Rauchverbot in möbliertem Apartment

6 Antworten

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Es bleibt doch dir überlassen an wen du vermietest. Deklarier einfach in der Anzeige: Nichtraucher-Appartement..

senior56 
Beitragsersteller
 01.12.2012, 14:07

Das ist sicherlich richtig, aber ob der Mieter dann auch wirklich Nichtraucher ist? Wenn das Apartment bei Auszug dann doch verqualmt ist, habe ich dann die Möglichkeit Ansprüche auf Renovierung / Wertminderung des Mobiliars geltend zu machen?

guterwolf  01.12.2012, 17:22
@senior56

machen Hotels doch auch.

Verhindern kannst du natürlich nicht, dass der Besuch raucht, das kannst du glaube nicht verbieten...

Hi Entschuldige meine frage ,kann man einfach eine 6 Zimmer Wohnung ,wie ein Hotel Vermieten 1-2-3 Tage oder 4 Wochen ,wo noch 2 Fest Drin Wohnen Studenten ??

1 Dame kommt und räumt auf ,wenn die Zimmer Vermieten sind .

1 Hotel Anzeige gibt es nicht es steht Ferien Wohnung dran ??

sie müssten so was wissen....

Das Rauchen in einer Wohnung kann nicht verboten werden; jegliches pauschale Rauchverbot im Mietvertrag ist unwirksam. Das gilt auch für Untervermietungen.

Lediglich kann das Rauchen in gemeinschaftlich genutzen Räumen untersagt werden (nicht jedoch Balkon oder Terrasse).

Noch hat man als Vermieter ein weitgehendes Selbstbestimmungsrecht an wen man vermietet; daher braucht an einen Raucher nicht vermietet werden. Sollte er aber danach anfangen, kann man nichts dagegen unternehmen.

Bei Ferienwohnungen, Hotels etc. obliegt es dem Betreiber ob er ein Rauchverbot ausspricht.

Kann man dem Mieter das Rauchen vertraglich verbieten?

Sie können zwar versuchen einen Nichtraucher zu finden, aber generell verbieten können Sie das Rauchen nicht, siehe folgendes Urteil:

Wie die Landgerichte Köln (Az.: 9 S 188/98) und Paderborn (1 S 2/00) entschieden, haben Mieter nicht nur in der Wohnung selbst das Recht zu Rauchen, sondern dürfen auch auf Balkons und Terrassen nach Herzenslust qualmen. Rauchverbote im Mietvertrag festzuschreiben ist prinzipiell nicht möglich, nur in Gemeinschaftsräumen wie Trockenspeichern, Waschküchen, Kellern, Fluren, Treppenhäusern oder Aufzügen kann das Rauchen vertraglich untersagt werden (Amtsgericht Hannover, 70 II 414/99).

Wie aber sieht es bei zeitlich vermieteten Objekten aus, z.B. auch Ferienwohnungen, Hotelzimmer / Apartments ?

In vielen Hotels gibt es mittlerweile Rauchverbot und ich denke, dass das etwas anderes ist als eine Mietwohnung.

Ich könnte mir denken, dass das auch für Ferienwohnungen gilt.

senior56 
Beitragsersteller
 01.12.2012, 14:03

Diese Urteile sind mir bekannt. Unklar ist mir nur, ob es einen Unterschied macht, ob ich "normal" vermiete oder zeitlich begrenzt (z.B. 4 Wochen) wie es eben auch auf Ferienwohnungen, Hotelzimmer etc. zutrifft. Wenn das Apartment bei Auszug dann doch verqualmt ist, habe ich dann die Möglichkeit Ansprüche auf Renovierung / Wertminderung des Mobiliars geltend zu machen? Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?

Ach ja du musst Trick 21 benutzen ,Bau ein Rauch Melder ein in die Decke .Es muss nicht mal ein Echter sein ,schreib hin ,das die Feuerwehr Kosten 500 ,- Euro bei Falschem Alarm der Mieter /also der Gast Zahlen muss ,-)))

Das wird 100% Funktionieren

Gingerale3  15.10.2015, 20:11

Mein Mann und ich qualmen beide wie die Schlote, und bei uns geht der Melder nie an. Aber wehe, ich puste eine Kerze aus.