Ich hab geklaut Hauptverhandlung!

11 Antworten

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Jetzt kommt das Jungendstrafgericht. Das ist alles noch so ein bisschen Erziehung. Vielleicht kommt da auch jemand vom Jugendamt/Jugendbetreuung/Sozialarbeit etc. Dann wird Anklage verlesen und bisschen gequatscht.

Anders als in den richtigen Strafverfahren geht es nicht um Schuld und Strafe, sondern um Erziehung und Besserung, solange das Jugendstrafgericht zuständig ist. Man überlegt sich, was am Besten ist. Das ist beim ersten Mal auf gar keinen Fall Jugendknast, das wäre kontraproduktiv. Ich vermute Sozialstunden. Gespräche mit den Jugendbetreuer und sonstige Erziehungsmaßnahmen. Vielleicht sogar Einstellung wegen Geringfügigkeit.

Auf jeden Fall dem Richter sagen, dass Du Dich schämst, Dir das total unangenehm ist, Dir das Leid tut.

laralens12 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 17:07

Danke!!!

Hallo,

war es wirklich das erste mal, dass Du auffällig wurdest? Zeige Reue, entschuldige Dich und versichere, dass Du gelernt hast und es nicht wieder tun wirst. Als Strafe wirst Du im besten Fall eine Abmahnung bekommen, m. E. werden höchstens ein paar Sozialstunden fällig, die abzuleisten sind.

Gefängnis gibt es mit Sicherheit nicht beim ersten Mal.

laralens12 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 17:01

ja das 1. mal! und das letzte mal!

Du wirst vor ein Jugendstrafgericht kommen. Da sind die Strafen nicht so hoch. Nun weiß ich ja nicht, um was für einen Diebstahl es bei dir geht. ich denke mal, dass du eine Abmahnung und evtl. eine Geldstrafe bekommst. Wenn es eine Geldstrafe ist, dann kommt es auch nicht ins Führungszeugnis. Dir rate ich ganz dringend, bei Gericht die volle Wahrheit zu sagen, entschuldige dich dafür und sage auch dass es nie wieder vorkommt. Ich glaube damit kannst du viel erwirken. Dir wünsche ich viel Glück und eine milde Strafe. Liebe Grüße von bienemaus63

Wenn Du nicht vorbestradt bist, gibt es keine Gefängnisstrafe. Sehr wahrscheinlich Bewährung und eine Geldstrafe, richtet sich nach der Höhe Deines Einkommens. Wenn Du noch Schülerin bist und kein eigenes Einkommen hast, gibt es Sozialstunden.

laralens12 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 17:00

aber nicht mehr als eine geldstrafe oder?!

Reanne  03.07.2014, 17:30
@laralens12

nein, keine Sorge, Gefängnis bleibt Dir erspart.

Hi, keine Sorge! Ins Gefängnis musst du nicht. Du hast ja vorher nichts angestellt oder? Wenn du eine Geldstrafe bekommen solltest, wird die aber nicht hoch sein. Ich denke, dass bei dir noch das Jugendstrafrecht (oder wie das heißt) zählt und dann bekommst du ein paar Sozialstunden (die vielleicht auch ganz nützlich sein könnten). Sag vor Gericht einfach, dass es dir Leid tut und du es nie wieder machen wirst.