Mietminderung für defekten Aufzug und keine Informationen seit über 2 Monaten?
Hallo, ich wohne in einem Studentenwohnheim im 5 Stock und unser Aufzug ist nun seit 10 Wochen außer Betrieb. Eine Information über Reperaturarbeiten oder dergleichen gab es seitens des Vermieters nicht. Nach mehreren Mails bekam ich dann diese Antwort :
-Sehr geehrter Herr xxxx, leider gestaltet sich die Reparatur schwieriger als erwartet. Zur Ausführung der Reparatur können wir zu diesen Zeitpunkt noch keine Aussage geben. Wir werden die Mieter informieren, sobald wir selbst die Termine haben.-
Ich meine wer hat denn nach 10 Wochen noch keine Ahnung wann der Aufzug wieder repariert werden kann. Also sollte ich nun per einschreiben eine Frist bis zum Ende des Monats setzen? Zumindest das ich bis dahin ein Datum über Reperaturarbeiten bekomme. Und bei nicht einhaltung kann ich dann die Miete um 20% der letzten 3 Monate kürzen? Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Mit freundlichen Grüßen Spork
3 Antworten
Das kannst und solltest Du tun...
20 % ist allerdings viel zuviel, für einen defekten Aufzug 5-10 %, je nachdem, wie sehr Du auf Streit aus bist...
Danke für die schnelle Antwort. Werde dann ca 7% ankündigen wenn sich die nächsten Wochen nichts tut.
Also sollte ich nun per einschreiben eine Frist bis zum Ende des Monats setzen? Zumindest das ich bis dahin ein Datum über Reperaturarbeiten bekomme. Und bei nicht einhaltung kann ich dann die Miete um 20% der letzten 3 Monate kürzen?
Ab Kenntnissetzung des Vermieters unter Fristsetzung zur Behebung des Mangels, kann die Miete angemessen gemindert werden, auch rückwirkend.
Werde dann ca 7% ankündigen wenn sich die nächsten Wochen nichts tut.
Ich denke, das es eine angemessene Minderung ist.
Der Vermieter kennt den Mangel. Du bist deshalb berechtigt, ab diesem Zeitpunkt der Kenntnis die Miete angemessen zu mindern, nun auch bis zu 6 Monate rückwirkend. Eine Fristsetzung bringt nichts, ist auch nicht erforderlich, da eine Ersatzvornahme wohl ausscheidet. Bei Wohnen im 5. Stock sind 10% angemessen. Das solang, bis der Mangel behoben ist.