Muss in den offenen Vollzug, habe noch Fragen!

10 Antworten

Hallo, Skyfly hat dir ja schon alles Wichtige dazu geschrieben. Auch wenn die Ladung für den OV ist, kann es durchaus sein, das du erstmal ein paar Tage auf die Zugangsstation im GV kommst. Daher wäre es ratsam dir erstmal 14Tage Urlaub zu nehmen bei deiner Arbeitsstelle. Auch wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist, musst das erstmal von der JVA abgesegnet werden - die Anstalt wird also deinen Arbeitgeber auf Herz und Nieren prüfen (da viele AG' s das nciht wollen, stellen sie auch meist keine Fb'ler ein)Sobald deine Lockerungen beginnen bekommst du eine bestimmte Anzahl an Ausgangsstunden - inwieweit du da deinen Führerschein weitermachen kannst, solltest du mit der Anstalt abklären - eventuell bekommst du dafür auch Extra-Ausgang. Dein Tagesausgehkontingent beträgt 15 Std wenn du Arbeit hast, d.h. du hast täglich 15 Std. Ausgang für Hin- und Rückfahrt zum Job incl Arbeitszeit - diese Zeiten solltest du auch für nichts anderes verwenden -eventuell mal kurz nen Abstecher irgendwo anders hin machen ist ein NO-GO, denn dann droht direkt der Abschuss. Du hast eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen im Monat (6 Tage), die kannst du nehmen um die Wochenenden zuhause zu verbringen. PKW ist kein Problem, solltest du aber bei der Anstalt angeben, damit die sich das irgendwo vermerken können. Wo dein Lohn hin überwiesen wird ist unterschiedlich, kann sein das es auf das Konto der Anstalt erstmal kommt, dir wird dann Ü-Geld, Haftkostenbeitrag etc. abgezogen über den Rest kannst du dann frei verfügen. So...mehr weiß ich erstmal nicht ;-) Solltest du noch Fragen haben...dann los!!! Vg.

HoneyMoon83 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 18:03

Ich danke dir recht Herzlich für die offen Worte.

Nimmt mir schonmal etwas die Angst, vor der Anstallt! Warst du selbst mal drin? Gibt es irgendwas worauf ich anspruch habe und auf was ich unbedingt achten sollte?

Um die Antworten hier klarzustellen: Das mit der Arbeit geht sicher ... du verlässt morgens die Anstalt kannst dann tun was du willst und musst abends zu einer gewissen Zeit halt wieder hier sein (auf keinen Fall Alkohol konsumieren oder zu spät kommen ... dann kann man sehr leicht in den geschlossenen Vollzug kommen)

Beim Freigang darfst du auch deine Sachen mitnehmen .. Und am Wochenende bist sowieso normalerweise bei der Familie.

Das mit dem Auto sollte auch klar gehen.

Wies mit den Sachen ist, die man mitnehmen kann, weiß ich leider nicht

rauschkopf  15.02.2012, 10:45

Achja dazuzusagen sei noch, dass man normalerweise nicht von Anfang an im offenen Vollzug ist (erst durch gutes Verhalten, Mitarbeitsbereitschaft, usw.)

HoneyMoon83 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 10:46
@rauschkopf

In meinem Bescheid steht aber das ich sofort in den offenen vollzug gehe ...

rauschkopf  15.02.2012, 10:48
@HoneyMoon83

Freu dich, dann gilt das, was ich oben bereits geschrieben habe ;) ... Aber trotzdem natürlich vorher alles mit der Anstaltsleitung klären und nicht auf uns verlassen :D

Wende dich an den Sozialberater der JVA. Der erklärt dir alles.

Schmink Dir Deine Wunschvorstellungen ab ! Kläre das mit der Anstaltsleitung, die werden Dich darüber aufklären, was Du darfst oder nicht !

Weiß einer wie lange diese "Eingewöhnungszeit" ist?

Wie schaut das aus mit dem Wochenenden bei der Familie: muss man dafür Urlaub nehmen und stehen diese WE frei ob man die nehmen möchte oder nicht?

Hab echt schiss vor dem Knast, weiß nicht was dort abgeht und wie die da mit einem umgehen. Habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen und dieses Verfahren läuft nun seit über 4 Jahren schon. Aber ich wurde nicht verschont, weil mein Name halt genutzt wurde.