Rechts vor Links oder Grundstücksausfahrt?
Hallo, ich habe ein Problem. Wie schon erwähnt, frage ich mich, welche Vorfahrtsregel an dieser Stelle gilt.
Prinzipiell gilt natürlich § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO, also Rechts vor Links.
Nach § 10 Satz 1 StVO allerdings nicht, wenn es sich um eine Grundstückseinfahrt/-ausfahrt handelt, da der aus einem Grundstück Kommender wartepflichtig ist.
Das Bild ist vom Geotool des Landkreises Görlitz.
Stimmt ihr mit meiner Einschätzung überein, dass sich befindliche Parkplätze, deren Einfahrt sich an der nördlichsten Stelle des roten Komplexes befinden, auf einem Grundstück befinden und somit vom Parkplatz Kommende wartepflichtig sind?
Ich kann aus Erfahrung sagen, dass sich die meisten dort Fahrende entweder unsicher über die Lage sind bzw. der Großteil geteilte Meinungen darüber haben, welche Vorfahrtsregeln gelten.
Es gibt keinen abgesenkten Bordstein, sondern es sieht, abgesehen von dieser Karte und den Gebäuden drumherum, wie eine normale Rechts vor Links-Situation aus.
Es sind nicht die Parkplätze nordwestlich der Straße gemeint, sondern Parkplätze, deren einfach von der Straße aus südöstlich Richtung Krankenhaus führen.
6 Antworten
Hallo LimoZitrone4K
Aus einem Parkplatz oder Grundstück Ausfahrende haben immer Wartepflicht, unabhängig davon ob ein Bordstein vorhanden ist oder nicht
Gruß HobbyTfz
Ich nehme an, es geht über einen abgesenkten Bordstein auf den Parkplatz, dann sind die Ausfahrenden auf jeden Fall wartepflichtig.
Ich habe die Frage ergänzt.
du wirst dich in den Verkehr einfädeln müssen, nämlich dann wenn Frei ist. Querverkehr hat Vorrang.
ich weiß nicht wo dein Problem liegt
das ist eine Grundstücksausfahrt
Unsere Meinung ist aufgrund mangelnder Informationen völlig uninteressant
Wie gesagt... welche Infos fehlen dir zur Bewertung?
Ich kann mit deiner Beschreibung mangels visueller Betrachtung nichts anfangen
Also auf dem Bild ist nicht zu erkennen, was du meinst.
Aber allgemein:
https://www.auto.de/magazin/recht-bei-ausfahrt-gilt-kein-rechts-vor-links/
Text lesen und Google Maps öffnen. Ich habe alles beschrieben und dein Urteil bestätigt lediglich meine Quellen, die ich auch schon in meinem Kommentar verwendet habe.
Ich finde deinen Ton unangemessen … nochmal: eine Ferndiagnose ist immer schwierig. Ein lokaler Anwalt würde das vor-Ort betrachten ubd könnte das bewerten … WIR können das hier nicht
Du kannst das nicht, ok.
richtig, ICH kann das nicht - und scheinbar auch niemand sonst…
wenn du dich juristisch so interessiert bist, solltest du wissen das nur aussagekräftige Angaben einen status quo genau beschreiben können
die Fakten (Beschreibung, Straßenkarte) sind NICHT aussagekräftig genug
Irgendwie versteh ich nicht wovon du redest!
erst sagst du
deren Einfahrt sich an der nördlichsten Stelle des roten Komplexes befinden, auf einem Grundstück
dann wiederum
An meiner verlinkten Stelle geht südöstlich (Weißt du, was das ist?) eine Einfahrt/ein Weg o. Ä. rein,
ist die Einfahrt nun nördlich oder Süd-östlich???
denn Süd östlich wäre HIER
Und das ist eine Ausfahrt … und da gilt KEIN rechts-vor links
Ich habe ein Bild hochgeladen, auf welches ich mich beziehe. Wird dir das nicht angezeigt?
Hier sind drei Bilder in diesem thread hochgeladen worden:
das erste von dir (die Kopie des Stadtplans) und zwei Satelliten Bilder von Google Maps von mir…
aber an deinen Beschreibungen ändert das nix!
ich zitiere dich NOCHMAL:
deren Einfahrt sich an der nördlichsten Stelle des roten Komplexes befinden, auf einem Grundstück
dann wiederum
An meiner verlinkten Stelle geht südöstlich (Weißt du, was das ist?) eine Einfahrt/ein Weg o. Ä. rein,
und das ist es von mir zu diesem Thema gewesen…..
Typisch! Immer, wenn man eigene Schwächen bemerkt, immer schnell abhauen.
Ich habe dir übrigens explizit geschrieben, dass ich die Frage ergänzt habe und in diesen Ergänzungen schreibe ich ganz explizit in welche Richtung.
Man hat also Anfangspunkt und Richtung. Was willst du mehr?
Ach stimmt, willst ja deinen Fehler nicht einsehen.
Gut das du dir scheinbar nichtmal deinen eigenen Blödsinn durchließt… unglaublich…
und tschüss!
Ich habe kein Problem. Doch aber Interesse an eurer Meinung dazu.