Muß ich eine Rechnung bezahlen trotz einem nicht unterschriebenen Angebotes
Ein Handwerker hat mir ein Angebot für Installationsarbeiten in meinem Haus unterbreitet. Dieses führte er während der Bauphase des Hauses aus. Nun habe ich Ihm keine Unterschriebene Bestätigung des Angebotes übergeben. Im Trubel des Bauens hat er dann die Installation laut Angebot durchgeführt. Muß ich jetzt die Rechnung bezahlen???
9 Antworten
Hallo, der Handwerker hat Dir sein schriftliches Angebot abgegeben und Du hast dieses Angebot durch Dein Handeln, ihn dieses Angebot auf Deinem Bau auch tatsächlich durchführen zu lassen, kraft "kongruenten Verhaltens" angenommen. D.H. Ihr habt so einen gemeinsamen Vertrag geschlossen. Daher muss der Unternehmer auch sein Geld lt. Angebot dafür kriegen. Nur wenn er Fehler produziert hat, hast Du das Recht, von ihm die Beseitigung dieser Fehler zu verlangen oder kannst von der Rechnung Geld abziehen. Dies aber erst, wenn er die Mängelbeseitigung nachweisbar ablehnt oder bis zum per Einschreiben nachgewiesenen Termin nicht erledigt. Warum gönnst Du Deinem Handwerker nicht sein (wohlverdientes?) Geld?
Schwierige Frage, ohne nähere Fakten zu kennen. Es gibt auch -mündliche- Aufträge die vergeben, durchgeführt und letztlich bezahlt werden müssen.
Das kommt auf die "Schlüssigkeit Deines handelns" an.
Dazu gehört beispielsweise: Du hast ihm mündlich gesagt: "Bau es ein." oder Du hast während des Einbaues keinen Einspruch eingelegt, obwohl Du gesehen hattest, dass er es eingebaut hat oder Du hast unmittelbar nach dem Du den Einbau gesehen hast, geäußert das Du zufrieden bist oder Du hast unmittelbar nachdem Du den Einbau bemerkt hattest, nichts getan.
In allen anderen Fällen wirst Du ja unverzüglich nachdem Du von dem Einbau gewusst hast, einen Einspruch eingelegt. Beispielsweise in dem Du gesagt hast: "Das will ich nicht."
Dann gilt es an dem Handwerker zu beweise, dass Du es doch wolltest.
Ansonsten macht sich der Handwerker Ersatzpflichtig, also Wiederherstellung ds vorherigen Zustandes auf seine Kosten.
Du wärst ein ziemlicher Penner wenn nicht! =)
Nein, kommt doch darauf an! Falls du dein mündliches Ok gegeben hast, aber einfach die Unterschrift noch nicht auf dem Papier war, musst du trotzdem bezahlen!
Sollte er aber einfach gebaut haben ohne nix, dann eigentlich nicht!
Natürlich mußt du nicht bezahlen. Sag mal hast du einen an der Klatsche. Du hast ein Angebot bekommen, hast ihn arbeiten lassen, hast eine Leistung bekommen und fragst ob du ihn bezahlen mußt?. Ich fass es nicht Ostrichfan
Der Penner 30 kann mir doch nicht erzählen das er nicht gemerkt hat das der Handwerker arbeitet. Bin selber Handwerker und kenne solche Machenschaften zur Genüge. Ostrichfan
Seh ich ja erst jetzt. Du bist Experte für Recht?? Du meinst Unrecht oder ?. Ostrichfan
Hier darf doch jeder bei seinen Expertentags ins Profil schreiben, was er will. Ich schau da eigentlich nur mal spaßeshalber rein, wenn jemand all zu großen Schwachsinn schreibt. Ansonsten geh ich danach, was er schreibt und nicht, was er von sich behauptet zu sein.
Hast mal wieder recht. Einigen Leuten ist aber auch nichts zu peinlich.