WG Vermieter will unser Wohnzimmer vermieten
Die Situation sieht so aus: 2er WG mit ca 65 m² jeder von uns hat ein Zimmer und wir teilen uns Bad und eine kleine Küche. Da die Küche so klein ist haben wir ein gemeinsames Wohnzimmer (ca 10 m²) in dem ein Esstisch sowie ein Schrank mit Geschirr und Töpfen (was sonst alles in einer "normalen" Küche steht platz findet..) Jeder von uns hat einen eigenen Mietvertrag in dem wir lediglich unser Zimmer mit Bad und Küche mieten
Jetzt will unser Vermieter unser Wohnzimmer auch Vermieten
Kann er das so einfach??
Die Wohnung ist ja auch schließlich nicht soo groß (DG mit Dachschrägen).
Dürfen wir eine Mitminderung fordern?? (Bisherige Gesamtmiete durch 3)
Würde mich über schnelle Antwort freuen
8 Antworten
Er kann das einfach so.
Mietminderung ginge nur wenn Euch dieser Raum vertraglich als Gemeinschafts-/Aufenthaltsraum zugesichert wurde.
Das ist ein Standardvertrag mit Lücken und Kreuzchen
"Vermietet werden im Haus ... (Anschrift)... 1 Zimmer; x Küche, x Dusche "
Da ist kein Feld für Wohnzimmer aufgeführt.
Das Feld WC ist nicht angekreuzt ;) (Darf ich somit das Klo auch nicht benutzen)
Das Feld WC ist nicht angekreuzt ;) ( Darf ich somit das Klo auch nicht benutzen)
Wenn man es genau nimmt nicht;-)
Da ist kein Feld für Wohnzimmer aufgeführt.
Also kein Nutzungsrecht für diesen Raum.
Folglich auch kein Recht auf eine Mietminderung.
Es zahlt also keiner für das Wohnzimmer? Dann kann es vermietet werden. Ihr habt es nicht angemietet.
das habe ich noch nie gehört ! Man braucht einen Aufenthaltraum ...das geht nicht .
Tja dann haben die das selbst verschuldet ich hätte das Wohnzimmer miteingenommen . Hast Recht .
Jeder von uns hat einen eigenen Mietvertrag in dem wir lediglich unser Zimmer mit Bad und Küche mieten Jetzt will unser Vermieter unser Wohnzimmer auch Vermieten Kann er das so einfach??
Wenn das Wohnzimmer nicht Bestandteil der Mietverträge ist, kann er das Wohnzimmer auch separat vermieten.
Die Wohnung ist ja auch schließlich nicht soo groß (DG mit Dachschrägen).
Das ist nicht relevant.
Dürfen wir eine Mitminderung fordern?? (Bisherige Gesamtmiete durch 3)
Nur wenn das Wohnzimmer Bestandteil des Mietvertrages ist.
Jeder von uns hat einen eigenen Mietvertrag in dem wir lediglich unser Zimmer mit Bad und Küche mieten
Damit ist doch alles klar, Das Wohnzimmer kann er also auch vermieten.
MfG
Johnnymcmuff
Wo steht das geschrieben?
Wenn ich nur ein Zimmer miete habe ich keinen Anspruch auf andere Räume.