Lieferung defekt, muss ich das akzeptieren?
Hallo,
wir haben einen großen Gefrierschrank gekauft. Dieser wurde mit Spedition geliefert "frei Bordsteinkante". Wir haben den Gefrierschrank dann hoch in die Wohnung getragen, ausgepackt und festgestellt, dass er eine ziemliche Delle mit Kratzer an der Tür, übergehend zum Gehäuse hat. Man kann ihn schließen und er kühlt auch. Trotzdem akzeptieren wir das so nicht, haben Fotos gemacht und reklamiert. Am Karton selbst war nicht zu sehen, sonst hätten wir den gar nicht angenommen.
Wir haben angeboten: entweder einen Preisnachlass oder einen Umtausch des Gerätes.
Die Firma will uns bei einem NP von knapp 650 Euro gerade mal 50 Euro nachlassen.
Bei Umtausch - so sagt man uns - müssen wir den Gefrierschrank wieder runter zur Bordsteinkante und den neuen in Empfang nehmen.
Problem: 1. Den Gefrierschrank haben wir trotzdem gleich in Betrieb genommen, da unser alter defekt war und wir den schon entsorgt haben (zum Glück sind die Temperaturen so, dass man die Sachen auf dem Balkon und bei Schwiegereltern zwischenlagern konnte...) 2. Das Verpackungsmaterial ist nicht mehr vorhanden (Kartons wurden ja aufgeschnitten und Styropor musste entfernt werden). 3. Das Teil wiegt knapp über 100 kg - sorry, aber ich seh nicht ein, dass ich das ganze Gewicht nochmal runterschleppe und dann wieder hoch (bzw. schleppen lasse - so schwer kann ich nicht tragen, mein Mann kann es gesundheitlich nicht).
Versandkosten für diese Lieferung waren knapp 70Euro - das müsste doch die Firma auch wieder zahlen, oder? Kämen die anders nicht günstiger davon?
Muss ich den Austausch mit Bordsteinkante akzeptieren? Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch? Was würdet ihr machen bzw. mir raten?
Danke
6 Antworten
Hi,
das musst Du in der Tat so aktzeptieren. Und wie mikromenzer schon schreibt: nutze die Verpackung des neuen Gerätes. So lange wird die Speditiion schon warten - wenn das alte dann auch schon "unten" ist.
Tauschen würde ich auf jeden Fall.
Gruß
Hallo, lass das Teil umtauschen und verwende die Verpackung des neuen Kühlschranks um den Alten zurückzusenden.
Wenn ein Schaden vorliegt greifen die Gewährleistungsrechte und da heißt es in §439 Absatz 2 BGB: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Für mich heißt das ganz klar, du musst nur zuhause sein und die Händler die Möglichkeit geben, das Teil wieder abholen. Verlangen, dass du das Gerät zu einem bestimmten Punkt bringst, kann er nicht.
da stmme ich desanne zu. Der Spediteur holt es da ab wo er es auch hingestellt hat. Du kannst natürlich gerne den Gefrierschrank am Bordstein stehen lassen bis der LKW kommt.
Ja und? Du hast ein Vertrag mit dein Händler und nicht mit dem Spediteur. Leider ist mal wieder wie immer hier das Wissen zum Thema Recht bestenfalls mäßig vorhanden.
Dann muss der Händler halt einen Service buchen, wo die Abholung vor Ort möglich ist.
Leider ist mal wieder wie immer hier das Wissen zum Thema Recht bestenfalls mäßig vorhanden.
Stimmt - allerdings bei dir!
"Frei Bordsteinkante" ist die Lieferbedingung des Händlers, der Spediteur handelt nur in dessen Auftrag.
Wenn man mit dem Kaufvertrag diesen Lieferbedingungen vorher so zugestimmt hat, dann gilt das auch für den Austausch / Umtausch.
Ganz einfaches Beispiel: Du kaufst vor Ort in einem Geschäft ein Gerät und stellst zu Hause fest, dass es defekt ist.
Musst du dann wieder mit dem Gerät dort hingehen oder holt es der Händler dann bei dir ab und bringt ein neues mit?
Und - wird's klar?
Gruß Michael
Vielen Dank 19Michael69,
leider ist das gefährliche Halbwissen von Jewi14 hier zu gefährlich, vor allem, wenn man so darauf beharrt, ohne von irgendetwas Ahnung zu haben
Da bist du leider selber Schuld. Lieferung frei Bordsteinkante ist oft gang und gäbe. Da hättest du direkt die Ware prüfen müssen. Es ist ja auch möglich, dass euch der Gefrierschrank beim Transport in die Wohnung kaputt gegangen ist.
Leider habt ihr die Verpackung schon entsorgt und könnt die Unversehrtheit derer nicht beweisen..
Seid zufrieden mit den 50,- €. Das ist pure Kulanz des Händlers und der ist zu nichts verpflichtet. Produkte können defekt geliefert werden. Wo ihr wohnt und wie weit ihr zu tragen habt ist leider Gottes euer Problem, um das sich der Händler wenig zu kümmern braucht. Ansonsten müsst Ihr eine Lieferung bis in die Wohnung bestellen.
lg
Patilla
Ich drücke es mal so aus: Deine Ansichten magst du für richtig halten, widersprechen aber überdeutlich den BGB.
Würde man deiner Logik folgen, gäbe es keine Chance bei versteckten Mängel.
Das ist ja kein versteckter Mangel. Die Ware ist bei Erhalt auf Mängel zu prüfen. Dies wurde nicht gemacht. Die Ware wurde weitertransportiert und kann so Folgeschäden bekommen haben.
@ Jewi14
Schon lustig wie du anderen deine Meinung aufdrückst und dabei auf Recht und BGB pochst, von dir behauptest das alles zu kennen und zu wissen und dabei alles falsch ist.
Schon mal was von "Gefahrübergang" gehört?
Die Ware ist bei Übergabe zu prüfen und genau so steht es in § 446 BGB.
Das hat der Käufer nicht getan.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_446.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_434.html
Gruß Michael
Hallo Janine,
JA, das musst du so akzeptieren!
Du hast im Kaufvertrag den Lieferbedingungen zugestimmt und diese gelten auch beim Umtausch der Ware.
Also entweder den Preisnachlass annehmen oder den Umtausch zu den Bedingungen des Verkäufers und selbst wieder runter- und hochtragen.
Versand- oder Transportkosten für den Umtausch musst du aber nicht bezahlen.
Freue dich, dass dir der Umtausch so ohne weiteres angeboten wird. Der Verkäufer könnte von dir auch verlangen nachzuweisen, dass der Gefrierschrank nicht durch dich nach Übergabe beim Hochtragen beschädigt wurde.
Du hättest die Ware bei Übergabe (an der Bordsteinkante) prüfen müssen.
Das nennt sich "Gefahrübergang" und steht so in § 446 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__446.html
Du hast den Gefrierschrank sicher im Internet gekauft - oder?
Wie heißt das Sprichwort - ach ja - „Wer billig kauft, kauft zweimal“.
Es gibt einfach Dinge, die kauft man nicht im Internet bei irgendeinem Händler nur weil sie ein paar Euro weniger kosten. Die kauft man beim Händler seines Vertrauens vor Ort und oftmals liefern diese die Ware sogar bis nach Hause in die Wohnung.
Bitte nicht falsch verstehen. Auch ich kaufe ab und an im Internet, aber gerade bei hochwertigen Artikeln ist der Preis nicht alles und ich versuche dann lieber vor Ort einen guten Preis zu bekommen.
Viele Grüße
Michael
Doch, das kann er. Wenn es eine Speditionslieferung war, die nur "frei Bordsteinkante" war, dann erfolgt die Rückgabe genauso.