Ladendiebstahl - Fragen zu Strafmaß und weiterem Vorgang
Ich habe letzte Woche Ladendiebstahl bei Rossmann in Höhe von 40 € begangen. Ich bin 23 Jahre alt und Ersttäterin. Es piepte an der Kasse (einen Teil habe ich bezahlt) und ich habe die Tat abgestritten und so getan als hätte ich die Sachen aus Versehen in meiner Tasche vergessen. Nachdem es piepte wurde ich erst noch nett dazu aufgefordert in meinen Sachen nach evtl. vom letzten Einkauf lospiependen Sachen zu schauen. In meiner Angst versuchte ich versteckt meine Tasche in einem Regal zu verstecken, da dort ja die geklauten Sachen drin waren. Dies sah der Mitarbeiter, dieser Vorgang ist nun auf dem Überwachungsband. Ich habe mich damit gerechtfertigt, dass es mein erster Instinkt war, da ich plötzlich so eine Angst hatte. Habe mich jedoch weiter aus dem Diebstahl rausgeredet. Die Polizei wurde gerufen, Hausverbot.
1) Sehr wahrscheinlich werde ich beim Gericht vorgeladen, oder welche Möglichkeiten bestehen da noch? 2) Sehr wahrscheinlich werde ich ein Strafmaß als Geldstrafe bekommen, wie viel ungefähr wenn mein Nettoeinkommen bei 700€ liegt? 3) Welche Strafen könnten in meinem Fall noch auf mich zukommen? 4) Spielt es eine Rolle, dass ich die Tat am Tattag bis zuletzt abgestritten habe? Denn ich habe vor, bei Gericht Reue zu zeigen und die Tat zuzugeben. Wir dies dann somit sofort angenommen? 5) Unter welchen Umständen wird dies in mein Führungszeugnis eingetragen oder eben auch nicht? 6) Wird mir meine Raktion mit dem Verstecken der Tasche noch zusätzlich als schlecht angerechnet? 7) Besteht überhaupt eine Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht das Verfahren aufgrund von Geringwertigkeit einstellt?
Bitte nur Antworten bei denen ihr euch sicher seid. Gerne auch eigene Erfahrungswerte erwünscht. Vielen Dank!
4 Antworten
Hallo Gutefrageanne,
hier sind ja schon wieder haarsträubend falsche Antworten dabei, die aber weit entfernt von der Realität sind.
Mit 23 unterliegst Du nicht mehr dem Jugendrecht und kannst dementsprechend auch nicht zu Sozialstunden verurteilt werden. Auch ist ein Bußgeld nicht möglich, da Bußgelder nur für Ordnungswidrigkeiten möglich sind, bei Straftaten gibt es Geldstrafen.
Aber kommen wir nun zum Ablauf wie es weiter geht.
Zivilrechtlich ist Dir von der Firma Rossmann schon ein Hausverbot für ein Jahr ausgesprochen worden sein. Hinzu kommt meist noch eine Forderung von ca. 0 - 60 Euro, als Bearbeitungsgebühr. Damit ist die zivilrechtliche Seite abgeschlossen.
Kommen wir zu der Strafrechtlichen Seite:
Eventuell wirst Du von der Polizei noch einmal zur Vernehmung als Beschuldigte in einem Strafverfahren vorgeladen.
Dieser Vorladung musst Du zwar keine Folge leisten, aber Dir wird noch einmal rechtliches Gehör angeboten, was Du nutzen kannst, aber auch nicht nutzen kannst
Insbesondere, wenn man weiß, man ist auf frischer Tat erwischt wurden und man kann die Tat sowieso nicht leugnen, macht es in meinen Augen wenig Sinn der Vorladung fern zu bleiben.
Das Deutsche Recht räumt Dir nämlich zwingend rechtliches Gehör ein, dass heißt Du kannst Dich zur Tat äußern und zwar:
- ob Du die Tat zu gibst
- ob Du die Tat leugnest
- ob Du Zeugen für Deine Unschuld hast (Alibi)
- wenn Du die Tat begangen hast, kannst Du
- Beweggründe für die Tat angegeben
- Rechtfertigungsgründe für die Tat angeben
- angeben, dass Du Dich beim Geschädigten entschuldigt hast und er die Entschuldigung angenommen hat
- angeben, dass Du den Täter den Schaden den Du angerichtet hast bezahlt hast oder das Du dem Geschädigten ein Schmerzensgeld bezahlt hast.
Das alles wird zu Protokoll genommen und an die Staatsanwaltschaft gesendet.
Die Staatsanwaltschaft kann dann entscheiden:
- ob sie ein Hauptverfahren (also eine Gerichtsverhandlung) ansetzt. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn Du NICHT AUSGESAGT HAST oder WENN NOCH FRAGEN OFFEN SIND die für das Strafmaß entscheidend sind
- oder ob sie auf eine kostspielige Hauptverhandlung verzichtet, dass ist aber nur dann möglich, wenn Du in der Vernehmung geständig warst und keine weiteren Fragen offen sind.
- in dem Fall, kann die Staatsanwaltschaft auch das Verfahren ganz einstellen (was oft bei Jugendlichen und Ersttätern bei so einfachen Delikten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung oder einfachen Körperverletzungsdelikten geschieht.
- die Staatsanwaltschaft kann auch einen Strafbefehl erlassen. Dann wird Dir das Urteil per Einschreiben zugestellt.
Das Funktioniert aber nur, wenn Du eine umfassende Aussage bei der Polizei gemacht hast.
Ohne diese Aussage mit Geständnis (Was sich zudem immer strafmildernd auswirkt) wirst Du in der Regel um eine Gerichtsverhandlung wie man sie aus dem Fernsehen kennt, aber nicht drum rum kommen. So eine Gerichtsverhandlung
-
ist natürlich für Dich sehr Zeitaufwendig
-
ist für Dich mit Kosten verbunden, da Du die Prozesskosten die aus:
- Kosten für die Verhandlung selbst
- Kosten für Deinen Rechtsanwalt
- Kosten für die Auslagen der Zeugen und evtl. von Sachverständigen
- anderen Kosten, die mir im Moment evtl. nicht einfallen
bestehen und die auch keine Rechtsschutzversicherung bezahlt, denn bei vorsätzlichen Straftaten tritt keine Rechtschutzversicherung ein.
Insofern sollte man sich natürlich schon überlegen, ob man nicht doch der polizeilichen Vorladung folge leistet und zum Termin erscheint und sich zur Sache äußert.
Meiner Meinung nach sollte man nur wie schon oben bereits angeführt vom Recht Gebrach machen sich nicht zu der Sache zu äußern, wenn gar nicht klar ist ob einem die Tat überhaupt bewiesen werden kann oder eine gravierende Tat vorliegt, wo man zwangläufig mit einer harten Strafe wie mehrjährige Haftstrafen rechnen muss.
In Deinem Fall würde ich aber evtl. in Erwägung ziehen einen Rechtsanwalt aufsuchen, der erst einmal Akteneinsicht nehmen kann und der Dich beraten kann, wie weiter vorzugehen ist.
Du kannst aber auch wie ausführlich angeführt die Tat bei der Polizei zugeben, Dir die Kosten für den Rechtsanwalt sparen und hoffen, dass es keine Gerichtsverhandlung gibt und Dir ein geringes Strafmaß auferlegt wird.
Zum Diebstahl sagt das Gesetz:
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ins Gefängnis geht man für Diebstahl eigentlich nie, jedenfalls nicht als Ersttäterin. Wahrscheinlich wirst Du eine Geldstrafe bekommen die bei einem Monatslohn liegt.
Wie bereits im ersten Satz angeführt, kannst Du für die Tat keine Sozialstunden und auch kein Bußgeld erhalten.
Schöne Grüße
TheGrow
Die Fragen 1 und 2 kann ich Dir nicht beantworten, da es im Ermessen der Ermittlungsbeamten ist, ob sie trotz der vor Ort erfolgten Vernehmung noch eine vollständige Vernehmung durchführen werden oder ob sie die Ermittlungsakte nun direkt an die Staatsanwaltschaft weiterleitet.
Auch fraglich ist, wie die Staatsanwaltschaft entscheidet.
Es kann auch sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, denn einen Diebstahl kann man strafrechtlich gesehen nur dann Tatbestandsmäßig erfüllen, wenn man die Absicht hatte sich die Sache rechtswidrig zuzueignen. Fehlt diese Absicht, liegt auch kein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB vor.
Ich vermag auch nicht Dir hier einen Rat zu geben, wie Du Dich am besten verhalten sollst.
Zu Frage 3 könnte zwar eine Entschuldigung helfen, selbst dann, wenn Du von Rossmann diesbezüglich keine Antwort bekommst, aber auf der anderen Seite würdest Du Dich mit so einem Entschuldigungsschreiben natürlich je nach Formulierung selber belasten.
Bin zwar eigentlich kein Freund von Rechtsanwälten, das sie gerade bei diesen Bagatelldelikten meist nur Geld kosten, aber am Strafmaß nicht ändern können, aber in Deinem Fall, wäre es möglich, dass Du mit Hilfe eines Rechtsanwaltes komplett straffrei ausgehst und gerichtlich gar nicht vorbelastet wirst.
Schöne Grüße
TheGrow
Okay, danke für Deine Antwort! Ich werde auf Post diesbezüglich abwarten und dann eventuell noch ein paar Fragen haben.
Viele Grüße, Gutefrageanne
wird schon nichts schlimmes passieren. aber ich würde es an deiner stelle in der zukunft nicht wieder machen sonst bekommst du wirklich probleme
Ich bereue zutiefst was ich getan habe und werde nicht wieder stehlen. Das war höchst unklug von mir und ich fühle mich deswegen auch echt schlecht.
Wahrscheinlich bekommst du nur ein Bußgeldbescheid. Das ist Kleinkram womit die Gerichte sich nicht gern befassen. Das mit der Tasche im Regal zu verstecken war nicht so gut! Das zeigt eine gewisse Trickserei die du versucht hast.
Wie gesagt, viel passieren wird nicht! Ein Bußgeld solltest du bezahlen, wenn aber eine anklage kommt, nimm dir auf jeden Fall einen anwalt.
Wahrscheinlich bekommst du nur ein Bußgeldbescheid.>
Bußgeldbescheide werden bei Ordnungswidrigkeiten, nicht aber bei Straftaten verhängt.
Für Diebstahl sieht der § 241 StGB folgendes vor:
... Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe...>
Sozialstunden sind auch nicht schlimm. Wir hatten dauernd Leute wegen solcher Stories wie Deiner. Wenn sie schlau waren, haben sie das ordentlich abgeleistet.
Sozialstunden sind auch nicht schlimm.>
Sozialstunden gehören zu den erzieherischen Maßnahmen die gegen Jugendliche oder heranwachsende im Alter von 18 bis max. 21 Jahren verhängt werden können.
Für Erwachsene sieht das Strafgesetzbuch für Diebstahl:
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe>
vor. Die Fragestellerin liegt mit 23 Jahren aber ganz klar über dem Alter wo noch eine Bestrafung nach Jugendrecht erfolgt.
Gibts teils auch noch bei Älteren. Unsere älteste Sozialstunden-Dame war 52.
Die Sozialstunden werden in der Regel dann auch bei erwachsenen Personen eingesetzt, wenn diese aufgrund von Zahlungsunfähigkeit die Geldstrafe nicht zahlen können und die Geldstrafe sonst als Ersatzhaft absitzen müssten.
Die verhängte Strafe bei Erwachsenen ist aber grundsätzlich die, die das Strafgesetzbuch vorsieht. Bei Diebstahl ist das wie angeführt Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Die Fragestellerin wird mit 700,00 Euro auch so wenig verdienen, dass sie die 700,- Euro nicht am Stück zahlen kann. In dem Fall werden aber meist ganz geringe Monatsraten akzeptiert.
Hallo TheGrow,
vielen Dank für Deine umfangreiche Antwort. Du hast mir damit bereits sehr geholfen.
Nun stellen sich mir weitere Fragen:
1) Warum werde ich als Beschuldigte von der Polizei nur eventuell zur Vernehmung eingeladen?
Am Tattag wurde eine Kurzvernehmung mit mir bei Rossmann durchgeführt. Dort konnte ich schriftliche Stellung nehmen, habe ich aber nicht, da ich zu durcheinander war. Es gab dazu noch drei Auswahlmöglichkeiten ("Ich stimme dem Sachbestand zu", "Ich äußer mich dazu nicht" und "Ich stimme dem Sachbestand nicht zu") für mich zur Auswahl, zu denen ich gefragt wurde was angekreuzt werden soll. Ich entschied mich für "Ich stimme dem Sachbestand nicht zu". Da ich ja die ganze Zeit bestritt gestohlen zu haben.
2) Wird es durch diese Auswahl von mir jetzt automatisch zur Gerichtsverhandlung kommen, da ja "noch Fragen offen sind"?
Ich hoffe, dass ich von der Polizei zur Vernehmung eingeladen werde. Dort würde ich die Tat gestehen. Ich würde mir dann demnach keinen Rechtsanwalt suchen.
3) Also würde es Sinn machen der Rossmannfilliale ein Entschuldigungsschreiben zu schreiben? Wir erfahre ich dann, ob diese die Entschuldigung annehmen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort.
Schöne Grüße Gutefrageanne