Kann ich dem Mieter das Hausgeld in Rechnung stellen?
11 Antworten
es kommt darauf an, welche Haus-Nebenkosten Sie in Rechnung stellen wollen.
siehe § 556 BGB.
Nicht jeden Teil davon. Schau in § 2 BetrKV, was davon im Hausgeld enthalten ist, kannst du auf den Mieter umlegen.
Nein, keinen Cent. Noch nicht mal die auf den Mieter umlagefähigen Kosten aus dem Hausgeld!
Denn das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die man an die Eigentümergemeinschaft bezahlt. Einmal im Jahr wird eine Jahresabrechnung für die Eigentümer erstellt. Und erst auf Basis dieser Abrechnung kannst du die umlagefähigen Nebenkosten mit deinem Mieter abrechnen.
Nicht alles.
Im Hausgeld ist auch eine Rücklage für größere Reparaturen enthalten. Nur die auch sonst üblichen Umlagen, können an den Mieter weiter gegeben werden.
Nur die darin enthaltenen umlagefähigen Betriebskosten, sofern vertraglich vereinbart.