Rauchen trotz Rauchverbot im eigenen WG Zimmer

6 Antworten

Abmahnung mit Kündigungsandrohung übergeben, Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen, damit du ev. Querelen entgehst.

Wenn das Verbot im Mietvertrag steht, dann droh doch einfach mal mit Kündigung! Sollte er weiterhin rauchen, dann mach diene Drohung wahr.

Der Mieter ist in den von ihm gemieteten Räumen eigener Herr. Kann also Rauchen wann er will. Kündigung wg. Eigenbedarfs - anders wird es wohl nicht gehen.

Du hättest es schriftlich vereinbaren müssen, und zwar einzeln Mietvertrag und die Zusatzklausel. - Das gilt zumindest dann, wenn Ihr vollkommene Rauchfreiheit in der Wohnung vereinbart hättet - lies hier unten auf der Seite.

http://www.nichtraucherschutz.de/zeitschrift_nichtraucher-info/nichtraucher-info_2008/nichtraucher-info_nr._70_-_ii-slash-08/11.html

Möglicherweise gilt das auch für den Fall, dass keinesfalls im Wohnzimmer (und Schlafzimmer?) geraucht werden soll, was ich aber nicht so recht glaube.

Vermutlich habt Ihr das so nicht vereinbart.

Nach Qualm stinken wird der Teil der Wohnung auf jeden Fall. Richte Dich schon mal drauf ein, dass Du nach Auszug des Mieters die Wohnung vollkommen renovieren musst, um den Gestank loszuwerden. - Möglicherweise kannst Du dem Mieter die Kosten dafür aufbrummen, wenn in der Wohnung exessiv geraucht wurde. - Google dazu mit

2010 stark rauchen mieter muss renovierung zahlen (die Wörter genau so)

Wie hier schon empfohlen - denk Dir was aus, damit Du den Mieter raus kriegst, sowas wie Eigenbedarf. Oder habt Ihr einen befristeten Mietvertrag? In dem Fall erledigt sich ja die Sache mit Ablauf des Mietvertrages.

Falls Du Mitglied im Haus- und Grundstücksverein bist, kriegst Du da vielleicht auch noch gute Tipps.

Du selbst bist wohl kein Raucher - einem Nikotindrogensüchtigen darfst Du bezüglich versprochener freiwilliger Einschränkung der Qualmerei keinen Glauben schenken. Dann bedeutet das Versprechen: versprechen kann man sich öfter ...

Darf ich meinen Mieter weil er sich weiter so verhält trotz rauchverbot kündigen bzw. fristlos ?

Jein. Du darfst dein erleichtertes Kündigungsrecht geltend machen und ihn ohne Angabe von Gründen mit verlängerterer Frist vor die Tür setzen: ".. hiermit kündige ich nach § 573a I BGB unser Mietverhältnis zum 30.04.2021".

Wenn er fragt warum, erkläre doch, dass dir der Tabakqualm und eklige kalte Geruch aus den Zimmern auf die Nerven geht und deshalb zieht er zum nächstmöglichen Termin besser aus oder raucht nur noch außer Haus, auch bei Regen und Schnee.

In Formularmietverträgen ist das Rauchen in den Mieträumen weder einseitig vorgegeben einzuschränken noch zu verbieten und gehört n.h. M. der Rechtsprechung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache.