Kann ich als Gewerbetreibender eine Rechnung schreiben - ohne Steuernummer?
Hallo alle miteinander,
Ich habe vor kurzer Zeit ein Gewerbe angemeldet und auch schon die Unterlagen für das Finanzamt abgegeben (auch schon Post bekomme, dass etwas fehlen würde, was ich dann direkt nachgereicht habe).
Nun habe ich meinen ersten Kunden "abgeschlossen" und möchte Ihm natürlich eine ordentliche (nicht im Sinne von einer Abzocke gleichkommenden) Rechnung schreiben, habe allerdings noch keine Steuernummer bekommen.
Da es hier allerdings um einen höheren Betrag geht, kann man verstehen, dass ich die Rechnung schnellstmöglich schreiben möchte, und deswegen keine Zeit habe um auf meine Steuernummer zu warten.
Daher meine Frage:
Ist es möglich (und auch legal), Rechnungen zu schreiben, die keine Steuernummer beinhalten?
15 Antworten
Ich würde die RE so wie chicaBlue es sagt schreiben. Es kann ja nicht mehr so lange dauern bis das FA reagiert. Dann reichst du diese nach. Das Steuerbüro deines Kunden wird diese nachtragen und zur Monats- bzw. Quartalsabrechnung des Kunden ist alles im Reinen. Ich bekam auch schon mehrfach Rechnungen die nicht korrekt ausgeführt waren, war alles korrigierbar.
Eine Rechnung ohne Steuernummer ist nicht Absetzbar.Da bekommt der Kunde eine rechnung , die er nicht Absetzen kann und schaut bei der erstattung der Mehrewertsteuer in die Röhre.So hast du dir dann den ersten guten Kunden versaut. Ruf beim Finanzamt an und lasse dir die Steuernummer geben
Du hast doch eine Steuer-Nr. zwar evtl. eine alte, welche die Unternehmertätigkeit noch nicht wiederspiegelt.. (z.B. NRW 5 er Bezirke). Also kannst Du doch eine angeben.
Auch kannst Du sofern Du den Fragebogen zur Erfassung Deiner Tätigkeit vom FA bekommen hast, die sog. WV Nr. angeben. (FA Nr./ Bezirk / WV).
Und noch eine Ergänzung zu den Kommentaren von dem mir sehr geschätzten EnnoBecker:
Mit der Nichtbezahlung solcher Rechnung würde ich an Stelle der Firmen vorsichtig sein. Zumindest den Nettobetrag müssen die Zahlen, wg einer falschen Rechnung hat man nur wg. der USt ein Leistungsverweigerungsrecht.
Einfach mal beim FA anrufen (oder besser hingehen) und sich die Steuernummer geben lassen. - Ist Minutensache.
Ansonsten: Hast Du schon mal eine Steuererklärung abgegeben und einen Steuerbescheid erhalten? Erst mal die Steuernummer nehmen, die oben im Bescheid steht.
Geht nicht. Mit der Rechnungstellung musst Du warten, bis Du Deine Steuernummer hast.
Der Rechnungsempfänger muss diese nicht bezahlen, da ungültig.