ich NICHT jeden bedienen muss vor allem ewig pampige Kunden kann ich ablehnen solange ich es früh genug sehe das ganze mit der Begründung " du bist angestellter der Kunde nur ein gast und als solcher hat er sich zu benehmen oder soll weg bleiben"
Eine Sache wäre der Verdacht, dass ein Kunde nicht zahlen will. In dem Fall wäre die Sperrung der Zapfsäulen und die Verweigerung der Bedienung okay.
Aber eine andere sind persönliche Befindlichkeiten. Jeder, der schon im Dienstleistungsbereich gearbeitet hat, weiß wie einen das ''runterziehen'' kann, wenn ein Kunde beleidigend wird. Aber mit sowas muss man - professionell - umgehen können. Das heißt, man muss freundlich bleiben, auch wenns einem schwer fällt.
und wenn Leute aussehen als hätten sie keinen Bock zu zahlen Zapfpunkte rigeros sperren, die leute zur Kasse kommen lassen ( wg. Überwachung ) und dann tanken lassen
Das Letztere hast du aber nicht gemacht (''und dann tanken lassen''). Und für mich las sich deine Beschreibung in der ursprünglichen Frage eher so als ob du gehandelt hast ala ''Der hat mich beleidigt und nun zeig ich dem mal, wer hier der Herr ist.''. Hab ich recht damit oder nicht?
Wer ausfallend wird und im Verdacht steht einen Tankbetrug zu begehen kann durchaus von weiterem Transaktionen ausgeschlossen werden und das auch mit gutem Grund. Man kann davon ausgehen, dass es beim zweiten Anlauf auch nicht anders gelaufen wäre, und das muss man sich nun wirklich nicht antun.
Falls Du von Deinem Chef das Recht hast, das Hausrecht auszuüben, ist alles korrekt...
Das ist alles soweit korrekt. Keiner hat einen Anspruch darauf als Kunde akzeptiert zu werden. Darüberhinaus kann der Verkäufer sich den Kunden durchaus aussuchen. Das wird er natürlich nur mit einem wichtigen Grund tun, der hier gegeben ist.
Also ich an der Stelle des Kunden wäre ordentlich sauer!
Im Dienstleistungsgewerbe muss man sich leider auch manchmal die schlechte Laune eines anderen Menschen gefallen lassen.
Die Zapfsäulen zu sperren finde ich unerhört, auch wenn sich der Kunde daneben benommen hat.
Das ist meine Meinung
Ich persönlich bin der Meinung, dass du hier die Relation nicht siehst. Wer hat sich denn daneben benommen? Wenn ich jemand anderen beleidige und grundlos herumpöble muss ich damit rechnen, dass man mit mir keine Geschäfte machen möchte.
Du weißt doch, in Deutschland sieht sich der Kunde als König, und der Verkäufer ist sein Fussvolk. Völlig gleich obs dann um den missglückten ungerechtfertigt versuchten Umtausch geht, oder eine aus welchen Gründen auch immer verpatzte Zahlung, oder halt um die Ausübung des Hausrechtes - der Verkäufer ist immer der A...., weil er ist ja König-Kundes Fussabtreter. Das Kunde im Laden nur das Gastrecht hat, und nicht mehr oder weniger, und man sich bei ihm unter gar keinen Umständen einschleimen muss, egal wie sich Kunde benimmt, kommt König-Kunde nie in den Sinn.^^
Stimmt. Der Chef ... und nicht der Kassierer. Es sei denn er hat für genau solch einen Fall eine entsprechende Anweisung.