Habe ich ein Recht auf Einteilung im dienstplan
Wie hier schon beschrieben https://www.gutefrage.net/frage/kuendigungsschutz-im-gastrojob Wurde ich telefonisch gekündigt und das zudem noch fristlos aus völlig unzureichenden gründen. Ich habe meinen Arbeitgeber informiert, dass dies so nicht rechtens sei, auf eine schriftliche Kündigung sowie auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestanden. Die Antwort daraufhin war, dass ich doch nicht gekündigt bin aber im Moment nicht genügend Schichten verfügbar sind um mich einzuteilen. Ist es rechtlich überhaupt möglich mich bei einem bestehenden unbefristeten Arbeitsvertrag einfach nicht in den Dienstplan einzuteilen, mich somit meiner Einnahmequelle und auch meines Versicherungsschutzes zu entziehen?
5 Antworten
Ist es rechtlich überhaupt möglich mich bei einem bestehenden unbefristeten Arbeitsvertrag einfach nicht in den Dienstplan einzuteilen, mich somit meiner Einnahmequelle und auch meines Versicherungsschutzes zu entziehen?
Du hast einen Arbeitsvertrag und vermutlich ist in diesem Deine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart.
Wenn Du dem AG nachweislich Deine Arbeitskraft angeboten hast und er diese nicht annimmt (keine Einteilung im Schichtplan), befindet der AG sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich also so bezahlen als hättest Du gearbeitet (vereinbarte Stundenzahl). Minusstunden dürfen nicht entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden.
Falls Dein AG auf die irrsinnige Idee kommt (gab es schön öfter) Dir Urlaub abziehen zu wollen, das geht schon mal überhaupt nicht.
In meinem Vertrag steht dass ich eh keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub habe also ist das hinfällig ;)
Wenn das im Vertrag steht, kannst Du das vergessen. Das ist ungültig.
Im § 1 Bundesurlaubsgesetz steht ganz eindeutig:" Jeder AN hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub."
Du hast ein Recht auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub/Jahr. Den kann und darf der AG Dir nicht abkaufen und/oder verweigern. Den Urlaub kannst Du verlangen und ggf. einklagen.
Danke auch fürs Sternchen
nein soweit ich weiss nicht (das würde ja sonst jeder machen :D). melde dich mal bei nem Anwalt und frag den. kommt aber sicherlich zum teil auch darauf an was in deinem vertrag steht.
Auch wenn der Arbeitgeber Dich nicht einteilt, muss er Dich trotzdem bezahlen ... das ist dann sein Problem ...
hast Du das schriftlich? nicht dass er nachher behauptet Du wärst einfach nicht zur Arbeit gekommen ....
Am besten mal persönlich hingehen (mit Zeugen) die Arbeitskraft anbieten und sich den Dienstplan schriftlich geben lassen ...
Ich mach inzwischen alles nurnoch schriftlich damit ich es im Zweifelsfall beweisen kann :) Das wäre super wenn ich dann für die letzten zwei Wochen auch bezahlt werden würde ;)
Das ist ein Fall für eine Rechtsanwalt/Arbeitsrecht
Nein, das ist nicht einfach so möglich, aber ohne Anwalt hat du da kaum eien Möglichkeit. Eine Erstberatung ist nicht allzu teuer, sollte in dem Fall nicht über 80 Euro liegen
Es gibt auch Anwaltsportale via Internet, da hat du da sogar für die Hälfte, ist es aber allemal wert.
zb "frag einen Anwalt"
Links zu sowas setze ich hier nicht, der Support reagiert da mitunter was seltsam. Und legt ada als Spam oder Werbung aus...
Er möchte dich rausdrücken, aber so das du Kündigst
Ja so fühl ich mich eben auch....
In meinem Vertrag steht dass ich eh keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub habe also ist das hinfällig ;)