Eigentumswohnung gekauft. Landesoberkasse Eigentumsänderung?
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage. Ich habe vor ca. 1 Jahr eine ETW gekauft. Vor paar Monate haben wir die letzte Rate bezahlt (war ein Neubau) und haben dementsprechend dann Grundsteuer bezahlt und die letzte Notarrechnung bzgl. Grundbucheintrag. Laut unser Notar, wäre das die letzte Rechnung gewesen aus den "Hauskaufnebenkosten". Gestern haben wir dann ein Brief erhalten über eine Kostenrechnung von der Landesoberkasse BW, die möchten nochmals über 500€ an Eigentumsänderung.
Es geht mir jetzt nicht ums Geld, sondern nur rein informativ, ist das so korrekt?
8 Antworten
Das ist sicher die Änderung des Grundbucheintrages. Der kostet auch Geld.
Geh ich eigentlich auch davon aus.
Und je nach Höhe Grundschuld kommt man dann auch auf die 500 Euro.
Davon hab ich noch nie was gehört. Aber ich wohne auch in einem anderen Bundesland. Ich musste sowas nie zahlen. Ist ja auch unlogisch, da die Eigentums Änderung übers Grundbuch läuft und dann fertig ist
... und die Landesoberkasse ist die Justizkasse in Baden-Württemberg.
.... und die leisten sich dafür ein Konto!
Logisch ist aber, dass die Eigentumsumschreibung nicht kostenlos erfolgt.
"...die letzte Notarrechnung bzgl. Grundbucheintrag..."
Hierbei dürfte es sich doch wohl um die dem Notar zufliessenden Beträge für SEINE geleisteten Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Grundbucheintragung handeln. Für den Eintrag in das Grundbuch werden vom Grundbuchamt des Amtsgerichts noch eigene Gebühren erhoben. Soweit mir bekannt ist, soll in BW die Gebührenerhebung und -vereinnahmung für das Gericht zentral durch die Landesoberkasse erfolgen.
Was der Notar gemeint hat, betrifft natürlich nur seine eigenen Angelegenheiten. Die Rechnung, die du erhalten hast, ist die für die Eigentumsumschreibung beim Amtsgericht (Grundbuchamt). Vom Grundbuchamt solltest du in etwa zur selben Zeit hierüber eine Nachricht erhalten haben. Dass die Eigentumsumschreibung erst etwa 1 Jahr nach dem Abschluss des Kaufvertrags erfolgt, ist nicht ungewöhnlich.
.... eine LOK kann aber nichts verlangen, denn die sind in den Kauf nicht eingebunden.
Bist Du dir sicher?
Ich denke, es ist das Grundbuchamt und die haben einen Bescheid verschickt, keinen Brief, und die leisten sich dieses Konto.
Nein aber diese Gebühr zahlt man an das Grundbuchamt