Verkäufer verweigert Schlüsselübergabe vom Haus!?

9 Antworten

Ruhig Blut.

Der Kaufvertrag wird so aussehen, dass sich der Verkäufer verpflichtet hat, das Haus zu räumen. Möglicherweise hat er sich deswegen auch der sofortigen Zwangsvollstreckung aus diesem Vertrag unterworfen. In diesem Fall erteilt der Notar eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages. Damit geht ihr zum Gerichtsvollzieher und lasst räumen.

Wenn der Verkäufer zwischenzeitlich doch noch feiwillig räumt, könnt ihr den Räumungsantrag auch zurücknehem. Solange kein Umzugsunternehmen bestellt ist, sind die Kosten dafür überschaubar (unter 100 €).

Da bleibt nur der Weg zum Anwalt

Ihr hättet schriftlich festhalten können zu wann er.ausgezogen sein muss.

SilleEambee 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 17:02

Ja, der ist schon informiert. Leider haben wir auch das Gefühl das wir Betrügern zum Opfer vielen :(

Maleficent666  22.05.2017, 17:04
@SilleEambee

Das ist nun leider zu spät. 

Wenn ihr Pech habt müsst ihr ihn Raus klagen und noch die Räumung organisieren.  Was widerum mit kosten belegt ist.

Wir bedanken uns sehr für eure hilfreichen Worte, das beruhigt uns ein wenig.

Wir werden eine Räumungsklage vornehmen und hoffen das noch alles ein gutes Ende nimmt.

Wenn sonst noch jemand Erfahrungen gemacht hat mit so etwas, freuen wir uns natürlich weiterhin über Antworten!

Danke

Ggf.Schloss aufbrechen und Ihn aus dem Haus befördern.Ihr habt das Hausrecht, er hält sich unrechtmäßig dort auf, ggf Polizei hinzuziehen(Eigentumsnachweis bereithalten).

Der Verkäufer macht sich Ihnen gegenüber schadenerstatzpflichtig, wenn er nicht wie im Kaufvertrag vorgesehen den Besitzübergang mit Zugang des Kaupfeises auf seinem Konto vollzieht.

Lesen Sie im Kaufvertag, dessen Inhalt hier niemand kennen kann, mal nach, was genau Sie für den Fall der verspäteten Räumung dazu vereinbart haben.

Sie sollten dazu in den Kaufpreis und die Konten des Verkäufers die Pfändung betreiben, falls Sie hier Arges wähnen und Ihnen ein Schaden aufgrund der verspäteten Räumung entsteht!