Darf die Hausverwaltung mir dir Zusendung der Sicherungskarte absagen?
Ich bin der Eigentümer der Wohnung und möchte eine Kopie des Wohnungschlüssels nachmachen lassen. Die Sicherungskarte ist jedoch bei der Hausverwaltung und sie möchten mir diese nicht zuschicken. Anstatt bitten sie mir die Kopie selber machen und möchten dafür 5 mal mehr Geld haben, als wäre bei einer Schlüsseldienst. Gibt es rechtliche Gründe dafür oder kann ich die Sicherungskarte von denen verlangen?
4 Antworten
Sie haben als WEG eine Hausverwaltung gewählt, welche die Verwaltungstätigkeiten für die Schließanlage übernimmt. Wenn Sie Eigentümer sind, können Sie ja z..B. den Verwaltungsbeirat fragen, wie das sein kann, dass die Verwaltung solche Preise verlangt und ob dasmit dem WEG-Beriat so besprochen und geklärt ist.
Dass allerdings ein Schlüsseldienst einen Schlüssel zu einer technisch oder rechtlich geschützten Schließanlage für 15,00 € anfertigen kann, bzw. diesen im Werk bestellt, wage ich stark zu bezweifeln.
Für 15,00 € bekommt er von keinem Hersteller einen Schlüssel zu einer geschützten Schließanlage geliefert, geschweige denn, dass er diesen dann zu diesem Preis verkaufen kann. Ich vermute, dass die Anlage keinen Schutz mehr hat und er nur keine Ahnung oder einfach Angst hat etwas unrechtes zu tun, wenn er einen Schlüssel aus einer Schließanlage allg. nachfertigt. Gehen Sie in ein Schlüsselfachgeschäft und fragen mal dort nach.
Die HV weigert sich zurecht, denn die Schlüsselkarte ist Eigentum der WEG, und darf nicht an Einzelne herausgegeben werden (da dann jeder jeden beliebigen Schlüssel der Schließanlage nachmachen könnte).
möchten dafür 5 mal mehr Geld haben, als wäre bei einer Schlüsseldienst.
Das wage ich zu bezweifeln. Ein Schlüsseldienst wird Dir für die Anlage selbst mit Karte keinen Schlüssel anfertigen, weil er dazu gar nicht berechtigt ist; das erfordert einen Vertragspartner des Schließanlagenherstellers, bei dem ggfs. auch der Rohling zu bestellen ist.
Das stimmt, und das wollte ich damit auch zum Ausdruck bringen (was mir aber offenbar misslungen ist). Geliefert wird ab Hersteller natürlich der fertige Schlüssel.
Na ja, sie möchten 30 Euro netto Bearbeitungsgebühr plus 30 Euro netto für den Schlüssel. Bei Schlüsseldienst hat man mir einen Preis von 15 Euro genannt.
Bei Schlüsseldienst hat man mir einen Preis von 15 Euro genannt.
Das kannst Du vergessen. € 15.-- ist der Preis für nicht systemgebundene Zylinderschlösser. Schon ein "einfacher" Zeiss-IKON Rohling ist nicht unter € 15.-- zu haben, und wird eben gerade nicht vor Ort gefertigt, sondern gegen Bestellung an den Systempartner geliefert.
Ich bin kein Expert in dieser Frage, deshalb konnte natürlich etwas falsch verstanden haben. Jedenfalls danke für ausführliche Beratung :)
Die 30 EUR Bearbeitungsgebühr dürfen Sie nur verlangen, wenn dies auch im Verwaltervertrag so geregelt ist. Wenn Du Mieter bist, dann bitte den Vermieter Dir den Verwaltervertrag zu zeigen.
Das kannst Du vergessen. € 15.-- ist der Preis für nicht systemgebundene Zylinderschlösser. Schon ein "einfacher" Zeiss-IKON Rohling ist nicht unter € 15.-- zu haben, und wird eben gerade nicht vor Ort gefertigt, sondern gegen Bestellung an den Systempartner geliefert.<
Ein Standardschlüssel für einfache ZIkon-Schlüssel kostet von 3,90 -15,00 € je nach Ortslage in Deutschland. Eine pauschale Preisangabe ist deswegen Unsinn. Die meisten Schließanlagen haben keinen Schutz und werden ganz sicherlich "vor Ort" gefertigt. Dann allerdings zwischen 10,00 - 50,00 € auch wieder abhängig von der Ortslage.
Ich nehme an, Du beziehst Dich hier explizit auf das Nachfertigen von Schlüsseln für herkömmliche Schließzylinder (also ohne Sicherungskarte). Das dürfte passen, ja.
explizit auf das Nachfertigen von Schlüsseln für herkömmliche Schließzylinder (also ohne Sicherungskarte)
Nein ...wie geschrieben, geht es um Anlagenschlüssel und Schlüssel von Einzelschließungen von 10-50 €. Wir fertigen jeden Tag Anlagenschlüssel aus Altanlagen ...viele meinen, ein Schlüssel zu einer Schließanlage darf nicht kopiert werden. Das ist Unsinn und nur rechtlich geschützte Systeme dürfen nicht kopiert werden.
Zunächst einmal ist es richtig, dass Dir die Hausverwaltung lediglich Einsicht in die Unterlagen des Hauses gewähren muss, diese Dir aber nicht zwangsläufig aushändigen muss. Und für Kopien ist es bei Hausverwaltungen üblich, dass Dir die Hausverwaltungen hierfür eine nicht zu geringe Bearbeitungsgebühr berechnen.
Allerdings frage ich mich auch wieder - warum befindet sich die Sicherungskarte Deiner Wohnungstür im Besitz der Hausverwaltung? Ich habe mir, als ich in meine Eigentums-wohnung einzog, direkt auf eigene Kosten ein (neues) Schloss in meine Wohnungstür einbauen lassen. Demzufolge bin ich selbst in Besitz meiner eigenen Sicherungskarte. Bei uns hat die Hausverwaltung gar nichts mit den Schlössern der Wohnungstüren der jeweiligen Eigentümer zu tun.
Ich glaube, dass die Schlüsselkarte sich bei Hausverwaltung befindet, weil bei uns alle Wohungsschlüssel gleichzeitig die Haustürschlüssel sind. Das ist auch gut, weil man keine Kilo von Schlüssel mit sich herumtragen muss. Ich könnte ja den Schloss wechseln, aber für die Haustür würde ich dann sowieso die Kopien über Hausverwaltung bestellen müssen...
??
Wozu? Du hast doch einen Schlüssel. Dann brauchst Du eben zwei Schlüssel in Zukunft - einen für die Eingangs- und einen für die Wohnungstür.
Wozu? Du hast doch einen Schlüssel. Dann brauchst Du eben zwei Schlüssel in Zukunft - einen für die Eingangs- und einen für die Wohnungstür.<
Da der TE wie zu vermuten ist einen zusätzlichen Schlüssel benötigt, ist es sicherlich auch logisch, dass er nicht nur einen Wohnungs- sondern auch einen Hausschlüssel benötigt. Hilft ja nichts wenn er 15 Schlüssel zu Wohnung und keinen hat um ins Haus zu kommen?
Das kommt aber darauf an, wozu der zusätzliche Schlüssel benötigt wird. Aber ansonsten hast Du natürlich Recht :-)
Es ist ganz gleich, ob der Schlüsseldienst preiswerter ist oder nicht. Es handelt sich anscheinend nicht um den Wohnungsschlüssel, sondern um den Gruppenschlüssel für die Haustür und den Kellereingang. Über die Gruppenschlüsselkarte kann die Hausverwaltung selbstverständlich verfügen, wie sie will. Schließlich kann sie bei einem Fremdunternehmen nicht kontrollieren ,wie viel Schlüssel tatsächlich nachgemacht wurden. Ich weiß, daß die Antwort schon einmal gegeben wurde, doch anhand deiner Reaktion, sehe ich Handlungsbedarf.
Ein Schlüsseldienst wird immer den Schlüssel aus einer geschützten Anlage im Werk bestellen. Dafür ist er ja da. Wenn er die Karte hat, ist er berechtigt dieses zu tun. Rohlinge zu solchen Anlagen werden da gar nicht ausgeliefert sondern nur fertig geschnittene Schlüssel.