Gelten Paypal Zahlungsbelege als Rechnung

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

in §14 UStG stehen die Anforderungen an eine Rechnung, ich hab dir die Liste mal kopiert:

Rechnungsanforderungen: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers vollständiger Name und vollständige Anschrift des Kunden (Leistungsempfänger) die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers das Ausstellungsdatum eine einmalig von dem Unternehmer vergebene Rechnungsnummer die Menge der gelieferten Artikel / Dienstleistungen die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Artikel / Dienstleistungen Zeitpunkt der Lieferung und Vereinnahmung des Entgelts, wenn diese nicht identisch sind das Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen bzw. mit einem Hinweis auf Steuerbefreiung Aufschlüsselung von Entgeltminderungen angewandter Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Betrag ein Hinweis über die Aufbewahrungspflicht, wenn der Unternehmer eine Werkslieferung oder sonstige Leistung in Zusammenhang mit einen Grundstück ausführt

Das Finanzamt kann im Falle einer Prüfung darauf pochen und die Rechnungen zurückweisen. Ich habe das bisher noch nicht erlebt, aber jeder Prüfer ist anders und je höher der Betrag, desto griesgrämiger schaut er. Ich habe schon Prüfer erlebt, die haben "normale" Rechnungen wegen dem Fehlen einer der obigen Punkte aus der Buchhaltung genommen. Also verlassen kannst du dich daher darauf nicht, sammel also am besten alles (z.B. bei ebay die Auktionsseite ausdrucken), was die Richtigkeit des paypal Auszugs belegen kann.

lenalenalena89 
Beitragsersteller
 05.01.2013, 20:26

Dir auch vielen lieben Dank für deine Antwort :)

Wenn der Kunde sich nicht "überreden" lässt, was anderes zu schicken, gibt es halt nur den Paypal-Beleg. "seufz" (nicht mal beim Europäer Amazon hat man immer ordentliche Rechnungen oder Gutschriften)

Ich würde immer die Bestellung ausdrucken (auch um die gelieferte Ware zu überprüfen) und sie dann mit dem Paypal-Beleg abheften. - Mehr geht nicht.

Zusätzlich am Jahresende oder (bei vielen Vorgängen) zun Halb-/Vierteljahr einen Paypal-Kontoauszug für den abgelaufenen Zeitraum ausdrucken und mit abheften.

Mit dem Paypal-Kontoauszug vorher die einzelnen Belege auf Vollständigkeit prüfen.

(Mir selbst hat der Paypal-Kontoauszug 2 vergessene Paypal-Zahlungen gezeigt. "Ups!")

lenalenalena89 
Beitragsersteller
 05.01.2013, 20:25

Vielen lieben Dank für deine Antwort :)