Kann ein Haftbefehl (Geldstrafe) durch Zahlung aufgehoben werden oder wird man dennoch eingeknastet?
Ein Freund hat einen Haftbefehl bekommen und seitdem hat er sich bei sich eingemottet mit der Hoffnung das wenn sein Geld kommt das er den offenen Betrag sofort überweist (lächerlicher Betrag von 190 Euro). Die Polizei stand wohl öfter bei ihm vor der Tür wurde mir von Bekannten berichtet. Nun stell ich mir die Frage ob es mit der Zahlung dieses Betrages erledigt ist oder ob sie ihn trotzdem einknasten, da ja auch Kosten bei der Polizei entstanden sind? Vielleicht kennt sich jemand damit aus. Wenn ich an seiner Stelle gewesen wäre hätte ich das gar nicht soweit kommen lassen. Bekomm schon Angst wenn sie mich einfach nur wegen einer Routineuntersuchung anhalten.
8 Antworten
hab das mal bei toto und harry gesehen, der typ wurde mit auf die wache genommen und bekam die möglichkeit jemanden anzurufen, bzw das geld noch schnell aufzutreiben! dann bekommt derjenige auch keinen knast, falls er zb jemanden findet, der schnell in die wache kommt und das begleicht, bzw ihm leiht!
warum guckst du das denn nicht?
Naja weil ich bisher noch nie was mit der Polizei zu tun hatte und wollte das das so bleibt. Aber ich glaube ich schau mir Toto und Harry mal an.;)
ist interessant und lustig..:-)
Wenn der Haftbefehl aufgrund einer nicht geleisteten Zahlung existiert, ja. Wenn der Haftbefehl ein richtiger ist (Urteil), dann geht er in den Bau.
nein er wird nicht eingeknastet durch zahlung des betrages müsste die sache vom tisch geräumt sein
Denke schon, bei Zahlung entgeht er der Haft. Habe das in einer Doku im TV schon gesehen.
Mit der Zahlung der Schulden wird er um Strafe herum kommen, mit der Zahlung von Gebühren oder anderen Auslagen aber nicht.
Toto und Harry das find ich gut. Da könnte ich ja fast neidich werden das ich das nicht schaue. :)