Wer hat Vorfahrt / rechts vor links?

Rechts vor links 100%
Wartepflichtig 0%
Sonstiges 0%

15 Stimmen

5 Antworten

Rechts vor links

Es gilt dort ganz normal rechts vor links, da das Verbot für Kraftfahrzeuge (VZ 260, auch mit Zusatzzeichen) keine Einwirkung auf die Vorfahrtsregel hat (§ 8 StVO). Ausnahmen von der Regel rechts vor links wären unter anderem das Aufstellen vorfahrtsregelnder Verkehrszeichen oder wenn ein Feld- oder Waldweg bzw. eine Einmündung mit abgesenktem Bordstein involviert ist (§§ 8, 10).

Es heißt dazu in § 8 StVO:

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.
Rechts vor links

"Untergeordnet" also ohne Vorfahrt sind nur Feld- und Waldwege sowie Einfahrten sowie "andere Straßenteile", welche dann durch einen abgesenkten Bordstein baulich als solche gekennzeichnet sind.

Rechts vor links

Die von Dir benannte Beschilderung hat nichts zu tun mit Vorfahrt bzw. ändert nicht die Vorfahrtregeln.

Rechts vor links

Vorfahrt hat nichts damit zu tun, wer in die Straße einfahren darf.

Rechts vor links

Es bleibt bei rechts vor links. Das Schild besagt ja nur, dass nicht jeder wie er will in die Straße rein darf – nur Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr.