Rechnung in Fremdsprache?
Hallo zusammen,
wenn man eine Rechnung an einen Kunden in den USA schickt, wird der höchst wahrscheinlich mit der Rechnung in Deutsch nichts anfangen können...
Die Abgabenordnung besagt ja, dass die Amtssprache Deutsch ist. Demnach könnte das Finanzamt eine begl. Kopie eines vereidigten Dolmetschers (Kosten!!) verlangen...
Kann ich die Rechnung nicht einfach in Deutsch ausstellen und eine "invoice duplication" erstellen und als Anlage beifügen. Somit kann der englische Kunde und der deutsche Finanzbeamte die Rechnung lesen.
Geht das? Muss ich dafür irgendeinen Hinweis auf die deutsche Rechnung (wie Anlage Rechnungsduplikat in englischer Sprache) angeben?
Außerdem kann ich ja hier von dem Charge-Reverse-Verfahren Gebrauch machen und stelle die Rechnung Netto ohne Umsatzsteuer ausweisen. Muss nur die VAT-Number erfragen und diese samt einem entsprechenden Hinweis auf Anwendung des Verfahrens angeben, richtig?
Vielen Dank :-)
3 Antworten
Meiner Meinung nach gibt es keine Vorschrift, dass Rechnungen auf Deutsch formuliert werden müssten. Meine Wahl wäre allerdings auch eine zweisprachige Variante.
Nachdem die USA bis jetzt noch nicht der Europäischen Union beigetreten sind kannst Du auf die Steuernummer Deines Kunden verzichten.
Da solltest du dich bei deinem Steuerbüro beraten lassen.
Zweisprachigkeit ist nicht verboten.