Mein Chef hindert mich an Konzertteilnahme
Ich habe mal eine rechtliche Frage. Mein Mann hat für heute abend Konzertkarten für unseren Sohn und sich, die Karte kostet 60 Euro. Das Konzert beginnt 20 Uhr, er müsste ca. 18 Uhr zu Hause losfahren. Sein normaler Feierabend ist um 16.30 Uhr, 17 Uhr ist er in der Regel zu Hause. Jetzt hat sein Chef eben angekündigt, dass er ihn im Laufe des Tages noch zu einem weit entfernten Kunden schicken will (er ist im Außendienst tätig), so dass der reguläre Feierabend gefährdet ist. Der Hinweis, dass es heute abend einen Termin gibt, interessiert nicht. (Der Kunde könnte problemlos und ohne ihn zu verärgern auch morgen bedient werden.) Wie sieht es aus, könnte man dem Chef den Preis der Karten in Rechnung stellen, wenn die Teilnahme aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist?
15 Antworten
Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Wenn es angeordnet ist, sind private Termine nachrangig und der Ausfall des Konzerts gehört zu den privaten Lebensrisiken. Eine Entschädigungspflicht gibt es höchstens in moralischer, nicht jedoch in rechtlicher Hinsicht. Da wirst Du wohl mitgehen müssen.
Dein Mann soll einen Termin für den nächsten Vormittag mit dem Kunden machen und das dem Chef mitteilen und dann zum Konzert gehen. Der Chef wird sich schon wieder beruhigen.
Recht hast du, aber wenn es ein guter Mitarbeiter ist, wird der Chef ihn nicht abmahnen. Wenn er ihn loswerden will, dann ist es ein gefundenes Fressen.
Das bezweifel ich. Eine Abmahnung in diesem Fall ist sicherlich anfechtbar.
Streng genommen sind zwei Grundregeln zu beachten. 1. Vereinbarte Arbeitszeit beachten! 2. Fällt die Freizeitaktivität nicht in seine vorgeschriebene Arbeitszeit, kann der AG die Überstunden nur bei Havarie anordnen!
Da gibt es aus meiner Sicht nur eine einvernehmliche Lösung. Mit dem Chef sprechen und ihm erklären, dass dieser Konzertbesuch schon länger geplant sei . Eine Rückerstattung der Kosten für die Eintrittskarten nicht möglich ist. Der Chef wird die Kosten für die Eintrittskarten mit Sicherheit nicht ersetzen. Er hat hierzu keine rechtliche Verpflichtung. Im Vordergrund stehen nun mal die betrieblichen Belange und denen muss man als Arbeitnehmer nachkommen, auch wenn es mal später werden sollte. Hat der Chef gewusst, dass an diesem Abend ein Konzertbesuch seines Angestellten geplant ist und er ihn extra zu später Stunde zu einem Kunden schickt, dann würde ich mir schon mal Gedanken machen übewr das Warum ?
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Müssen Überstunden geleistet werden? Ich würde versuchen mich mit dem Chef friedlich zu einigen...
Reden kann man mit dem Chef leider gar nicht. Überstunden werden erwartet, werden aber nicht abgegolten, weder in Geld noch in Freizeit.
schwierige Sache. Gibts keinen anderen an den man sich wenden kann? Einen höheren Chef?
Überstunden leisten, ohne Bezahlung ? Vielleicht enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel in der dieser Punkt geregelt ist. Wenn man sich es leisten kann, würde ich dem Chef sagen, so er sich weigert Entgegenkommen zu zeigen " suchen sie sich einen anderen Clown, ich suche mir einen anderen Zirkus" !
Sowas ist aber leider Arbeitsverweigerung und ein Grund zur Abmahnung, außer es steht im Vertrag nichts von Überstunden und eine feste tägliche Arbeitszeit. Schwierige Sache, ich wäre auch stinik sauer.
Das wäre ein Abmahngrund (direktes Zuwiderhandeln einer dienstlichen Anordnung).