Räumungsschutz--ruht der Gerichtsvollziehertermin?

2 Antworten

Räumungsschutz geht nicht mehr, das hätte vor Ende der Räumungsklage passieren müssen.

Es gibt da in besonderen Fällen noch den Vollstreckungsschutz:

https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag-kuendigen/raeumungsschutz.aspx


und wir können bis 05.05 antworten.

Wem antworten?


eswirdschon 
Beitragsersteller
 29.04.2017, 09:11

Bis 05.05 antworten an das Gericht!

anitari  29.04.2017, 10:04
@eswirdschon

Was sollt Ihr denn da beantworten?

kommt ganz drauf an ob der überhaupt bewilligt wird - und wenn ja - das müsste dann eine Eilentscheidung sein. 

kommt auf Sie an - kann recht schnell gehen oder auch dauern ...