Ab wann darf man an der Kasse die Bedienung verweigern?

11 Antworten

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Der Kunde hat sich in jedem Fall einer Beleidigung strafbar gemacht. Vom Hausrecht kann darüber hinaus auch ohne Grund Gebrauch gemacht werden. Da zuvor aber Beleidigungen gefallen sind ist das erst Recht sinnvoll. Wenn der Kunde auf Aufforderung das Gelände nicht verlässt begeht er zusätzlich noch einen Hausfriedensbruch. Manche Menschen sind eben a) dumm UND haben b) eine schlechte Kinderstube genossen.

Wenn der Eigentümer (also der Chef) damit einverstanden ist (was er in diesem Falle zu sein scheint),dann ist das komplett in Ordnung. Es ist nicht in Ordnung wenn der Kunde absichtlich die Bezahlung mit der Karte abbricht und das dann alles auf die Kassiererin schiebt und dann auch noch mal mit einem anderem Auto kommt um wahrscheinlich das gleiche zu machen. Der Chef entscheidet wer bei seiner Tankstelle tanken darf und wer nicht..

bitmap  26.08.2012, 03:21

Der Chef entscheidet wer bei seiner Tankstelle tanken darf und wer nicht.

Stimmt. Der Chef ... und nicht der Kassierer. Es sei denn er hat für genau solch einen Fall eine entsprechende Anweisung.

CuZnNi 
Beitragsersteller
 26.08.2012, 03:26
@bitmap

Die Stellv. Chefin gab mir mal folgende Anweisung: Lass dir nichts gefallen und wenn Leute aussehen als hätten sie keinen Bock zu zahlen Zapfpunkte rigeros sperren, die leute zur Kasse kommen lassen ( wg. Überwachung ) und dann tanken lassen, ich solle bedenken das ich in meiner schicht der chef bin und somit das Hausrecht habe und voll ausüben und vollstrecken darf und vor allem das ich NICHT jeden bedienen muss vor allem ewig pampige Kunden kann ich ablehnen solange ich es früh genug sehe das ganze mit der Begründung " du bist angestellter der Kunde nur ein gast und als solcher hat er sich zu benehmen oder soll weg bleiben"

bitmap  26.08.2012, 03:45
@CuZnNi

Eine Sache wäre der Verdacht, dass ein Kunde nicht zahlen will. In dem Fall wäre die Sperrung der Zapfsäulen und die Verweigerung der Bedienung okay.

Aber eine andere sind persönliche Befindlichkeiten. Jeder, der schon im Dienstleistungsbereich gearbeitet hat, weiß wie einen das ''runterziehen'' kann, wenn ein Kunde beleidigend wird. Aber mit sowas muss man - professionell - umgehen können. Das heißt, man muss freundlich bleiben, auch wenns einem schwer fällt.


und wenn Leute aussehen als hätten sie keinen Bock zu zahlen Zapfpunkte rigeros sperren, die leute zur Kasse kommen lassen ( wg. Überwachung ) und dann tanken lassen

Das Letztere hast du aber nicht gemacht (''und dann tanken lassen''). Und für mich las sich deine Beschreibung in der ursprünglichen Frage eher so als ob du gehandelt hast ala ''Der hat mich beleidigt und nun zeig ich dem mal, wer hier der Herr ist.''. Hab ich recht damit oder nicht?

Reiswaffel87  26.08.2012, 03:58
@bitmap

Wer ausfallend wird und im Verdacht steht einen Tankbetrug zu begehen kann durchaus von weiterem Transaktionen ausgeschlossen werden und das auch mit gutem Grund. Man kann davon ausgehen, dass es beim zweiten Anlauf auch nicht anders gelaufen wäre, und das muss man sich nun wirklich nicht antun.

Falls Du von Deinem Chef das Recht hast, das Hausrecht auszuüben, ist alles korrekt...

Das ist alles soweit korrekt. Keiner hat einen Anspruch darauf als Kunde akzeptiert zu werden. Darüberhinaus kann der Verkäufer sich den Kunden durchaus aussuchen. Das wird er natürlich nur mit einem wichtigen Grund tun, der hier gegeben ist.

Also ich an der Stelle des Kunden wäre ordentlich sauer!

Im Dienstleistungsgewerbe muss man sich leider auch manchmal die schlechte Laune eines anderen Menschen gefallen lassen.

Die Zapfsäulen zu sperren finde ich unerhört, auch wenn sich der Kunde daneben benommen hat.

Das ist meine Meinung

Reiswaffel87  26.08.2012, 03:59

Ich persönlich bin der Meinung, dass du hier die Relation nicht siehst. Wer hat sich denn daneben benommen? Wenn ich jemand anderen beleidige und grundlos herumpöble muss ich damit rechnen, dass man mit mir keine Geschäfte machen möchte.

jankru  26.08.2012, 05:23
@Reiswaffel87

Du weißt doch, in Deutschland sieht sich der Kunde als König, und der Verkäufer ist sein Fussvolk. Völlig gleich obs dann um den missglückten ungerechtfertigt versuchten Umtausch geht, oder eine aus welchen Gründen auch immer verpatzte Zahlung, oder halt um die Ausübung des Hausrechtes - der Verkäufer ist immer der A...., weil er ist ja König-Kundes Fussabtreter. Das Kunde im Laden nur das Gastrecht hat, und nicht mehr oder weniger, und man sich bei ihm unter gar keinen Umständen einschleimen muss, egal wie sich Kunde benimmt, kommt König-Kunde nie in den Sinn.^^