Muss man Rechnung bei Gebäudeversicherung einreichen?
Hallo,
wir hatten einen Brandschaden, den wir über die Gebäudeversicherung abwickeln können. Wir sollten einen Kostenvoranschlag einreichen, was wir auch gemacht haben. Dieser wurde nun von der Versicherung freigegeben und wir sollen jetzt die Rechnung einreichen. 1. haben wir noch gar keine Rechnung, weil wir den Schaden noch gar nicht haben reparieren lassen und 2. wollen wir das eventuell selber machen ... Sind wir verpflichtet die Rechnung einzureichen oder muss uns die Versicherung aufgrund des Kostenvoranschlages die Summe "einfach" überweisen? So hat es zumindest unsere Hausratversicherung gehandhabt – da mussten wir keine Rechnungen einreichen.
LG F.
3 Antworten
Grundsätzlich gehen Sachversicherer erstmal vom "Naturalersatz" aus, also der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sache.
Bis auf sehr alte Versicherungsverträge hat man aber auch die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten auszahlen zu lassen - dann aber nur Netto, da ja nie Mwst abgeführt wird.
Wer den Schaden selbst beheben möchte - z.B. mittels malern oder tapezieren -, könnte auch stattdessen Materialrechnungen einreichen und ein Laiengehalt für die angemessene Eigenleistung fordern.
Ich würde aber in jedem Fall Kontakt mit der Versicherung aufnehmen - Telefonnummer sollte auf der Übernahmebestätigung angegeben sein -, und mir das genaue Prozedere erklären lassen, damit die auch Bescheid weiß!
Ruf doch mal dein Versicherungsvertreter an !
Na dann ?
Einen Anspruch auf fiktive Abrechnung gibt es in der Gebäudeversicherung nicht, aber eine Verpflichtung zur Wiederherstellung. Wenn Ihr den Schaden in Eigenleistung reparieren wollt, könnt ihr hierüber mit dem Versicherer eine Vereinbarung treffen. Dann werden die Materialkosten ersetzt, und die Arbeitsstunden werden in angemessenem Umfang mit einer kleinen Aufwandsentschädigung (üblich sind Stundensätze um 10,-€) vergütet.
Ich habe keinen.