Treppe im Haus zu steil zum vermieten?
über unserer Wohnung ist noch ein Geschoss mit Zimmern, welches aber nicht vermietet wird und deswegen seit Jahren leer steht. Hab mal so nebenbei mitbekommen, dass die Treppe zu steil ist. Stimmt es, dass man deshalb eine Wohnung nicht vermieten darf?
5 Antworten
Nein, das stimmt nicht. Man kann die Zimmer trotzdem vermieten. Man könnte einen Zusatz in den Mietvertrag schreiben.
Zu steil für wen oder was?
Wenn man danach ginge, könnte man die Hälfte der Wohnungen in den Altbauten aus der Gründerzeit nicht vermieten.
Das Gebäude hat ja nach den damals geltenden Regeln eine Baugenehmigung erhalten - einschließlich der Treppe.
Hallo, es gibt doch auch sollche Raumspartreppen die solche "Mängel" ausgleichen können. Von einem Verbot in Privathäusern habe ich auch noch nichts gehört. Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst solltes du einen Bautechniker fragen, der müßte sich in der Bauordnung auskennen.
Treppen innerhalb einer Wohnung unterliegen keiner Norm.
Dass es keine Norm gibt? Dann nenn doch mal die Vorschrift. Ich lerne gern dazu,
Die wichtigste Norm im Treppenbau ist die DIN 18065 Gebäudetreppen, aktuelle Ausgabe März 2015
https://www.baunetzwissen.de/treppen/fachwissen/planungsgrundlagen/normen-im-treppenbau-3450265
Mal auf die Schnelle.
Ich entsinne mich auch, dass ein Bekannter die Treppe in seinem Haus baulich abnehmen lassen musste, was wegen unzureichenden Geländers gewisser Überredungskünste bedurfte. Ist allerdings schon länger her.
Das betrifft keine Treppen INNERHALB von Wohnungen.
Nach meinem Kenntnisstand unterscheidet das Baurecht nicht zwischen Treppen inner- und außerhalb von Wohnungen.
Es gibt für öffentliche Treppen Vorschriften für Trittstufenbreiten. Innerhalb der Wohnungen gibt es das nicht. Es ging ja um die Steilheit.
Die besagte Treppe verläuft aber nicht innerhalb einer Wohnung....
Wenn die Treppe der einzige Zugang ist, wird es schwierieger. Kommt aber auf die Verhältnisse vor Ort an.
Hallo,
vermutlich fehlt der zweite Fluchtweg.
Das halte ich für ein Gerücht.