Darf man mit einer Geldstrafe /Freiheitsersatzstrafe reisen?
Leider hab ich die Strafe nicht gezahlt 2000 euro für Ratenzahlung ist es auch schon zu spät .. muss aber ins Ausland familiäre Gründe... Die Reise geht nicht in die EU... Wie ist es dan am Flughafen kann ich ohne Probleme reisen... Und bitte keine Antworten wie zahl doch die Strafe hätte die frage ja nicht geschrieben wen ichs könnte Danke
2 Antworten
Du hast ein ganz große Risiko bei Ausreise oder Wiedereinreise verhaftet zu werden.
Ist die Ersatzfreiheitsstrafe angekündigt, oder gibt es schon einen Haftbefehl?
Du hättest die Chance, wenn Du in die Türkei fliegen würdest, dass Du nicht auffällst, weil dahin so viele reisen und es einfach nicht die Zeit da ist alle zu kontrollieren. Wenn Du aber zum Flughafen in der Türkei gehst, da warten schon türkische Beamte auf Dich und werden Dich beobachten, ob Du ins Flugzeug steigst. Sie rufen in Deutschland an und am Ausgang des Flugzeuges wirst Du verhaftet.
Eigentlich darfst Du nicht in Haft, wenn Du das Geld nicht hast. Teile es dem Gericht mit, vielleicht Offenbarungseid. Stimmt das nicht wird es für Dich teurer.
Ja, wenn jemand die Zahlung verweigert und den Offenbarungseid nicht ablegt. Ansonsten sperrt man keine arme Menschen ein, wenn doch ist es falsch.
Du verwechselt offensichtlich Geldstrafen mit anderen Schulden. Geldstrafen kann man 'absitzen', den betreffenden § des StGB habe ich dir genannt.
Bei einer Zwangsvollstreckung kann Erzwingungshaft verhängt werden, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögenauskunft (vor längerer Zeit 'Offenbarungseid' genannt) verweigert. Eine ähnliche Regelung gibt es auch bei Nichtzahlung eines Bußgelds.
Und wen ich jetzt versuche beim Gericht Ratenzahlung zu beantragen bin ich dan immernoch zur fahndung ausgeschrieben
Viel juristisches Halbwissen.
- Offenbarungseid heißt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr, sondern Vermögensauskunft
- Eine Geldstrafe im Strafrecht, die nicht betrieben werden kann, führt immer zu einer Ersatzfreiheitsstrafe für die Anzahl an Tagen, die als Tagessatz festgelegt wurden. Alternativ kann ein Antrag auf freie Arbeit gestellt werden. Das hat NICHTS mit der Erwzingungshaft aus dem Zivilrecht zu tun.
Bisher steht nicht mal fest, ob du überhaupt zur Fahndung ausgeschrieben bist.
Das Erstaunliche ist, dass der User im selben Beitrag die Ersatzfreiheitstrafe erwähnt. Eigentlich müsste man ihm gar nicht widersprechen, das hat er schon selbst getan.
Die Chance am Flughafen festgenommen zu werden ist Recht Hoch. Und da du scheinbar nicht bezahlen möchtest wirst du wohl dafür in die JVA müssen.
Zeit die Sache zu regeln hattest du ja wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Warum sind die dan nicht hier und holen mich ab warum erst am Flughafen des verstehe ich nicht
Du bist zwar zur Fahndung ausgeschrieben, jedoch noch nicht zum Haftantritt. Das dauert immer etwas. Wenn du das Land verlassen willst wird es allerdings als "Flucht" angesehen und du wirst festgesetzt
Weil es einfacher ist, wenn du zu Ihnen kommst. Spart Geld
Und wieso nicht?
Bei Nichtzahlung einer Geldstrafe kann diese in eine (von dir bereits zuvor erwähnte) Ersatzfreiheitstrafe umgewandelt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__43.html