Untermieter fristlos kündigen?

3 Antworten

Welche Gründe müssten vorliegen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?

Eigenbedarf, z. B. wegen Homeoffice = 3 Monate

Beleidigung des Vermieters, tätlicher Angriff, Bedrohung. So etwas in der Art kann eine fristlose Kündigung ermöglichen, aber wenn sich Dein Untermieter normal benimmt, hast Du keine Chance.

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate bei Wohndauer bis 5 Jahre.

Störung des Haufriedens wäre ein wichtiger, rechtlich zulässiger Kündigungsgrund.

suuusu 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 16:47
§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) 1. Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

3 Monate regulär + die genannte Verlängerung um 3 Monate = 6 Monate.

Wenn er kündigt wären es nur 3 Monate, aber darauf kann ich glaube ich nicht hoffen.

anitari  01.03.2021, 16:53
@suuusu

§ 573a gilt nur wenn Du ohne wichtigen Grund kündigst. Gibt es einen wichtigen Grund, z. B. Störung des Hausfriedens, gilt § 573c Abs. 1 Danach sind es 3 Monate bei Wohndauer bis 5 Jahre.

bwhoch2  02.03.2021, 09:17
@anitari

Eigenbedarf wäre doch auch ein sehr wichtiger Grund. Brauchst Du, suuusu, nicht zufällig das Zimmer als Homeoffice?

Ja, sicher Gras ist illegal.

Gerhart  02.03.2021, 15:35

Nee, ist unsicher.