Rechnung stellen ohne Steuernummer?
Moin,
brauche eure Erfahrung. Ein Kollege von mir hat Anfang März ein Gewerbe angemeldet und wartet nun auf die Steuernummer. Die Dame am Telefon sagte wohl, dass es noch gut 2-3 Wochen dauern kann.
Was kann man hier machen? Bei meinem Unternehmen hat es damals 1 1/2 Monate gedauert. Das war kein Problem für mich, da ich in den ersten 3 Monaten nur Ausgaben hatte.
Jetzt möchten seine Kunden, bei denen er Anfang März Leistungen in Rechnung gestellt hat, ordnungsgemäße Rechnungen, um die Vorsteuer erstattet zu bekommen. (Die Steuernummer ist ja immerhin Pflicht für eine ordnungsgemäße Rechnung.)
Hat da jemand von euch Erfahrung oder Tipps?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Kann man so machen wie Wikifreak es erklärt hat. So wäre es auch korrekt.
Er könnte rein theoretisch auch seine private Steuernummer nehmen. Ist zwar letztlich falsch, aber das FA wird dir daraus wahrscheinliche keinen Strick drehen.
Mir käme nur die Idee, die Kunden ggf. noch um etwas Geduld zu bitten und eine Kopie des Antrags der Steuernummer oder eine andere vorläufige Bestätigung auf Wunsch zu senden.
Wenn er nach § 27a UStG eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt und bereits bekommen hat, genügt die Angabe der USt-ID.
Bei Rechnungen bis 250 € ist die Angabe einer Steuernummer nicht zwingend erforderlich, § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
Ansonsten kann zunächst eine Rechnung ohne Steuernummer ausgestellt werden (z.B. mit dem Vermerk "Steuernummer folgt"). Diese kann der Rechnungsempfänger zunächst nicht zum Vorsteuerabzug verwenden. Die Rechnung ist, sobald die Steuernummer vorliegt, nach § 31 Absatz 5 UStDV zu berichtigen (für die Form der Korrektur beachte dabei Satz 2). Mit dieser Korrektur kann der Vorsteuerabzug nachträglich geltend gemacht werden.