Verkäufer verweigert Schlüsselübergabe vom Haus!?
Guten Tag,
wir brauchen Hilfe denn wir befinden uns in einer sehr unangenehmen Situation.
Wir haben ein Haus gekauft- Kaufvertrag beim Notar alles unterschrieben und so weiter, alles ist durch. Im Kaufvertrag ist nur festgelegt das die Übergabe nicht vor dem 15. Mai passieren darf, welcher nun vorüber ist. Also unsere Bank hat uns informiert das die Summe morgen an den Käufer überwiesen wird. So war eigentlich abgesprochen Geld gegen Schlüssel. Wichtige Info nebenbei: Wir sind vollständig im Grundbuch eingetragen da wir einen Eilantrag erstellen ließen. Nun versuchten wir heute den Verkäufer zu informieren, nachdem er endlich nach zwei stunden an das Telefon ging. Wir sagten ihm das er morgen das Geld auf seinem Konto hat und sobald sich die Summe auf seinem Konto befindet würden wir gerne die Schlüssel haben. Er antwortete das er keine Zeit hätte das Haus zu verlassen, wir sollen doch ruhig machen und das hätte noch Zeit, er hätte noch ein paar Möbel im Haus.(Er wollte eigentlich schon lange ausgezogen sein, er lebt immer noch im Haus) Wir waren natürlich total empört und wissen nun nicht was wir machen sollen. Die Wohnung ist gekündigt und uns bleibt nicht mehr viel Zeit, wir können auch niemals die Kosten für Wohnung und Kredit tragen, das würde uns in die Ruinen treiben! Wir sind verzweifelt... Hätten wir dann das Recht sofort in das Haus rein zu kommen? Was können wir jetzt tuen, wir sind doch jetzt die Eigentümer und er würde somit auf unsere Kosten leben!
9 Antworten
Ruhig Blut.
Der Kaufvertrag wird so aussehen, dass sich der Verkäufer verpflichtet hat, das Haus zu räumen. Möglicherweise hat er sich deswegen auch der sofortigen Zwangsvollstreckung aus diesem Vertrag unterworfen. In diesem Fall erteilt der Notar eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages. Damit geht ihr zum Gerichtsvollzieher und lasst räumen.
Wenn der Verkäufer zwischenzeitlich doch noch feiwillig räumt, könnt ihr den Räumungsantrag auch zurücknehem. Solange kein Umzugsunternehmen bestellt ist, sind die Kosten dafür überschaubar (unter 100 €).
Da bleibt nur der Weg zum Anwalt
Ihr hättet schriftlich festhalten können zu wann er.ausgezogen sein muss.
Das ist nun leider zu spät.
Wenn ihr Pech habt müsst ihr ihn Raus klagen und noch die Räumung organisieren. Was widerum mit kosten belegt ist.
Wir bedanken uns sehr für eure hilfreichen Worte, das beruhigt uns ein wenig.
Wir werden eine Räumungsklage vornehmen und hoffen das noch alles ein gutes Ende nimmt.
Wenn sonst noch jemand Erfahrungen gemacht hat mit so etwas, freuen wir uns natürlich weiterhin über Antworten!
Danke
Ggf.Schloss aufbrechen und Ihn aus dem Haus befördern.Ihr habt das Hausrecht, er hält sich unrechtmäßig dort auf, ggf Polizei hinzuziehen(Eigentumsnachweis bereithalten).
Verbotene Eigenmacht. Das ist ein Straftatbestand.
Ja genau, aber diese Straftat übt der Verkäufer aus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht#Selbsthilferecht_des_Besitzers
Der Verkäufer macht sich Ihnen gegenüber schadenerstatzpflichtig, wenn er nicht wie im Kaufvertrag vorgesehen den Besitzübergang mit Zugang des Kaupfeises auf seinem Konto vollzieht.
Lesen Sie im Kaufvertag, dessen Inhalt hier niemand kennen kann, mal nach, was genau Sie für den Fall der verspäteten Räumung dazu vereinbart haben.
Sie sollten dazu in den Kaufpreis und die Konten des Verkäufers die Pfändung betreiben, falls Sie hier Arges wähnen und Ihnen ein Schaden aufgrund der verspäteten Räumung entsteht!
Ja, der ist schon informiert. Leider haben wir auch das Gefühl das wir Betrügern zum Opfer vielen :(