Duschen am Arbeitsplatz
Darf ein angestellter Koch nach seiner Arbeitszeit die vorhandenen Duschen nutzen?
Hallo zusammen, seit einem Jahr arbeite ich als Koch in einen restaurant. Anfangs war die Dusche total voll gestellt, jetzt wo sie zur Nutzung bereit steht, duschte ich bereits ein Paar mal dort auf der Arbeit. Gestern kam die Chefin zu mir und sagte : " Bei uns wird nicht geduscht, das kostet unser Geld! Nur wenn Du einen Arzttermin hast und von uns aus dort hin musst, dann kannst Du hier duschen, sonst nicht!!" Ist das rechtens????????????? Bitte versorgt mich mit guten fachlichen Antworten, DANKE!
7 Antworten
Hallo, es gibt eine Arbeitsstättenverordnung nach der Wasch- und Dusch-/ toilettenräume vorhanden sein müssen - sonst hätte sie den Betrieb gar nicht aufmachen dürfen - (kontrolliert das Gewerbeaufsichtsamt) - in der Küche bist Du ja auch besonderen Bedingungen ausgesetzt und Du hast das Recht, den Betrieb so zu verlassen, wie Du ihn betreten hast - § 4 / 1 der Arbeitsstättenverordnung gibt Dir Auskunft, wie diese beschaffen sein müssen. Du musst als Koch auch bestimmte hygienische Anforderungen erfüllen - im Zweifelsfalle bei der IHK anfragen oder ein kurzes Telefonat mit dem Gewerbeaufsichtsamt - diese sind meist sehr für die Sorgen der Beschäftigten zugetan, da ja die Berufskrankheiten über diese dann geregelt werden müssen und das kostet dann deren Geld! Viel Glück!
Es gibt Betriebe, in denen die Möglichkeit des duschens vorhanden sein muß. Bei Gastronomiebetrieben entzieht sich das meiner Kenntnis.
Aber das ist weniger ein juristisches Problem. Es ist eine Frechheit von Seiten des Arbeitgebers.
Hallo dieStille!
Wenn eine eingehende Körperreinigung durch duschen aus betrieblichen Gründen (z. B. wegen Hygienevorschriften) nötig ist, muss der AG die Voraussetzungen dafür schaffen und zur Verfügung stellen.
In der Gastronomie kann ich mir das allerdings nicht wirklich vorstellen.
Die allgemeine Körperhygiene nach Beschäftigungsende (Feierabend) liegt - übrigens ebenso wie der Nachhauseweg - ausschließlich in der Privatsphäre des/der Beschäftigten. Dazu kann man den AG nicht verpflichten.
Die scheinbare Ungleichbehandlung gegenüber anderen Beschäftigten (z. B. Kellner) in Euerm Betrieb ist eindeutig eine Angelegenheit für eine betriebliche Regelung durch den Betriebsrat! ("Betriebsvereinbarung zur Nutzung von betriebseigenen Duschen" könnte das Thema lauten)
Der AG wird hier u. U. allerdings auf die "betriebliche Notwendigkeit" einer "optimalen Körperhygiene" ausschließlich für Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt (Kellner etc.) abstellen können.
Der Verweis auf die Kosten ist jedoch geradezu lächerlich! Da "verbratet" Ihr mit jedem Kochtopf voller Nudelwasser in der Küche vermutlich mehr Energie ...
Naja und wenn sie 50000 Duschen dahinstellt und umsonst Wasser bekommt. Das sind ihre Duschen und wenn sie es nicht will, dass du da duscht kannst du eigentlich nichts dagegen machen^^ Du könntest immer da duschen und dann im Monat vielleicht deinen geschätzten Wasserverbrauch bezahlen.
Ok, wenn die anderen duschen dürfen, darfst du das auch. Es gibt immer noch das Gleichbehandlungsgesetz. Vielleicht mal auf Diskriminierung verklagen oder so^^
Bitte lies erst das AGG durch, bevor Du so einen Quatsch verbreitest!
der Chef kann auf das Duschen in der Freizeit bestehen.... es sei denn es gibt eine Betriebsvereinbarung und die Gleichbehandlung...
Das Problem ist, andere Arbeitskräfte dürfen dort duschen ( die Kellner) Ich als Koch, der täglich bei Frittenfett und großer Hitze durchschnittlich 10 Stunden am Tag arbeitet, darf nicht duschen - FRECHHEIT, aber was soll ich machen?