Darf ein WEG Verwalter eine Mail gegen den Willen eines Eigentümers weiterleiten?
Ein WEG Verwalter hat eine Mail eines Eigentümer an den Beirat weitergeleitet obwohl in der Mail stand das dies nur mit Zustimmung gestattet sei. Der Verwalter beruft sich darauf das es keine privaten Mails gebe und die anderen Eigentümer ein Recht hätten über alles informiert zu werden wenn sie es wünschen. Laut seiner Aussage gebe es kein Postgeheimniss innerhalb einer WEG.
Kann das wirklich so sein? Für eine normale Mail denke ich vielleicht schon, aber bei einem expliziten Ausschluß?
8 Antworten
Danke soweit für die bisherigen Antworten. Das Emails mit Postkarten zu vergleichen sind ist klar. Aber Emails liegen nicht mal eben so rum das sich jeder bedienen und lesen kann. Und das es manchmal für die Beiratsarbeit notwendig ist Emails zu bekommen ( auch von anderen Eigentümern ) steht auch außer Zweifel. Aber wenn es um ein Anliegen zwischen einem Eigentümer und dem Verwalter geht und dabei vom Eigentümer klar untersagt wird die Mail weiterzugeben, dann ist das schon eine andere Klasse meiner Meinung nach.
Ist denn jemandem etwas bekannt das irgendwo was steht das es kein Post- / Briefgeheimniss in einer WEG gibt?
Das ist keine Frage der Rechtlichkeit sondern eine von Herz und Verstand. Um das Vertrauensverhältnis zu wahren, hätte Dich der Verwalter vorerst informieren können, daß er Deinem Anliegen ohne Rücksprache mit dem Beirat nicht Folge leisten kann.
Wenn der Inhalt des Schreibens - gleichgültig in welcher Form (Mail, Brief etc.) es versandt wurde - für alle Wohnungseigentümer von Relevanz ist, darf der Verwalter ein solches auch weiterleiten - entweder an den Beirat oder aber auch an alle Wohnungseigentümer.
Die Zustimmung des Versenders wird schlichtweg nicht! benötigt.
Wenn am offen und ehrlich ist, die Wahrheit schreibt, ist es doch nicht schlimm, wenn eine Email weiter geleitet wird.
Zum einen, das Postgeheimnis kann man nicht aushebeln, auch innerhalb einer WEG nicht! Dabei spielt es keine Rolle ob privat oder Geschäftlich. Wer es bricht, macht sich Strafbar.
Zum Anderen, muss ich leider sagen, dass eMails rechtlich auf der Gleichen Stufe wie Postkarten angesiedelt sind. Somit darf sie jeder lesen und verwenden. Ausnahmen illegale Beschaffung von eMails. (besonders im Gesch. bereich) !
Der Beirat wird von der WEG gewählt um den Verwalter zu unterstützen und zu kontrolleren. Er ist wie ein Aufsichtsrat eines Unternehmens und hat Anrecht auf Informationen die er braucht um seine Aufgabe zu erfüllen. Würden dem Beirat wichtige Informationen vorenthalten , so würde man ihn aushebeln, was nicht geht. Sollte der Inhalt der Mail damit zu tun haben ,das man dem Beirat misstraut, so muss dies auf einer Versammlung geklärt werden und der Beirat unter Umständen angestezt werden.