Lieferung defekt, muss ich das akzeptieren?

6 Antworten

Hi,

das musst Du in der Tat so aktzeptieren. Und wie mikromenzer schon schreibt: nutze die Verpackung des neuen Gerätes. So lange wird die Speditiion schon warten - wenn das alte dann auch schon "unten" ist.

Tauschen würde ich auf jeden Fall.

Gruß

Hallo, lass das Teil umtauschen und verwende die Verpackung des neuen Kühlschranks um den Alten zurückzusenden.

Wenn ein Schaden vorliegt greifen die Gewährleistungsrechte und da heißt es in §439 Absatz 2 BGB:  Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Für mich heißt das ganz klar, du musst nur zuhause sein und die Händler die Möglichkeit geben, das Teil wieder abholen. Verlangen, dass du das Gerät zu einem bestimmten Punkt bringst, kann er nicht.

dresanne  11.01.2017, 12:03

Doch, das kann er. Wenn es eine Speditionslieferung war, die nur "frei Bordsteinkante" war, dann erfolgt die Rückgabe genauso.

Patilla9  11.01.2017, 12:57
@dresanne

da stmme ich desanne zu. Der Spediteur holt es da ab wo er es auch hingestellt hat. Du kannst natürlich gerne den Gefrierschrank am Bordstein stehen lassen bis der LKW kommt.

Jewi14  11.01.2017, 16:36
@dresanne

Ja und? Du hast ein Vertrag mit dein Händler und nicht mit dem Spediteur. Leider ist mal wieder wie immer hier das Wissen zum Thema Recht bestenfalls mäßig vorhanden.

Dann muss der Händler halt einen Service buchen, wo die Abholung vor Ort möglich ist.

19Michael69  12.01.2017, 02:14
@Jewi14

Leider ist mal wieder wie immer hier das Wissen zum Thema Recht bestenfalls mäßig vorhanden.

Stimmt - allerdings bei dir!

"Frei Bordsteinkante" ist die Lieferbedingung des Händlers, der Spediteur handelt nur in dessen Auftrag.

Wenn man mit dem Kaufvertrag diesen Lieferbedingungen vorher so zugestimmt hat, dann gilt das auch für den Austausch / Umtausch.

Ganz einfaches Beispiel: Du kaufst vor Ort in einem Geschäft ein Gerät und stellst zu Hause fest, dass es defekt ist.

Musst du dann wieder mit dem Gerät dort hingehen oder holt es der Händler dann bei dir ab und bringt ein neues mit?

Und - wird's klar?

Gruß Michael

Patilla9  12.01.2017, 07:33
@19Michael69

Vielen Dank 19Michael69,

leider ist das gefährliche Halbwissen von Jewi14 hier zu gefährlich, vor allem, wenn man so darauf beharrt, ohne von irgendetwas Ahnung zu haben

Da bist du leider selber Schuld. Lieferung frei Bordsteinkante ist oft gang und gäbe. Da hättest du direkt die Ware prüfen müssen. Es ist ja auch möglich, dass euch der Gefrierschrank beim Transport in die Wohnung kaputt gegangen ist.

Leider habt ihr die Verpackung schon entsorgt und könnt die Unversehrtheit derer nicht beweisen..

Seid zufrieden mit den 50,- €. Das ist pure Kulanz des Händlers und der ist zu nichts verpflichtet. Produkte können defekt geliefert werden. Wo ihr wohnt und wie weit ihr zu tragen habt ist leider Gottes euer Problem, um das sich der Händler wenig zu kümmern braucht. Ansonsten müsst Ihr eine Lieferung bis in die Wohnung bestellen.

lg

Patilla

Jewi14  11.01.2017, 11:31

Ich drücke es mal so aus: Deine Ansichten magst du für richtig halten, widersprechen aber überdeutlich den BGB.

Würde man deiner Logik folgen, gäbe es keine Chance bei versteckten Mängel.

Patilla9  11.01.2017, 12:56
@Jewi14

Das ist ja kein versteckter Mangel. Die Ware ist bei Erhalt auf Mängel zu prüfen. Dies wurde nicht gemacht. Die Ware wurde weitertransportiert und kann so Folgeschäden bekommen haben.

Hallo Janine,

JA, das musst du so akzeptieren!

Du hast im Kaufvertrag den Lieferbedingungen zugestimmt und diese gelten auch beim Umtausch der Ware.

Also entweder den Preisnachlass annehmen oder den Umtausch zu den Bedingungen des Verkäufers und selbst wieder runter- und hochtragen.

Versand- oder Transportkosten für den Umtausch musst du aber nicht bezahlen.

Freue dich, dass dir der Umtausch so ohne weiteres angeboten wird. Der Verkäufer könnte von dir auch verlangen nachzuweisen, dass der Gefrierschrank nicht durch dich nach Übergabe beim Hochtragen beschädigt wurde.

Du hättest die Ware bei Übergabe (an der Bordsteinkante) prüfen müssen.

Das nennt sich "Gefahrübergang" und steht so in § 446 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__446.html

Du hast den Gefrierschrank sicher im Internet gekauft - oder?

Wie heißt das Sprichwort - ach ja - „Wer billig kauft, kauft zweimal“.

Es gibt einfach Dinge, die kauft man nicht im Internet bei irgendeinem Händler nur weil sie ein paar Euro weniger kosten. Die kauft man beim Händler seines Vertrauens vor Ort und oftmals liefern diese die Ware sogar bis nach Hause in die Wohnung.

Bitte nicht falsch verstehen. Auch ich kaufe ab und an im Internet, aber gerade bei hochwertigen Artikeln ist der Preis nicht alles und ich versuche dann lieber vor Ort einen guten Preis zu bekommen.

Viele Grüße

Michael