Vorfahrt aus gesperrter Straße?
Ich hab es nicht so mit Beamtendeutsch, deswegen suche ich hier Rat, ob ich das richtig verstanden habe:
Bei uns ist gerade die Hauptstraße gesperrt wegen Bauarbeiten (Verbot der Einfahrt für alle Fahrzeuge (VZ 250) ohne Zusatz von "Anlieger frei" oder "Frei bis Baustelle"). Die Anwohner können natürlich noch rein, da haben wir die Zusage vom Bauträger. Manchmal beobachte ich, dass jemand aus der gesperrten Baustellenstraße rausfährt - ohne Rücksicht auf Verluste, weil er wohl meint, er hätte noch Vorfahrt.
Jetzt hab ich versucht diese spezielle Rechtslage zu googlen und glaube gefunden zu haben, dass eine gesperrte Straße nie Vorfahrt haben kann. Liege ich da richtig?
3 Antworten
Der Umstand, dass es in einer Straße Einfahrverbote für Fahrzeuge gibt, ändert zunächst einmal nichts an den Vorfahrtsregeln (wie etwa der Basis rechts vor links) - und wie Du selbst schreibst, gibt es da zumindest Baustellenverkehr (ob legal oder nicht ist ein anderes Thema). Ergo bleibt die Vorfahrtsregel an der Kreuzung, wie sie war (und das lässt sich Deinen Ausführungen nicht entnehmen).
Aber der Bauträger darf da nichts zusagen, ohne den Zusatz "Anlieger frei" ist das auch für Anlieger tabu - und ohne Ausnahmegenehmigung übrigens auch für die Baufahrzeuge ... :-)
Wenn ich das nicht sehr falsch im Kopf habe, haben Zufahrtsbeschränkungen grundsätzlich keinen Einfluss auf Vorfahrtsregelungen.
Verbot der Einfahrt bedeutet ja, rausfahren erlaubt, hat also Vorfahrt, wer rausfährt. Diesbezügliche Schilder sind bestimmt vorhanden.