Zechprellerei Beweispflicht

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Ein Straftatsverdacht besteht hier nicht. Schliesslich hat dein Gast mit deiner einwilligung (wahrscheinlich vertreten durch deinen Barkeeper) anschreiben lassen. Das darf er natuerlich. Eine Anzeige macht da keinen Sinn. Wo es keinen Straftatsverdacht gibt, wird gar nicht erst ermittelt.

Du kannst also nur zivilrechtlich gegen den Gast vorgehen. Dazu musst du aber erst einmal seinen Aufenthaltsort herausfinden (ein Anwalt kann das oft, kostet aber natuerlich Geld und eine Erfolgsgarantie gibt es nicht).

Deine Aufzeichnungen sowie die Zeugenaussage deines Barkeepers sollten im Bestreitensfall erst einmal ausreichen. "Aussage gegen Aussage" gibt es bei Gericht nicht sondern es kommt darauf an, wie der Richter die jeweilige(n) Aussage(n) bewertet. Ausserdem haetten wir es hier auch nicht mit sich widersprechenden Zeugenaussagen zu tun sondern bislang nur mit einer Zeugenaussage (der deines Barkeepers). Der Gast ist schliesslich kein Zeuge sondern Partei.

Einer meiner Barkeeper hat einen Stammkunden wie üblich einen Abend lang anschreiben lassen.

Schmeiß den Barkeeper raus!

Dessen Zeche hat sich am Ende dann auf über 2000€ belaufen,

Wer säuft bitteschön an einem Abend für 2000 Öcken???

Da hätte der Barkeeper zwischendurch auch mal kassieren müssen, ist also selbst dran Schuld. Würde das fehlende Geld vom Lohn einbehalten.

Auch hier wird mal wieder munter Zivilrecht mit Strafrecht vermischt. Klar kannst du den anzeigen, Beweise muss die Polizei und Staatsanwalt besorgen, nicht du. Da die aber alle überlastet sind, wird eh das Verfahren eingestellt. Selbst wenn das Verfahren eröffnet wird, das Geld bekommst du so bestimmt nicht zurück, denn das Zivilrecht.

Und da musst du in einem weiteren Prozess beweisen, dass er für 2000 Euro Getränke bestellt hat. Es muss nicht unbedingt schriftlich sein, es reichen auch Zeugenaussagen aus. Aber du musst eben das Gericht überzeugen und ob es damit überzeugt ist, kann dir keiner sagen.

Erst mal würde ich das ganze strafrechtlich betrachten: Da ist es relativ eingängig, sofern die Zeugenaussagen übereinstimmen. Nicht ganz klar ist allerdings, ob es überhaupt eine Straftat gewesen ist. Darf man bei Euch denn anschreiben lassen und erst bezahlen, wenn man Geld hat, oder ist das immer nur für höchstens einen Abend?

Hat man das erfolgreich erledigt, kann man mit dem Urteil den Schaden bzw. die offene Rechnung einklagen. (Spart die teure Zeugenvernehmung.)

hmm, da es ja Zeugen gibt (Barkeeper und vielleicht noch andere Gäste) kannst Du es ja mal über einen Anwalt versuchen, da es sich ja nicht um einen geringen Betrag handelt.

Für die Zukunft würde ich Dir raten, wenn man bei dir schon anschreiben lassen kann, lass die Gäste dann auch unterschreiben. Und ich würde auch einen höchstbetrag festsetzen, dass solche Summen gar nicht zustande kommen. 100 € würden meiner Ansicht nach reichen. Wer kein Geld hat, kann ja auch zu Hause bleiben.