Auflassungsvormerkung nachträglich
Hallo Community!
Wir haben im September ein Grundstück gekauft und auf eine Auflassungsvormerkung verzichtet in der Annahme, dass die Grundbucheintragung rasch vonstatten gehen würde. Nun warten wir bis heute auf den Eintrag ins Grundbuch und der Notar kann uns keinen Termin nennen, bis wann der Eintrag vollzogen sein wird, da er hoffnungslos überlastet sei.
Nun möchten wir die Auflassungsvormerkung nachträglich beantragen. Müssen wir dazu wieder einen Notartermin mit Käufer/Verkäufer machen, oder genügt es, wenn wir ein Schreiben aufsetzen, das dann alle Beteiligten unterschreiben?
Danke im Voraus. Alfred
3 Antworten
Ich würde mich zunächst an die Notar- und Rechtsanwaltskammer wenden und dort einmal nachfragen, was man jetzt machen kann: https://www.google.de/search?q=Notar-+und+Rechtsanwaltskmmern&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&channel=fflb&gfe_rd=cr&ei=GvOfU7SCDYWb_wa91YHQBQ#channel=fflb&q=Notar-+und+Rechtsanwaltskammer&rls=org.mozilla:de:official&spell=1
Zusätzlich beim Grundbuchamt.
Zuerst einmal: Wer ist hier hoffnungslos überlastet??? Der Notar oder wer? So verstehe ich auf jeden Fall deine Darstellung. Dann sollte man sich tatsächlich an die entsprechende Notarvereinigung wenden. Wenn das Grundbuch so lange braucht, dann Einwände nach dort. Ich denke- und hoffe- aber, dass ihr nun zwischenzeitlich Eigentümer seid (und nur dann, wenn ihr tatsächlich im Grundbuch als Eigentümer steht), eine "Vormerkung" ist noch kein Eigentum!!
Die Grundbuchämter sind zwar sehr überlastet, aber 9 Monate sind schon ziemlich extrem. Eine nachträgliche Eintragung einer Auflassungsvormerkung ist hier keine Option, da sinnlos, denn die die Auflassung wurde offensichtlich ja schon erklärt.