Arbeitszeit abrechnen bei Kleingewerbe?
Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und verleihe Veranstaltungstechnik, sprich Ton- und Lichtanlagen.
Das sich der Auf- und Abbau nicht von alleine macht sollte klar sein, ebenso muss die Anlage über den Abend betreut werden. Also muss ich auf die Rechnung außer der Verliehenen Geräte auch meine Arbeitszeit schreiben. Darf ich das mit einem Kleingewerbe? Wie sieht es da mit Steuern aus?
Und vielleicht sogar noch interessanter: Darf ich auch Rechnungen ausstellen bei denen nur Arbeitszeit abgerechnet wird? z.B. wenn mich eine Band nur als Mischer bucht, aber ich keine eigene Anlage verleihe?
Muss ich irgendwelche Steuernummern angeben? Umsatzsteuer ist ja nicht enthalten in meinen Rechnungen.
BTW: Wie sieht es mit der MwSt. aus? Muss, kann, darf ich da was aufschreiben?
Ich weiß es sind viele fragen, aber vielleicht kennt sich ja jemand besser aus als ich. ;-)
Vielen Dank schonmal!
2 Antworten
Du hast ein Gewerbe angemeldet. Der Begriff "Kleingewerbe" ist im Steuerrecht nicht existent. Vermutlich hast Du mal was von einem "Kleinunternehmer" gehört, dies ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht.
Aus Deiner Fragestellung entnehme ich, dass Du die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch nehmen willst, also bei einem Jahresumsatz von max. 17.500,00 EUR die USt nicht abführen willst (musst). In diesem Fall darfst Du die USt auf Deinen Rechnungen nicht ausweisen, Du schreibst also nur den Endbetrag hin und günstigerweise einen Hinweis auf § 19 UStG, z. B. "Umsatzsteuer ist wegen § 19 UStG nicht ausweisbar". (Das kannst Du, musst Du aber nicht.) Und um es gleich klarzustellen: die USt ist in Deinen Rechnungen trotzdem enthalten, die kannst Du bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen nicht abwählen - Du musst sie als Kleinunternehmer nur nicht abführen (kannst Dir im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer anrechnen). Ach ja, Umsatzsteuer und MwSt ist dasselbe.
Was an Leistungen abgerechnet werden kann, ist eher eine Frage der gegenseitigen Vereinbarungen und Deiner eigenen Kalkulation als rechtlicher Bestimmungen. Du solltest natürlich nur über etwas abrechnen, was auch geleistet wurde. Reine Arbeitszeitabrechnungen sind gar nicht so ungewöhnlich, das ist dann eben ein Dienstvertrag.
Darf ich das mit einem Kleingewerbe?
Logisch, du musst doch immer das in Rechnung stellen, was dein Unternehmen gemacht hat. Dabei ist es doch egal, ob das ein "Kleingewerbe", Mittel-, Groß- oder Riesengewerbe ist.
Wie sieht es da mit Steuern aus?
Ganz normal. Gewinnermittlung, Steuern zahlen, fertig.
Darf ich auch Rechnungen ausstellen bei denen nur Arbeitszeit abgerechnet wird? z.B. wenn mich eine Band nur als Mischer bucht, aber ich keine eigene Anlage verleihe?
Selbstverständlich, s.o.
Muss ich irgendwelche Steuernummern angeben?
Nicht, wenn du nicht willst.
Wie sieht es mit der MwSt. aus? Muss, kann, darf ich da was aufschreiben?
Die Frage hast du doch selbst schon beantwortet:
Umsatzsteuer ist ja nicht enthalten in meinen Rechnungen.