Zechprellerei Beweispflicht

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Straftatsverdacht besteht hier nicht. Schliesslich hat dein Gast mit deiner einwilligung (wahrscheinlich vertreten durch deinen Barkeeper) anschreiben lassen. Das darf er natuerlich. Eine Anzeige macht da keinen Sinn. Wo es keinen Straftatsverdacht gibt, wird gar nicht erst ermittelt.

Du kannst also nur zivilrechtlich gegen den Gast vorgehen. Dazu musst du aber erst einmal seinen Aufenthaltsort herausfinden (ein Anwalt kann das oft, kostet aber natuerlich Geld und eine Erfolgsgarantie gibt es nicht).

Deine Aufzeichnungen sowie die Zeugenaussage deines Barkeepers sollten im Bestreitensfall erst einmal ausreichen. "Aussage gegen Aussage" gibt es bei Gericht nicht sondern es kommt darauf an, wie der Richter die jeweilige(n) Aussage(n) bewertet. Ausserdem haetten wir es hier auch nicht mit sich widersprechenden Zeugenaussagen zu tun sondern bislang nur mit einer Zeugenaussage (der deines Barkeepers). Der Gast ist schliesslich kein Zeuge sondern Partei.

Einer meiner Barkeeper hat einen Stammkunden wie üblich einen Abend lang anschreiben lassen.

Schmeiß den Barkeeper raus!

Dessen Zeche hat sich am Ende dann auf über 2000€ belaufen,

Wer säuft bitteschön an einem Abend für 2000 Öcken???

Da hätte der Barkeeper zwischendurch auch mal kassieren müssen, ist also selbst dran Schuld. Würde das fehlende Geld vom Lohn einbehalten.

FirstPickler  22.05.2014, 08:00

Wer säuft bitteschön an einem Abend für 2000 Öcken???

Ein paar Lokalrunden: "Einmal den besten Champagner des Hauses! Für alle!"

Ein Kollege von mir hat uns andere mal zum Essen eingeladen. Ihm war aber nicht bewusst, dass das harmlos aussehende und übel schmeckende Essen als Galabankett berechnet wurde - 1200 Euro.

Auch hier wird mal wieder munter Zivilrecht mit Strafrecht vermischt. Klar kannst du den anzeigen, Beweise muss die Polizei und Staatsanwalt besorgen, nicht du. Da die aber alle überlastet sind, wird eh das Verfahren eingestellt. Selbst wenn das Verfahren eröffnet wird, das Geld bekommst du so bestimmt nicht zurück, denn das Zivilrecht.

Und da musst du in einem weiteren Prozess beweisen, dass er für 2000 Euro Getränke bestellt hat. Es muss nicht unbedingt schriftlich sein, es reichen auch Zeugenaussagen aus. Aber du musst eben das Gericht überzeugen und ob es damit überzeugt ist, kann dir keiner sagen.

FirstPickler  22.05.2014, 08:40
Auch hier wird mal wieder munter Zivilrecht mit Strafrecht vermischt. Klar kannst du den anzeigen, Beweise muss die Polizei und Staatsanwalt besorgen, nicht du.

Und das ist das Schöne daran - man spart die Anschriftenermittlung und die Erfassung von Zeugenaussagen.

Da die aber alle überlastet sind, wird eh das Verfahren eingestellt.

Weiß ich nicht. Schon mal ausprobiert, oder hast Du das in der Zeitung gelesen?

Jewi14  22.05.2014, 09:15
@FirstPickler

Voraussetzung, der Fall landet überhaupt vor Gericht, damit man sich mit Adressermittlung ersparen kann. Besonders wenn der Staatsanwalt wegen 2000 Euro bestimmt keine Fahndung mit Phantomfotos machen wird um den Täter zu finden

... und ja, es ist mehr als allgemein bekannt, dass die Gerichte völlig überlastet sind und bei solchen Kleinigkeiten nichts mehr machen. Ladendiebstahl landet beim ersten Mal inzwischen auch nicht mehr vor dem Richter.

DerCAM  22.05.2014, 12:20
@Jewi14

Eine Verfahrenseinstellung wird es nicht geben weil es erst gar keine Ermittlungen geben wird. Wegen was sollte ein Staatsanwalt hier auch ermitteln?

Erst mal würde ich das ganze strafrechtlich betrachten: Da ist es relativ eingängig, sofern die Zeugenaussagen übereinstimmen. Nicht ganz klar ist allerdings, ob es überhaupt eine Straftat gewesen ist. Darf man bei Euch denn anschreiben lassen und erst bezahlen, wenn man Geld hat, oder ist das immer nur für höchstens einen Abend?

Hat man das erfolgreich erledigt, kann man mit dem Urteil den Schaden bzw. die offene Rechnung einklagen. (Spart die teure Zeugenvernehmung.)

DerCAM  22.05.2014, 12:08

Strafrechtlich liegt hier ueberhaupt nichts vor. Der Gast durfte anschreiben lassen und hat dieses Angebot dann auch genutzt. Eine Betrugsabsicht ist bei der geschilderten Vorgeschichte nicht einmal ansatzweise zu erkennen. Wo aber nicht einmal ein Anfangsverdacht besteht, da wird gar nicht erst mit einer Ermittlung begonnen. Weshalb auch?.

Pedronius123 
Beitragsersteller
 22.05.2014, 08:25

Jetzt ist nur die Frage da das ganze 3 Monate zurückliegt Denke ich würde das mit den Zeugenaussagen schwierig werden. Und sonst würde halt aussage gegen aussage stehen. Stammgäste dürfen bei uns grundsätzlich anschreiben und der Preller hat bei uns in den Monaten davor gut und gerne 20000€ ausgegeben.

FirstPickler  22.05.2014, 08:31
@Pedronius123

Gack! Wow. Betreibst Du ein Bordell?

Naja, wenn sich 2 Leute mit übereinstimmender Aussage finden würden, würde das vielleicht ausreichen. Sonst wird es schwierig, begreiflicherweise.

Eventuell macht es auch mehr Sinn, den außergerichtlichen Weg zu gehen und versuchen zu ermitteln, wer den Menschen kennt oder wer sagen kann, wo der ungefähr wohnt.

Die paar Kröten kann er ja dann wohl auch noch zahlen.

hmm, da es ja Zeugen gibt (Barkeeper und vielleicht noch andere Gäste) kannst Du es ja mal über einen Anwalt versuchen, da es sich ja nicht um einen geringen Betrag handelt.

Für die Zukunft würde ich Dir raten, wenn man bei dir schon anschreiben lassen kann, lass die Gäste dann auch unterschreiben. Und ich würde auch einen höchstbetrag festsetzen, dass solche Summen gar nicht zustande kommen. 100 € würden meiner Ansicht nach reichen. Wer kein Geld hat, kann ja auch zu Hause bleiben.