Wie lange haftet ein Handwerker für seine Reparatur ?
Vor weniger als einem Jahr hat die Hebepumpe in unserem Keller den Geist aufgegeben. Unser Handwerker hat dann eine neue Pumpe besorgt und sie ausgetauscht. Die Kosten für Pumpe + Handwerker lagen bei über 500,- EUR. Kein Jahr später ist die "neue" Pumpe nun auch kaputt. Ist dies ein Gewährleistungsfall? Vielen Dank für Antworten und Rat!
5 Antworten
die Pumpe hat bestimmt noch Garantie/Gewährleistung - setz dich mit dem Klemptner auseinander.
die kann bestimmt repariert werden - Verschleißteile sind da garantiert rausgenommen; man lese in den Unterlagen des Geräts - dort solltest fündig werden
Kommt auf den Vertrag an. VOB oder BGB? Elektrische Bauteile haben meist nur 6 Monate bis 1 Jahr Gewährleistung!
kommt auf die ursache des erneuten defekts an.
wenn es sich um eine fäkalien hebeanlage handel und
wenn sie durch unsachgemäße benutzen kaputt ist
z.b. Tampons, binden, feuchtes toiletten papier oder ähnliches ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
also den gleichen Installateur holen und der soll das prüfen.
Der Klempner hat hier wohl keine Schuld. Garantie für die Pumpe könntest noch bekommen. Der Handwerker kann dir sicherlich weiterhelfen.
Du hast ein Jahr Garantie.