rasenmäher defekt! kein umtausch, nur reparatur?
wir haben uns gestern einen neuen rasenmäher im baumarkt gekauft. haben diesen heute morgen in betrieb genommen. nach ca. 30 min mähen ist der keilriemen abgesprungen. zum glück haben wir ihn wieder drauf bekommen. dauerte keine 30 min war der keilriemen wieder ab, diesmal ist dieser in die messer gekommen, sodass eine wieder-in-betrieb-nahme ausgeschlossen war. nach sofortigem telefonischen nachfragen im baumarkt, gab man uns die auskunft, dass eine zurücknahme nicht möglich sei. man müsste den rasenmäher einschicken, um zu sehen, ob das ein garantiefall wäre. das einschicken würde mindestens 14 tage dauern, was natürlich von unserer seite aus nicht akzeptabel wäre, weil wir den rasenmäher jetzt benötigen. nach erkundigen bei bekannten, haben wir erfahren, dass diese rasenmäher des öfteren das problem haben und das an einer feder liegt, dass der keilriemen abspringt. nichts desto trotz benötigen wir nun einen rasenmäher, also fuhren wir zum baumarkt, wo man uns erneut mitteilte, dass nur eine reparatur möglich ist. man bot uns einen leihrasenmäher an, was wir nicht wollten, da wir ja für fast € 500 einen neuen rasenmäher gekauft haben und somit auch ein recht darauf haben, dass dieser einwandfrei funktioniert, ohne leihmäher und ohne mindestens 14 tage warten. ende vom lied war, dass wir den defekten rasenmäher wieder mitgenommen haben, da uns nicht ganz klar war, wie wir uns nun verhalten sollen. der verkäufer meinte noch frech, dass wir ja was anderes gemäht haben könnten, als rasen und deswegen der keilriemen abgesprungen ist. hä? na klar, ich mähe auch steine.. grml weiß jemand wie nun die sachlage ist? welchen anspruch haben wir? können wir sonstige kosten geltend machen, da der baumarkt ca. 35 km von uns entfernt ist (spritkosten, arbeitsausfall)? wir sind echt ratlos, umtausch neugerät, geld-zurück oder reparatur (ungern)?
3 Antworten
Die Gewährleistung bezieht sich immer nur auf die kostenfreie Reparatur - ein Recht auf Umtausch oder Rücknahme hat der Käufer nicht - und wenn der Verkäufer dieses nicht aus Kulanz macht, dann gibt es das nicht. Ich hätte an eurer Stelle erstmal das Leihgerät genommen (hoffentlich ein kostenloses Angebot).
der Kunde versucht immer seine Fehler auf das Gerät zu schieben und eine Garantie oder Umtausch zu erwirken .Leider ist es so und wird von unseren Medien so beigebracht ein Auto wird auch nicht so einfach ausgetauscht oder kauft ihr auch das Auto auch im Baumarkt?
- Verkäufer hat recht (und zwar das Recht, bis zu 3 Mal auf Nachbesserung (Reparatur) zu bestehen)
Vorher habt ihr keine Möglichkeit, auf Neuware oder Rücknahme zu bestehen.
14 Tage inkl. Versand und Rücksendung an/vom Hersteller sind als üblich und dadurch hinnehmbar anzusehen.
Viele "Kunden" versuchen, wenn sie nach dem Kauf z.B. einen zu teuren Kauf festgestellt haben, einen Defekt versteckt herbei zu führen um die Ware zurückgeben zu können (in der irrigen Annahme, dass Ware grundsätzlich zurückgegeben werden kann, vor allend Dingen bei einem Defekt). Von daher ist die Äußereung des Verkäufers vllt. nicht als Frechheit sondern als Versuch zu werten, Euch zu erklären, dass der Hersteller das Gerät prüfen will und wird, wenn Ihr reklamiert.
Zweitens Habt ihr wahrscheinlich keine Garantie inkl. Ersatzgerätzusage bei Defekt. Nur dann müsste Euch der Verkäufer bzw. Hersteller ein solches für die Dauer der Reparatur zur Verfügung stellen.
Sehe ich anders als dieser Rechtsanwalt zumal das Gerät ja nicht nur nicht funktioniert sondern offensichtlich beschädigt ist, was zwar ein Folgeschaden eines Defektes sein aber auch andere Ursachen haben kann.
Gemäß BGB ist dem Verkäufer von Waren das Recht zur Nachbesserung seiner Leistung (in diesen Fall Ware) zu gewähren. Erst nach 3 fruchtlosen Versuchen dieser Nachbesserung hat der Verbraucher das Recht zur Wandelung.
Unstrittig ist, dass ihr gesetzlich 2 Jahre Gewährleistung besitzt und in den ersten 6 Monaten die Beweislast über die Mangelursache beim Verkäufer liegt. Aber es kann nicht sein, dass der Händler verpflichtet ist, ein Gerät zurück zu nehmen und vielleicht sogar auch noch den Kaufpreis zurück zu zahlen, wenn er gar nicht (ohne Prüfung durch den Hersteller) wissen kann, was die Ursache des Mangels ist.
was ist damit?? gefunden auf http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/.