Rechnung an sich selbst schreiben?

4 Antworten

1. Rechnung an Dich nur, wenn Dein Betrieb eine GmbH/UG ist.

2. Wenn nein, ist das Material eine Warenentnahme. 

3. Die Arbeit entfällt entweder auf der Ausgaben, wie auf der Einnahmenseite, wenn Du alles allein machst. Vorteil, Du sparst die Umsatzsteuer.

4. Wenn Du einen Mitarbeiter des Betriebes als Helfer brauchst, dann wäre das eine Leistungsentnahme.

... Klar ! ... kannst du mit deiner Firma eine Rechnung stellen für die Arbeiten die da tatsächlich auch ausgeführt worden sind .. wobei es ja keine Rolle spielt wer der Kunde deiner Firma ist .. auch wenn du selbst der Kunde deiner Firma bist zahlst du ja Steuern für die ausgeführten Arbeiten .. ob du allerdings für die Ausgeführten Arbeiten als Vermieter dann Werbekosten geltend machen kannst wage ich zu bezweifeln .. wenn diese Werbung für deine Firma ist ...

... Voila ! ...

mebasmetaller 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 13:24

Werbungskosten ist ein blöder Begriff, besser wäre gewesen Erhaltungskosten zu schreiben

AgeRestricted  28.10.2015, 22:07
@mebasmetaller

... frag halt mal deinen Steuerberater was der sagt .. wie du das am Besten als was absetzen kannst ...

Nur wenn Vermieter und Mieter zwei unterschiedliche Personen sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Metaller eine GmbH ist. Dann kann die natürliche Person (Vermieter) an die juristische Person (GmbH) vermieten.

ES gibt einen Grundsatz im Bürgerlichen Recht: Niemand kann mich sich selbst einen Vertrag abschließen.

Was soll Dein Modell aber auch für Dich bringen?

Du produzierst Betriebseinnahmen und in derselben Höhe Werbungskosten.

Du nimmst bildlich gesprochen das Geld aus der linken Hosentasche (Vermieter) und steckst es in die rechte Hosentasche (Metallbearbeitungsbetrieb).