Defekter Abstellhahn am Wasserzulauf - wer trägt die Kosten der Reparatur?

5 Antworten

Der Abstellhahn  gehört zur Mietsache.  Den muss der Vermieter  ersetzen. Allerdingsdarf man nicht auf eigene Faust den Reparatur  Auftrag geben, ohne den Vermieter  eine angemessene  Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren.  Sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.

lenaki82 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 16:45

Hallo Markus,

vielen Dank für deine Antwort! Leider handhaben mein Vermieter (Schwabe und knapp 80 Jahre alt) und ich das seit fast 7 Jahren so, dass ich ihn darüber informiere und ich dann selbst den Flaschner seines Vertrauens kontaktiere. Dies war bisher auch nie ein Problem, bis wir seit Ende letzten Jahres wegen einem Wasserschaden im Klinsch liegen....

Wer hat mir einen Tip?

Gibt es eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag.

Und das nächste mal nicht selbst den Klempner bestellen. 

Könnte ich dann auch einfach so die Miete mindern...?

Nein.

lenaki82 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 16:47

Ja diese Klausel wurde in meinem Mietvertrag hinzugefügt, allerdings lese ich hier im Internet überall, dass diese scheinbar nicht rechtens, da keine Mindest- und Höchstgrenze angegeben wurde......

Wie müsste man bei einer Mietminderung vorgehen?

AntwortMarkus  23.05.2016, 16:52
@lenaki82

Man kann einem bestehenden Vertrag nicht einseitig etwas hinzufügen.  Beide Parteien  müssen mit  den Änderungen einverstanden  sein.

anitari  23.05.2016, 16:55
@lenaki82

Ja diese Klausel wurde in meinem Mietvertrag hinzugefügt, allerdings lese ich hier im Internet überall, dass diese scheinbar nicht rechtens, da keine Mindest- und Höchstgrenze angegeben wurde......

Bitte den genauen Wortlaut.

Mindestgrenzen gibt es ohnehin nicht, nur Höchstgrenzen.

Wie müsste man bei einer Mietminderung vorgehen?

Noch mal, Du kannst die Miete nicht mindern bzw. die Handwerkerrechnung damit verrechnen, denn Du hast den Handwerker selbst gerufen. 

Ein Absperrventil ist in der Leitung montiert, um die Wasserzufuhr zum Verbraucher zu unterbrechen (bei Bedarf bzw. Notwendigkeit). Das dürfte äußerst selten sein, jedenfalls nicht regelmäßig. Eine Reparatur wäre, dass das Oberteil gewechselt wird. Mehr nicht. Da du aber damit kaum etwas zu tun hast, zählt das für dich nicht als Kleinreparatur. Innerhalb von Strom- und Wasserleitungen ist das grundsätzlich sowieso nicht zulässig. Du hast in Abstimmung und im Auftrag die Reparatur veranlasst und die Reparatur bezahlt. Nun darfst du selbstverständlich das Geld vom Vermieter verlangen. Zieh es im übernächsten Monat von der Miete ab. Das kündigst du so dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben an.

Da die Kleinreparaturklausel unwirksam ist (es fehlen die Angaben einer Höchstgrenze für Einzelreparatur und der Jahressumme) kann sich der V. auch nicht drauf berufen.

Ein defekter Abstellhahn ist ein typischer Fall für eine Kleinreparatur. Die Kleinreparaturklausel gibt es gerade deswegen, um den Streit darüber zu vermeiden, wer Schuld am Defekt eines Teils hat, bzw. in wessen Zuständigkeit die Reparatur einer Sache liegt, die zwar zur Mietsache, also dem Vermieter gehört, aber vom Mieter in ständigem Gebrauch ist.

Wenn also in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde, dann gehe mal davon aus, dass es genau der Sinn dieser Klausel ist, eine solche Reparatur abzudecken. Natürlich könntest Du Dich jetzt darauf versteifen, dass keine Höchstgrenze angegeben ist. Im Allgemeinen wird jedoch davon ausgegangen, dass ein Betrag bis ca. 120,- €, in teuren Regionen bis ca. 150,- € als Kleinreparatur gilt.

Wenn also die Reparaturrechnung maximal 120,- € beträgt, dann zahle sie. Dass Du gleich eine neue WM gekauft hast, kannst Du dem Vermieter sowieso nicht anlasten. Es wäre Deine Sache gewesen, den Grund des Problems erst einmal zu vermitteln.

Dein Vermieter ist Schwabe und 80 Jahre alt. Vermutlich würde er, wenn Du jetzt den Betrag von der Miete abziehst und nicht irgendwann nachzahlst, diesen von der Kaution einbehalten, wenn Du mal ausziehst, bzw. bevor Verjährung eintritt, über einen Mahnbescheid eintreiben. Wenn Du Dich dann dagegen wehrst, muß er Dich verklagen und hätte wohl, je nach Betragshöhe, auch gute Chancen, zu gewinnen.

Seit 7 Jahren habt ihr offenbar ein gutes Verhältnis. Die Miete ist auch immer noch akzeptabel? Das wäre nämlich für den Vermieter auch eine Möglichkeit. Er könnte aufgrund seiner Verärgerung die Miete kräftig erhöhen. Dann würdest Du den Wasserhahn doppelt oder dreifach oder noch höher bezahlen.

Überleg Dir also gut, worauf Du Dich einlassen willst.

albatros  24.05.2016, 14:38

Ein defekter Abstellhahn ist ein typischer Fall für eine Kleinreparatur.

Du irrst. Es ist kein Hahn, ein Hahn ist ein Auslaufventil (landläufig Wasserhahn genannt). Ein Absperrventil ist ein Durchgangsventil zum Absperren der Wasserzufuhr zum Auslaufventil. Vorgeschrieben z. B. auch  vor dem Wasserzähler.

Da innert des Leitungsverlaufes installiert, wäre Reparatur keine sog. Kleinreparatur zu Lasten des Mieters. Dazu kommt, dass die KRK unwirksam ist.

bwhoch2  24.05.2016, 14:50
@albatros

@albatros: Aus der Antwort von lenaki82? Ich glaube nicht, dass sie das gleiche meint, wie Du meinst aus einer sehr ungenauen Beschreibung schließen zu müssen.

Im übrigen ändert das nichts daran, dass man bei einer kleinlichen Weigerung, die Reparaturkosten zu übernehmen, am Ende dann doch drauf zahlen wird.

So wie du es schilderst, handelt es ich um ein Absperrventil innert der Wasserleitung. Ist das so oder meinst du das Auslauf - bzw. Eckventil an welchem der Schlauch angeschlossen ist?

lenaki82 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 11:18

Es handelt sich hierbei um das Absperrventil, wenn ich den Begriff richtig verwende ;). Ich kann an diesem nur auf- und zudrehen.

albatros  25.05.2016, 17:58
@lenaki82

Mach doch mal eine Skizze  (schematisch) wo das Absperrventil eingebaut ist und wo das Eckventil an welchem der Schlauch für's Frischwasser zur WM geleitet wird, fotografiere sie und stell sie ein.

Es wird hier von bwhoch vermutet, dass wir beide uns missverstehen und meine Argumentation deshalb nicht haltbar sei. Trotzdem steht natürlich fest, dass mangels gültiger Kleinreparaturklausel der Vermieter die Reparatur zahlen muss.