Hauskauf - Frage zu Schlüsselübergabe
Hallo an alle,
ich habe folgende Frage: wir haben letztes Jahr ein Haus gekauft, Notarvertrag ist erledigt. Nun steht bald der Auszug der jetzigen Besitzer an. Im Notarvertrag steht, dass der Kaufpreis fällig ist, wenn das Haus geräumt ist.
Nun stellt sich mir die Frage wann wir eigentlich in das Haus dürfen, sprich: wann ist die Schlüsselübergabe???
wenn das Haus geräumt ist? oder erst wenn das Geld überwiesen ist? Wir wollen natürlich so schnell wie möglich ins Haus, um mit dem Renovieren loszulegen.
Wie wird das in der Regel gemacht??
Danke im Vorraus!
11 Antworten
Der 1.Ansprechpartner bei derartigen Fragen ist der Makler. Ansonsten gibt sicher gerne das Notariat Auskunft über die genauen Vereinbarungen. In der Regel wird vereinbart, wann der Verkäufer spätestens geräumt haben muss. Dann bekommt der Käufer Gelegenheit, sich zu vergewissern, dass wie vereinbart geräumt ist. Anschließend ist die Zahlung fällig. Natürlich müssen alle anderen Zahlungsvoraussetzungen, die im Vertrag stehen, ebenfalls erfüllt sein. Nach Eingang der Zahlung ist die Übergabe.
Ohne den genauen Vertragstext zu kennen ist die Frage nicht genau zu beantworten. Im Regelfall wird der Schlüssel nach Kaufpreiszahlung sofort übergeben und ab da kann man Veränderungen am Haus vornehmen. Zuvor würdest Du ja Geld in ein Haus investieren, das Dir noch nicht gehört. Wichtig wäre jedoch nachzuschauen, ob ein Auszugsdatem im Vertrag steht, bis wann das Haus endgültig geräumt sein muss.
Lese Deinen Text. Wenn das Haus geräumt ist, ist der Kaufpreis fällig.
Dies war eine gewagte notarielle Geschichte.
Ist überhaupt keine äußerster Termin vereinbart, wann der bisherige Eigentümer ausgezogen sein muss ?
Rein logisch, wenn der nicht auszieht, das Haus ist nicht geräumt, ist auch der Kaufpreis nicht fällig und wenn dies erst 2020 wäre ? Kann mir nicht vorstellen, dass so ein Vertrag notariell abgesegnet wurde.
Eine Schlüsselübergabe kann erst nach der Räumung des Hauses und der Zahlung des Kaufpreises erfolgen.
Ich hoffe, dass ihr wenigstens euch für mögliche Schäden, in der Zwischenzeit aufgetreten sein können, abgesichert habt.
Üblicherweise ist der Kaufpreis bis zum xx.xx. zu zahlen und das Haus spätestens zum xx.xx. zu übergeben.
Je nachdem was im Vertrag steht. Normalerweise wird ein Stichtag genannt, bis wann spätestens zu Räumen ist. Danach ist der Kaufpreis innerhalb von i.d.R. 10 Werktagen fällig, vorausgesetzt, die Auflassungsvormerkung vom Grundbuchamt ist bereits eingegangen. Das ist für den Verkäufer insofern kein Problem, da Du in dem Kaufvertrag auch bereits einem Vollstreckungstitel zugestimmt hast, nachdem der Verkäufer das Anwesen sofort könnte anderweitig veräußern lassen. Man sollte auch eine Strafzahlung vereinbaren, wenn bis zum Stichtag nicht geräumt wurde, um sich selbst abzusichern.
gewöhnlich teilt der Notar die Zahlungspflicht mit, dann hat man 14 tage zeit das geld zu überweisen und erhält dann auch den Schlüssel. Bis dahin sollte der Vorbesitzer seineSachen gepackt haben. Man kann natürlich zusatzvereinbarungen in den Notarvertrag aufnhemne und im gegenseitigen Einvernehmen vom Standard abweichen.