Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe durch Ratenzahlung abwenden?

4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ist die Zahlung in einer Summe nicht möglich, so sieht das Gesetz hier die Möglichkeit, der Zahlungserleichterung vor ( § 42 STGB, § 459a STPO). Erfolgt keine Zahlung, oder wird ein bestimmter Betrag nicht eingehalten, der ausgemacht wurde, ordnet die Staatsanwaltschaft die Ersatzfreiheitsstrafe nach § 459e an. Diese tritt dann nach § 43 Stgb an die Stelle der uneinbringlichen Geldstrafe.

In Ihrem Fall war dies vorher zu sehen, da 10 Euro eindeutig zu wenig sind. In diesem Falle würden Sie ja 10 Jahre abbezahlen was nicht der Fall sein kann. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einem ALG 2 Bezieher eine monatliche Rate von 100 Euro zuzumuten ist.

Wenn Sie der Ladung nicht folgen und auch keine Zahlung der ursprünglichen Geldstrafe leisten ( nach § 459e Abs. 4 STPO ist dies immer noch möglich) müssen Sie damit rechnen, verhaftet zu werden.

Sie haben jedoch noch die Möglichkeit, die Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit in einigen Bundesländern auch " Sozialstunden " genannt umwandeln zu lassen. Hier gehen Sie anstatt zu zahlen einer gemeinnützigen Strafe nach. Dies sehe ich in Ihrer Situation als letzte Möglichkeit.

Wenden Sie sich am Montag wenn möglich persönlich an die Vollstreckungsbehörde oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf, der den Antrag für Sie stellt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen bei Ihrer Frage helfen konnte und wünsche Ihnen noch einen schönen und angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Anwalt1952

Hinweis : Die von mir erteilte Antwort basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. So ist es möglich, dass durch Hinzufügen oder Weglassen von wichtigen Informationen eine völlig andere Beurteilung die Folge sein kann.

helmutgerke  08.05.2012, 06:18

Herr Anwalt1952, ist es möglich mir zu folgendem das Aktenzeichen zu benennen

> So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einem ALG 2 Bezieher eine monatliche Rate von 100 Euro zuzumuten ist.

Ich bedanke für Ihre Bemühungen im Voraus.

Ach übrigends, da der Fragesteller offenbar Arbeitslosengeld II Bezieher ist, hätte ich auf § 293 des Einführunsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) hingewiesen.

Demnach werden die Landesregierungen ermächtigt, Regelungen zu treffen, die der Vollstreckungsbehörde erlauben, zu einer Geldstrafe verurteilten Straftätern bei Zahlungsunfähigkeit die Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu ermöglichen.

Dieses sogenannte "Schwitzen statt Sitzen" wird seit Jahren übrigends erfolgreich in sämtlichen Bundesländern praktiziert.

Verstehe nicht wieso, Sie als Jurist mit der Kapazität nicht darauf hinweist.

Ich hoffe Sie haben noch einen schönen Tag

Mit freundlcihen Grüßen

........

Hinweis : Der von mir erteilte Kommentar basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. So ist es möglich, dass durch Hinzufügen oder Weglassen von wichtigen Informationen eine völlig andere Beurteilung die Folge sein kann.

helmutgerke  08.05.2012, 07:59
@helmutgerke

schon mal etwas für den Anwalt1952 zu seinem Beitrag mit den 100 EURO;

Das Oberlandesgericht Köln hat am 10.06.2011, Az. III–1 RVs 96/11, beschlossen, dass die Festlegung der Tagessatzhöhe auf 10 € für einen Hartz-IV-Empfänger grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.

Dem lag die Verurteilung einer allein erziehenden Mutter wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu 70 Tagessatzen zu je 10 € (Tagessatzhöhe) zugrunde. Ihren Lebensunterhalt für sich und ihre drei Kinder bestritt sie ausschließlich durch den Bezug von Arbeitslosengeld II und Kindergeld.

HI Falli2008,

also der damalige Tagessatz wurde aufgrund deines damaligen Gehaltes/Sold festgelegt. Wenn du inzwischen arbeitslos geworden bist aber dennoch gezahlt hast (hoffentlich unter Nennung von einem Aktenzeichen) müsste sie das eigentlich sehen können. Ganz wichtig wäre evtl. in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft oder von wem der Brief auch kam zu treten und nach den zahlungen zu fragen die Du getätigt hast. Was noch besser ist, wenn Du natürlich einen Rechtsanwalt beauftragst. Die können natürlich viel genauer und rechtssichere Auskünfte geben und Dir auch schneller helfen. Wenn Du nicht genug bzw. wenig verdienst kannst Du evtl. Prozesskostenhilfe versuchen zu beantragen. Dann ist es nicht so teuer. Aber ganz wichtig ist, dass du dich so schnell wie möglich um sowas kümmerst. Also entweder zunächst selbst fix melden und notfalls noch nachträglich einen Anwalt einschalten oder gleich zum Anwalt.

Falli2008 
Beitragsersteller
 05.05.2012, 00:44

Super, danke für die Antworten. Also jetzt ist Wochende. Misst! Naja. Also ich habe ja den Antrag auf Ratenzahlung gestellt, da ging aber keiner drauf ein. Deshalb habe ich jeden Monat (seit vier Monaten) 10,00 EURO überwiesen. Ich bin ja auch leider NOCH arbeitslos (zum ersten Mal in meinem Leben, nach knapp 26 Jahren). Mehr ging einfach nicht, was ich monatlich zahlen kann. Ich habe lediglich ein Schreiben bekommen (im März diesen jahres), wo ich aufgeforder wurde, den Gesamtbetrag zu zahlen. Ich dachte, das wäre eine Überschneidung mit meinem Antrag auf Ratenzahlung. Da ich NACH DIESEM SCHREIBEN nichts mehr hörte, dachte ich, es wäre ok. Ich habe mich aber an (die von mir angegebenen Ratenzahlung) gehalten.

Könnte man da so ohne weiteres eine Ratenzahlung nun genehmigt bekommen? Oder MUSS ich ins Gefängniss?

Mein LEBEN wäre dahin....

Jimmybenry  05.05.2012, 00:52
@Falli2008

Wichtig ist, wenn Du mit Behörden in Kontakt bist (ich bin selbst Angestellter bei einer Behörde) bekommst Du IMMER eine schriftliche Bestätigung über Ratenzahlung oder dgl. Wenn Du die nicht bekommst stimmen sie der Ratenzahlung nicht zu oder was auch passieren kann, dass die Post nicht ankommt. Es arbeiten ja überall nur Menschen und keine Roboter. Ich würde gleich am Montag anrufen und mit der Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter reden und zum einen nach den gezahlten Beträgen fragen und deine Situation erklären. Auch, dass Du in Kürze wieder eine Arbeitsstelle antreten kannst und Du dann evtl. mehr zahlen kannst. Sag denen auch, dass Du derzeit arbeitslos bist und was Du nur bekommst. Und wie gesagt, wenn der- oder diejenige gar nicth auf dich eingeht würde ich auch gleich am Montag einen rechtsanwalt aufsuchen.

Falli2008 
Beitragsersteller
 05.05.2012, 01:07
@Jimmybenry

vielen vielen tausend dank! Super Hilfe. Klasse dieses Forum. Danke dir. Gute Nacht. Lieben Gruß, Kevin

Hallo, ich habe da ein Problem mit der Staatsanwaltschaft. Im Sommer 2009 bekam ich einen Strafbefehlt wegen gemeinschaftlichen Betruges in 29 fällen. Obwohl ich weden in dem Unternehmen angestellt war noch etwas damit zu tun hatte. Bei einer Verurteilung wäre es sicherlich auch zu einem Freispruch gekommen. Aber bei den Faulen Richtern keine seltenheit das die keinen Bock auf unnötige Arbeit haben. Ich habe es mir im August erlaubt 3 Wochen im Urlaub zu sein. Genau zu dieser Zeit wurde der Strafbefehlt zugestellt und von einer Mitbewohnerin entgegen genommen. Allerdings konnte ich die 14 tägiche Einspruchsfrist nicht waren und der Strafbefehl wurde Rechtswirksam. Ich habe dann versucht in den vorherigen Stand zurück zu gelangen, da ich mir bei meiner kleinen Rente von 900 Euro aber keinen Anwalt leisten konnte, wurden diese Bemühungen alle abgelehnt. Es lebe die Gerechtigkeit... Aber wir wissen ja recht haben und recht bekommen ist so eine Sache. Ich soll also 80 Tagessätze á 30 Euro bezahlen. Dann steht da noch: für alle Taten: 30 Tagessätze. Da ich keine 200 Euro aufbringen kann habe ich gemeinnützige Arbeit angeboten. Diese kann ich zur Zeit aber auch nicht ableisten, da ich schwer erkrankt bin. Meine Erkrankung von Brustkrebs über 2 künstliche Knie, Brust OP steht an, Diabetikerin usw.

Jetzt soll ich in 2 Wochen Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Jetzt meine Frage bin ich damit vorbestraft? Kann man mich mit meinen Erkrankungen überhaupt eine Ersatzhaft ableisten lassen? Was kann ich gegen diese Beamtenwillkür sonst noch unternehmen?

Wenn es schon die LADUNG ist, denke ich, solltest du schnellstens einen zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren. Es ist dann auch ratsam, gleich Kontoauszüge vorliegen zu haben. Aber schieb das nicht auf die lange Bank, es eilt sehr. Sonst hast du evt. bei der nächsten Polizeikontrolle/Personenüberprüfung schlechte Karten. Die sacken dich ein, gleich so wie du bist, von der Strasse weg.

Schlauerfuchs  05.05.2012, 01:04

Du kannst eine Antrag auf Ratenzahlung bei der STA stellen wird dies angenommen ist Ersatzfreiheitsstrafe vom Tisch. Ferner kannst Du ein Gnadengesuch an den Landtag Deine Bundeslandes als Petition stellen , solange dieser läuft, darf nicht vollstreckt werden. Allerding sind die Aussichten auf ein Erlaß der Strafe in Bayern gleich Null , aber Du gewinnst Zeit bis zur Vollstreckung um zahlen zu können , in Berlin und Niedersachsen hast Du als Ersttäter gute Chancen dass es erlassen wird in Gnadenverfahren.