Untermieter fristlos kündigen?
Vorab: mein Mitbewohner hat einen unbefristeten Untermietvertrag und ein unmöbliertes Zimmer. Die reguläre Kündigungsfrist wenn ich ihm kündige wäre also 6 Monate.
6 Monate sind aber eine verdammt lange Zeit um mit jemandem zusammen zu wohnen, mit dem man sich nicht versteht... Welche Gründe müssten vorliegen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?
Reicht schon sowas wie Gras rauchen in seinem Zimmer, dass er kaum putzt, oder dass er meine Katze festhält wenn sie Angst hat und weg möchte?
3 Antworten
Welche Gründe müssten vorliegen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?
Eigenbedarf, z. B. wegen Homeoffice = 3 Monate
Beleidigung des Vermieters, tätlicher Angriff, Bedrohung. So etwas in der Art kann eine fristlose Kündigung ermöglichen, aber wenn sich Dein Untermieter normal benimmt, hast Du keine Chance.
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate bei Wohndauer bis 5 Jahre.
Störung des Haufriedens wäre ein wichtiger, rechtlich zulässiger Kündigungsgrund.
§ 573a gilt nur wenn Du ohne wichtigen Grund kündigst. Gibt es einen wichtigen Grund, z. B. Störung des Hausfriedens, gilt § 573c Abs. 1 Danach sind es 3 Monate bei Wohndauer bis 5 Jahre.
Eigenbedarf wäre doch auch ein sehr wichtiger Grund. Brauchst Du, suuusu, nicht zufällig das Zimmer als Homeoffice?
Ja, sicher Gras ist illegal.
Nee, ist unsicher.
3 Monate regulär + die genannte Verlängerung um 3 Monate = 6 Monate.
Wenn er kündigt wären es nur 3 Monate, aber darauf kann ich glaube ich nicht hoffen.