Gilt die Regel "rechts vor links" auch dann, wenn der von rechts kommende als "Geisterfahrer" aus der Einfahrt in eine Einbahnstraße kommt?
10 Antworten
Interessante Frage - ich denke, wenn einer entgegen der Einbahnstraße fährt, ist er automatisch im Unrecht.
wenn er ein geisterfahrer ist, dann impliziert das schon, das er flasch fährt und das er nciht im recht ist. aber wenn du siehst, das er da ankommt, dannsoltest du anhaltenund keine unfall provozieren
Wer aus einer Anfahrt kommt, hat immer Wartepflicht.
Sorry, "Ausfahrt": es ist egal, ob die links oder rechts ist.
Was ist eine Anfahrt?
Bei einer Ausfahrt spielt rechts vor links keine Rolle, der aus der Ausfahrt Kommende hat immer Sorgfaltspflicht.
Habe ich etwas anderes geschrieben?
Warum beschäftigst Du Dich mit 5 Jahre alten Fragen?
Und warum beschäftigst Du Dich mit Kommentaren auf fünf Jahre alte Fragen?
Wirklich interessante Fragen haben keine Verjährungsfrist, aber gut, wenn Du Deine Frage für so uninteressant hältst, dass sie nach 5 Jahren keinen mehr interessiert, dann ist das ja okay.
Und warum beschäftigst Du Dich mit Kommentaren auf fünf Jahre alte Fragen?
Weil ich nicht unhöflich bin und auf Deinen Kommentar geantwortet habe.
Im Übrigen war es nicht meine Frage, die stammt von einer gerusia22222,
ich habe lediglich geantwortet und kommentiert.
Bei einem abgeknickten Bordstein nicht.
Gruß Ashuna
Wie abgeknickt? Du meinst abgesenkt vermute ich eher
Ups, ja.
"Geisterfahrer" haben IMMER Vorfahrt!
Steht zwar so nicht in der StVO - hat aber ziemlich viel Sinn ;-)
Es geht um rechts vor links, nicht um Ein- oder Ausfahrten.